EANS-News: DNick Holding plc DNick Holding strebt nach Delisting
Rechtsformwechsel in Limited an
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Unternehmen/Delisting
Schwerte (euro adhoc) - Die DNick Holding plc. wird auf der für Ende Juli 2012
geplanten ordentlichen Hauptversammlung eine Beschlussfassung zum Rückzug von
allen deutschen Börsenplätzen auf die Tagesordnung setzen. Das Board des im
Freiverkehr gelisteten Herstellers von Nickel und Nickellegierungen hat nach
sorgfältiger Prüfung und Abwägung des Für und Wider die Entscheidung getroffen,
vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung, kein Börsenlisting in einem
strenger regulierten Börsensegment anzustreben. Den Rückzug von den deutschen
Börsen wird das Board gegebenenfalls bereits vor der Schließung des First
Quotation Boards initiieren. Des Weiteren soll die Hauptversammlung über eine
Umwandlung von der PLC in eine Limited entscheiden.
Diese Überlegungen waren erforderlich geworden, nachdem die Deutsche Börse
Anfang April 2012 bekannt gegeben hatte, das First Quotation Board in Frankfurt
zum 15. Dezember 2012 zu schließen. Darüber hinaus ist eine Schließung der
entsprechenden Börsensegmente in Berlin und Stuttgart oder zumindest eine
Verschärfung der Anforderungen an diesen Freiverkehrsplätzen zu erwarten. Vor
diesem Hintergrund soll auch über eine mögliche Kündigung der Notierung an den
Freiverkehrsbörsenplätzen in Frankfurt, Berlin und Stuttgart mit Wirkung bereits
vor dem 15. Dezember entschieden werden, insbesondere auch um die Kontrolle über
den Zeitpunkt der einzelnen Delistings zu gewährleisten.
Mit dem Ende der Börsennotierung entfällt nicht nur die Möglichkeit, die Aktie
über die Börse zu handeln, sondern es besteht auch keine Notwendigkeit mehr, die
Rechtsform der PLC beizubehalten. Diese Rechtsform ist vornehmlich auf
börsengelistete Unternehmen ausgerichtet. Somit wird auf der ordentlichen
Hauptversammlung im Juli eine weitere Beschlussfassung lauten, die Gesellschaft
von einer PLC in eine Limited umzuwandeln. Damit würden die Aktionäre zu
Gesellschaftern der DNick Holding Ltd. mit allen Rechten eines Anteilseigners
gemäß dem englischen Companies Act 2006 werden.
Selbst im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Notierung an den genannten
Freiverkehrsbörsenplätzen verbleibt den Aktionären noch ausreichend Zeit, ihre
Anteile - falls gewünscht - über die Börse zu veräußern: Eine etwaige Kündigung
würde frühestens mit Wirkung zum Ende August 2012 erfolgen. Ab dann und auch
nach der vorgesehenen Umwandlung können die Gesellschaftsanteile weiterhin ge-
oder verkauft werden, allerdings nur außerbörslich.
Rückfragehinweis:
Klaus Baumann
Tel.: 0251-625561-11
baumann@sputnik-agentur.dewww.sputnik-agentur.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: DNick Holding plc
Rosenweg 15
UK-58239 Schwerte
Telefon: 02304-108-248
FAX: 02304-108-434
Email: info@dnickholding.com
WWW: http://www.dnickholding.de
Branche: Metallindustrie
ISIN: GB00B06ZX541
Indizes:
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Open Market (Freiverkehr): Frankfurt
Sprache: Deutsch