Landgericht Hamburg: RapidShare geht in die nächste Instanz - GEMA verfolgt langfristig die falsche Strategie
Cham, Schweiz (ots)
RapidShare wird gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 Berufung einlegen. Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen verhindern müsse, dass Nutzer seiner Plattform Musikstücke veröffentlichten. Welche Mittel dazu geeignet sind, ließ das Urteil offen, es wurde lediglich festgestellt, dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichten. RapidShares Ziel ist, langfristig ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken.
"Der BGH stellte bereits bei der "Tonbandentscheidung" fest, dass Prüfpflichten nicht nur für den Diensteanbieter, sondern auch für den Nutzer zumutbar sein müssen. Die Maßnahmen können sich nicht nur allein danach richten, was machbar ist, sondern müssen auch den Grundrechten und insbesondere der Privatsphäre Rechnung tragen", kommentiert Bobby Chang, COO von RapidShare.
Kontrolle von Foren
Die GEMA war erneut nicht in der Lage darzustellen, wie die Verbreitung der von ihr genannten Musikstücke hundertprozentig verhindert werden könne. Sie stellte eine Software vor, mit der sie beweisen wollte, dass die Weitergabe von Musik leicht kontrolliert werden könne. Die Software spürt Links zu Musikstücken in Foren auf und liest sie automatisch aus. Da die GEMA RapidShare den Test der Software verweigerte, konnte das Unternehmen ihre Eignung nicht prüfen. Fraglich ist, ob die Anwendung Mechanismen überwinden kann, die das Auslesen von Foren-Links verhindern, verschlüsselte Dateien öffnen und Musikstücke eindeutig identifizieren kann. Des Weiteren, ob die Software auch Links in solchen Foren findet, die Suchmaschinen nicht erfassen können.
Dementsprechend bleibt weiter offen, wie RapidShare seine Prüfungspflichten wirksam erfüllen könnte. Darüber hinaus bezweifelt RapidShare die Effektivität von restriktiven Mitteln. Erfahrungen mit Digital Rights Management (DRM)-Systemen, Captchas und Software-Dongles haben gezeigt, dass es häufig nur wenige Stunden dauert, bis ein sorgfältig von der Industrie entwickeltes Sicherheitssystem von den Usern ausgehebelt wird. Viele Unternehmen, darunter Marktführer wie Apple und Amazon sowie Label wie Sony BMG und EMI, bieten wieder DRM-freie Musik an. Viele Konsumenten lehnen DRM ab, beispielsweise meldete der britische Händler 7 Digital bereits Ende 2007, dass DRM-freie Musikstücke vier Mal häufiger gekauft wurden als DRM-geschützte Titel.
"Jeder Versuch, Internetpiraterie durch Restriktionen zu unterbinden, wird scheitern. Die Ressourcen der Internet-User sind enorm und sie handeln schnell. Die Spielregeln für erfolgreiche Vermarktung haben sich mit der Digitalisierung radikal verändert und es ist an der Zeit, die Gesetze den neuen Rahmenbedingungen anzupassen", so Chang weiter.
Kostenlose Downloads werden immer wichtiger im Vertrieb
Die schnelle Verbreitung neuer Stücke durch kostenlose Downloads spielt im Musikvertrieb eine immer wichtigere Rolle, wie die Beispiele von Radio Head (Rainbow) und Prince (Planet Earth) gezeigt haben. Die US-Band Nine Inch Nails stellte das Album "Ghost I-IV" kostenlos im Internet zur Verfügung und verdiente auf diese Weise innerhalb von nur einer Woche 1,6 Millionen US-Dollar. Obwohl überall umsonst zu haben, stand "Ghost" im Jahr 2008 auf dem Spitzenplatz der amerikanischen MP3-Verkaufscharts von Amazon. Inzwischen stellt Nine Inch Nails sämtliche Werke unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung, die nicht nur das Herunterladen, sondern auch die Weitergabe erlaubt. "Die GEMA versucht, das Rad der Geschichte zurückzudrehen. Das ist meiner Meinung nach ein aussichtloser Kampf, den sie zudem noch gegen ihre eigenen Kunden führt", kommentiert Bobby Chang, COO von RapidShare. "Trotz der angeblich großen Erfolge vor Gericht geht der Umsatz der GEMA mit Musik permanent zurück."
Über RapidShare
Die RapidShare AG verteilt digitale Informationen für Unternehmen und Privatpersonen. Die Daten lassen sich in wenigen Schritten auf das System laden und können anschließend den Empfängern zum Download bereitgestellt werden. Die RapidShare AG wurde im Jahr 2006 gegründet und hat ihren Sitz in Cham in der Schweiz.
Pressekontakt:
Bobby Chang, COO RapidShare AG, Gewerbestrasse 6, 6330 Cham, Schweiz,
Tel.: 0041-41 748 78 88, E-Mail: bchang@rapidshare.com
Katharina Scheid, Pressesprecherin RapidShare AG, Gewerbestrasse 6,
6330 Cham, Schweiz, Tel.: 0041-41 748 78 81, E-Mail:
kscheid@rapidshare.com.