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KAP Beteiligungs-AG

EANS-Adhoc: KAP Beteiligungs-AG /

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  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Dividendenbekanntmachung

29.08.2012

Die  am  29.  August  2012  in  Frankfurt  am  Main  stattgefundene  ordentliche

Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG hat beschlossen, den per  31.  Dezember
2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn
| in Höhe vonwie folgt zu verwenden:           |  |36.747.887,24 Euro   
 a)                                            |  |                     
|eine Dividende in Höhe von 1,00 Euro je       |  |                     
|Stückaktie, insgesamt also                    |  |6.624.446,00 Euro            
    
|auszuschütten                                 |  |                     
|und                                           |  |                     
 b)                                            |  |30.123.441,24 Euro   
|den verbleibenden Restbetrag in Höhe von      |  |                     
|auf neue Rechnung vorzutragen.                |  |                     


Die Dividende wird ab 30. August 2012 gegen Einreichung des  Gewinnanteilscheins
Nr.  23  nach  Abzug  von  25%  Kapitalertragsteuer  zuzüglich   des   auf   die
Kapitalertragsteuer  entfallenden  Solidaritätszuschlags  von  5,5%   (insgesamt
26,375  %)  und  ggf.  Kirchensteuer  auf  die  Kapitalertragsteuer  ausgezahlt.
Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Grundsätzlich ist die deutsche  Einkommensteuer  für  private  Dividendenerträge
des inländischen Aktionärs mit  dem  Steuerabzug  abgegolten.  Unabhängig  davon

kann die Dividende auf Antrag zusammen mit den übrigen  Kapitalerträgen  in  die
Einkommensteuerveranlagung   einbezogen   werden,   um   im   Einzelfall    eine
Versteuerung  mit  einem   niedrigeren   persönlichen   Einkommensteuersatz   zu
erreichen.

Die Dividende wird ohne Abzug von Kapitalertragsteuer  und  Solidaritätszuschlag
ausgezahlt, wenn  ein  inländischer  Aktionär  dem  inländischen  Kreditinstitut
einen  ausreichend   hohen   Freistellungsauftrag   erteilt   hat,   oder   eine
Nichtveranlagungs-bescheinigung des Finanzamts vorlegt.
Ausländische Aktionäre können nach Maßgabe bestehender Abkommen  zur  Vermeidung
der  Doppelbesteuerung  zwischen  der   Bundesrepublik   Deutschland   und   dem
betreffenden  Staat  bei  rechtzeitiger  Geltendmachung   des   Anspruchs   eine
Ermäßigung auf den vorgenommenen  Steuerabzug  erlangen.  Entsprechende  Anträge
sind an das Bundeszentralamt für Steuern in 53221 Bonn zu richten.  Die  Anträge
zur  Erstattung  des  Ermäßigungsbetrages  müssen  bis  zum  31.  Dezember  2015
eingegangen sein. Ausländischen Aktionären wird daher empfohlen, sich wegen  der
steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

Frankfurt am Main, 29. August 2012, KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand,Fried Möller


Rückfragehinweis:
Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail:  p.czaja@mehler-ag.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    KAP Beteiligungs-AG
             Edelzeller Straße  44
             D-36043 Fulda
Telefon:     +49 (0)6428 705 02
FAX:         +49 (0)6428 705 304
Email:        office@kap.de
WWW:         http://www.kap.de
Branche:     Holdinggesellschaften
ISIN:        DE0006208408
Indizes:     CDAX
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt/General
             Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

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