Wirbelsäulenchirurgie: FMCH erfreut über Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes
Zürich (ots)
Die FMCH, der Dachverband der chirurgisch tätigen Ärztinnen und Ärzte, hat den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes zur Situation am Spital Sanitas in Kilchberg mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Das Gericht hat eine Beschwerde des Spital Sanitas und der beiden betroffenen Wirbelsäulen-Chirurgen gutgeheissen und dem Rekurs aufschiebende Wirkung gewährt. Die Wirbelsäulenchirurgen Karl Zweifel und und Andreas Panoussopoulos dürfen somit weiter operieren und erwarten nun gespannt das Resultat ihres Rekurses gegen das willkürlich anmutende Operationsverbot von Wirbelsäulen-Operationen am Sanitas-Spital durch die Regierungsrätin Verena Diener. Die FMCH und deren angeschlossenen chirurgischen Fachgesellschaften unterstützen den Rekurs vorbehaltlos und hoffen, dass doch noch eine konstruktive Lösung zustande kommt.
Die Gesundheitsdirektion Zürich hatte im Dezember 2006 dem Spital Sanitas den Leistungsauftrag für Wirbelsäulen-chirurgie entzogen. Als Grundlage für diesen Entscheid diente eine fragwürdige Studie mit ebenso fragwürdigen Fallzahlen. Die FMCH hatte sowohl den Entscheid als auch die Studie zuerst in einem Schreiben an Frau Regierungsrätin Verena Diener, später auch in einer Pressemitteilung scharf kritisiert. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat nun dem Rekurs des Spital Sanitas seiner Wirbelsäulenchirurgen Karl Zweifel und Andreas Panoussopoulos aufschiebende Wirkung gewährt. Zuvor verweigerte die Zürcher Regierung dem Rekurs die aufschiebende Wirkung, weil ein solcher "aussichtslos sei". Das hat nun das Verwaltungsgericht anders gesehen: "Es stellt sich nämlich durchaus die Frage", schreibt das Gericht, "ob das von der Gesundheitsdirektion verwendete Kriterium der Fallzahlen an der Klinik den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kantonen entspreche." Die FMCH, der Dachverband der chirurgisch tätigen Ärztinnen und Ärzte, hat den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes mit Freude zur Kenntnis genommen. "Es zeigt sich, dass eine verfehlte Gesundheitspolitik basierend auf fragwürdigen Studien auch bei unseren Gerichten keinen Zuspruch findet", meint Prof. Dr. Urban Laffer, Präsident der FMCH. "Von unserer Seite her haben wir das Gespräch mit der Zürcher Gesundheitsdirektorin gesucht, dieses wurde uns aber leider verweigert. Wir hätten gerne unsere Daten und Fakten rechtzeitig eingebracht. Dies hätte zu einer für alle Seiten befriedigenden Lösung führen können, und nicht zu einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht." An der Kritik am Entscheid der Zürcher Gesundheitsdirektion haben sich folgende Organisationen beteiligt: Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK), Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie (SGO), Zürcher Belegärztegesellschaft des Kantons Zürich, Ärztegesellschaft Zürich (AGZ), Schweizerische Patientenorganisation (SPO) und eben auch die FMCH.
Die FMCH, der Verband chirurgisch tätiger Ärzte in der Schweiz, wurde am 18. September 2004 in Bern gegründet. Gründer waren 12 chirurgische Fachgesellschaften (und die Anästhesisten) und deren 3'400 Mitgliedern. Seit dieser Gründung bildet die FMCH nunmehr den Dachverband der Schweizer Chirurgen und wurde damit zu einem der wichtigsten Gesprächspartner in sämtlichen Gesundheitsfragen. Heute gehören der FMCH 15 Fachgesellschaften mit über 5'000 chirurgisch tätigen Ärztinnen und Ärzte an.
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