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Vectron Systems AG : Fiskalchip für Kassensysteme soll Gesetz werden

Münster, 4.6.2008 (euro adhoc) -

  ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
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Am heutigen Mittwoch, dem 4.6.2008
hat das Bundeskabinett das "Aktionsprogramm der Bundesregierung Recht
und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt" mit dem Ziel der Bekämpfung der 
Schwarzarbeit beschlossen. Dieses Gesetzesvorhaben sieht unter 
anderem die Einführung eines Datenverschlüsselungsmechanismus gegen 
Manipulationen an Kassensystemen vor.
Technischer Kern der Vorschrift ist ein "Fiskalchip" in Form einer 
Smart-Card, der von den Finanzbehörden nach Inkrafttreten des 
Gesetzes geliefert wird und in die Kassensysteme eingesetzt werden 
muss. Dieser Fiskalchip ist der Grundbaustein für die kryptografische
Sicherung und wird auch als zusätzlicher Umsatzsummenspeicher dienen.
Die Initiative zu diesem Gesetz ging vom Bundesrechnungshof aus, der 
bereits im Jahre 2003 kritisiert hatte, dass unter anderem durch  die
nachträgliche Änderung von Umsatzdaten in Kassensystemen den 
Finanzbehörden und Sozialkassen jährlich erhebliche Beträge 
hinterzogen werden. Aufgrund dieser Initiative wurde vom 
Finanzministerium eine Arbeitsgruppe gebildet, die eine technische 
Lösung für dieses Problem entwickeln sollte. In diesem Rahmen wurden 
sämtliche relevanten Kassenhersteller angeschrieben und um Ihre 
Mitarbeit gebeten. Vectron hat aufgrund einschlägiger Erfahrungen mit
Fiskalspeicherlösungen in Auslandsmärkten die Brisanz dieses Themas 
erkannt und sich in der Arbeitsgruppe engagiert, um zumindest dazu 
beizutragen, dass die technische Lösung möglichst preiswert und vor 
allem auch für viele Altkunden nachrüstbar sein würde.
Für Vectron als einen der führenden Kassenhersteller war es 
entscheidend, seinen bestehenden und neuen Kunden ein Höchstmass an 
Investitionssicherheit garantieren zu können.
Für alle neuen Vectron-Kassen ist die Hardwareerweiterung für den 
Fiskalchip deshalb bereits heute lieferbar.
Für die meisten älteren Vectron-Kassenysteme wird Vectron 
preisgünstige Nachrüstsätze anbieten.
Der Fiskalchip kann dann bei Inkrafttreten des Gesetzes einfach 
nachträglich in die Kasse eingesteckt werden und wird ab dann für die
angestrebte Manipulationssicherheit sorgen. Rückwirkend wirksam ist 
er allerdings nicht.
Vectron-Kunden sind somit bestens vorbereitet und müssen nicht 
befürchten, dass Ihr hochwertiges Kassensystem plötzlich wertlos 
wird.

Rückfragehinweis:

Vectron Systems AG
Jochen Fischer
Willy-Brandt-Weg 41
48155 Münster
Tel.0251/2856-0
jfischer@vectron.de
www.vectron.de

Branche: Technologie
ISIN: DE000A0KEXC7
WKN: A0KEXC
Börsen: Börse Frankfurt / Open Market (Freiverkehr)

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