Investitionszulage für Ostdeutschland wird verlängert
Berlin (ots)
Die Investitionszulage wird bis 2013 fortgeführt. Der Bundesrat hat heute der Verlängerung dieses Förderinstruments zugestimmt. Investitionsprojekte in den neuen Bundesländern und Berlin erhalten somit weiterhin Fördermittel aus der Investitionszulage. Die heutige Entscheidung garantiert die in der Investitionszulage festgelegten Fördersätze bis zum Jahr 2013.
Mit der so genannten Investitionszulage (IZ) fördert der Staat Unternehmen, die in Ostdeutschland in eine förderfähige Industrie investieren. Dabei erhält das investierende Unternehmen die Zulage für jedes seiner Investitionsprojekte. Die Zulage wird in der Steuererklärung geltend gemacht. Sie kann als Steuerersparnis oder als direkter Zuschuss gewährt werden.
Das IZ-Gesetz zielt auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes und auf einzelne industrienahe Dienstleistungen wie Recyclingbetriebe, das Verlagswesen und Teilbereiche des Handwerks. Weiterhin sind einzelne Formen des Beherbergungsgewerbes antragsberechtigt. Gefördert werden zum Beispiel Maschinen und Anlagen (also bewegliche Güter des Anlagevermögens) sowie Gebäude.
Die Neuregelung der IZ sieht eine jährliche Degression der Fördersätze vor. Für Gebäude reduziert sich der Satz ab 2009 um jährlich 2,5 Prozentpunkte, somit von 12,5 Prozent in 2009 auf 2,5 Prozent im Jahr 2013. Die Fördersätze für Maschinen und Anlagen bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) reduzieren sich um jährlich 5 Prozentpunkte, von 25 Prozent im Jahr 2009 auf 5 Prozent im Jahr 2013. Bei Großunternehmen beträgt die jährliche Degression der Fördersätze für Maschinen und Anlagen 2,5 Prozent. Beläuft sich der Satz im Jahr 2009 auf 12,5 Prozent, reduziert er sich bis 2013 auf 2,5 Prozent.
Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Satz gefördert, der zu Beginn des Investitionsvorhabens gültig war. Investiert beispielsweise ein kleines oder mittleres Unternehmen im Jahr 2010 in seine Maschinen, steht eine Zulage in Höhe von 20 Prozent des Investitionsvolumens zur Verfügung. Sind auch im Folgejahr im Rahmen desselben Projektes Investitionen in Maschinen erforderlich, gilt weiterhin der Fördersatz von 20 Prozent.
Mit der jetzt verabschiedeten Verlängerung der Investitionszulage stellt der Gesetzgeber die lückenlose Förderung von Investitionsvorhaben sicher. Das IZ-Gesetz 2010 schließt unmittelbar als Nachfolgeregelung an, so dass der zu Beginn des Investitionsvorhabens gültige Fördersatz (z.B. von 2009) auch in den Folgejahren gilt. Selbst Investitionsvorhaben, die vor Verkündung des neuen Gesetzes beginnen, können das IZ-Gesetz als Anspruchsgrundlage nutzen, sofern das Vorhaben über das Jahr 2009 hinaus läuft. Für Unternehmen bietet sich somit ein starker Anreiz, Investitionsvorhaben möglichst schnell umzusetzen. Auf diese Weise können Investoren auch langfristig von den aktuell hohen Sätzen profitieren.
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