Meinl Airports International Ltd.
EANS-Adhoc: Meinl Airports International Ltd.
Board of Directors beschließt
erste Kapitalrückführung an AI-Zertifikateinhaber
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25.05.2009
Board of Directors beschließt erste Kapitalrückführung an AI-Zertifikateinhaber
Jersey/Wien, 25. Mai 2009 - Das Board of Directors von AI Airports International Limited gibt bekannt, dass es einen Beschluss über die erste Tranche der Kapitalrückzahlung an die Zertifikateinhaber gefasst hat. Diese Entscheidung folgte auf die Bestätigung der Wirksamkeit der auf den Außerordentlichen Hauptversammlungen am 22. April 2009 verabschiedeten Beschlüsse durch die Jersey Financial Services Commission. Die Gesellschaft hatte zuvor von einer ersten Teilzahlung von 3,50 Euro je Anteil gesprochen. Nach sorgfältiger Analyse ist das neue Board nun jedoch zu dem Schluss gelangt, dass derzeit als erste Zwischenausschüttung maximal ein Betrag von 2,25 Euro je Anteil vertretbar ist. Dieser Betrag ist niedriger als vor und während der Außerordentlichen Hauptversammlung am 22. April 2009 angegeben. Der Grund hierfür liegt in der Neubewertung von Eventualverbindlichkeiten und in potenziellen Aufwendungen, die für eine Maximierung des Wertes der Gesellschaft und den letztlichen Rückzahlungen an die Zertifikateinhaber notwendig sein könnten. Derzeit geht das Board davon aus, dass es sich bei der Reduktion der aktuellen Ausschüttung eher um eine zeitliche Verschiebung als um ein Anzeichen für eine Werterosion handelt.
Zudem erwartet das Board für die Zukunft weitere Rückführungen, wobei eine zweite Rückzahlung vorgenommen werden soll, sobald die Gesellschaft dazu vernünftigerweise in der Lage ist. Die Zeitpunkte sowie der Umfang dieser künftigen Rückzahlungen richten sich dabei nach dem Fortschritt des laufenden Verkaufsprozesses, der Wertrealisierung aus anderen potenziellen Aktiva des Unternehmens, so unter anderem aus Rechtsstreitigkeiten sowie nach der Klärung der vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft und anderen rechtsgültigen Ansprüchen.
Die Kapitalrückzahlungen werden (außer hinsichtlich der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Zertifikate) am oder um den 1. Juni 2009 an die Anteilsinhaber der Gesellschaft überwiesen, zu denen auch die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft ("OeKB") gehört. Die OeKB hält für die Zertifikateinhaber 69.999.997 Anteile an der Gesellschaft. Die OeKB wurde angewiesen, die bei ihr eingehende Kapitalrückzahlung (außer in Bezug auf von der Gesellschaft selbst gehaltene Zertifikate) am oder um den 2. Juni 2009 unter Berücksichtigung der zum 1. Juni 2009 bestehenden Depotstände an die depotführenden Banken zu überweisen. Diese wiederum schreiben die Rückzahlung dann den Konten der einzelnen Zertifikateinhaber gut. Seitens der Zertifikateinhaber ist keinerlei Maßnahme notwendig, damit diese Kapitalrückzahlung erfolgen kann.
Die ADCs von AI werden ab dem 2. Juni 2009 ex-Kapitalrückzahlung gehandelt.
Alle Zertifikateinhaber werden darüber hinaus dazu angehalten, bezüglich der steuerlichen Behandlung der Kapitalrückzahlung selbst bei einem Steuerberater Rückfrage zu halten.
Weitere Informationen über AI Airports International finden Sie unter: www.airportsinternational.eu
Da diese Presseinformation ursprünglich in englischer Sprache verfasst wurde und diese Version lediglich eine deutsche Übersetzung der englischen Presseinformation ist, ist allein die englische Version die authentische Fassung.
AI Airports International Limited is regulated by the Jersey Financial Services Commission. The registered office is at 17 The Esplanade; St. Helier, Jersey JE4 9NY; Channel Islands
Rückfragehinweis:
Investor Relations und Public Relations, Hochegger Financial Relations GmbH,
Dieter Riedlinger-Baumgartner, T: +43 1 504 69 87 344,
M: d.riedlinger@hochegger.com
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000A053N4
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