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Frauenthal Holding AG

euro adhoc: Frauenthal Holding AG
Aktienrückkauf
Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen, und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
14.10.2008
Der Vorstand von Frauenthal Holding AG mit dem Sitz in  Wien  ("FHAG"
oder  die "Gesellschaft") hat am 8.10.2008 beschlossen, von  der  
Ermächtigung  gemäß  dem Beschluss der 18. ordentlichen 
Hauptversammlung der  Gesellschaft  vom  3.5.2007 zum Aktienrückkauf 
Gebrauch zu  machen.  Demnach  ist  der  Vorstand  ermächtigt worden,
höchstens 682.109 auf Inhaber lautende Stückaktien  zu  erwerben.  
Unter Berücksichtigung  anderer  eigener  Aktien,  welche  die  
Gesellschaft   bereits erworben hat und noch besitzt, entspricht der 
Erwerb einem Anteil von  höchstens 10 % des Grundkapitals der 
Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstands mit  
Beschluss  vom  13.10.2008 zugestimmt. Mit der vorliegenden 
Veröffentlichung  werden  auf  Grund  des  Beschlusses  des Vorstands
von FHAG vom 8.10.2008, dem der Aufsichtsrat von  FHAG  mit  
Beschluss vom 13.10.2008 zugestimmt hat, gemäß §§ 4  und  5  
VeröffentlichungsV  (BGBl  II 2002/112)  der  beabsichtigte  
Rückerwerb  eigener  Aktien  von  FHAG  und   das Rückkaufprogramm 
bekannt gemacht. Änderungen des  Rückkaufprogramms  (siehe  §  6  
VeröffentlichungsV)  sowie  die Veröffentlichung der  im  Rahmen  des
Rückkaufprogramms  oder  der  Veräußerung eigener Aktien  
durchgeführten  Transaktionen  (siehe  §  7  VeröffentlichungsV) 
werden ausschließlich im Internet auf der Homepage  von  FHAG  
www.frauenthal.at bekannt gemacht werden. Die vorliegende 
Veröffentlichung ist kein Angebot  zum  Erwerb  von  Aktien  von FHAG
und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote  zum  
Rückkauf von FHAG Aktien anzunehmen.
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 8
     und Abs 1a und Abs 1b AktG: 3.5.2007.
  2. Tag  und  Art  der  Veröffentlichung  des   Hauptversammlungsbeschlusses:
     8.5.2007 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
  3. Beginn und voraussichtliche  Dauer  des  Rückkaufprogramms: 20.10.2008  bis
     einschließlich 3.11.2008.
  4. Aktiengattung, auf die sich  das  Rückkaufprogramm  bezieht:  auf  Inhaber
     lautende Stückaktien von FHAG (einheitliche Aktiengattung).
  5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere
     auch Anteil der rückzukaufenden eigenen Aktien  am  Grundkapital:  bis  zu
     höchstens 100.000  auf Inhaber lautende Stückaktien, dies  entspricht  bis
     zu rund 1,06 % des Grundkapitals von FHAG.
  6. Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie:  Der  Gegenwert
     je   Aktie,   welcher   entsprechend   dem   Ermächtigungsbeschluss    der
     Hauptversammlung in absoluter Höhe nicht weniger als EUR 10,--  und  nicht
     mehr als EUR 45,-- betragen darf, wurde mit EUR 10,-- festgesetzt. Weiters
     darf der Gegenwert je Aktie nicht ein Kurs sein, der über dem des  letzten
     unabhängig getätigten Abschlusses oder  (sollte  dieser  höher  sein)  des
     derzeit höchsten unabhängigen Angebots  liegt.  Gemäß  Art  5  Abs  3  der
     Verordnung Nr 2273/2003 vom 22.12.2003  zur  Durchführung  der  Richtlinie
     2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates  -  Ausnahmeregelungen
     für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen gibt FHAG  bekannt,
     dass FHAG aufgrund der niedrigen Liquidität der FHAG  Aktie  beabsichtigt,
     gegebenenfalls  mehr  als  25%,  höchstens   jedoch   bis   zu   50%   des
     durchschnittlichen Tagesvolumens in der FHAG Aktie zu erwerben.
  7. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob  der  Rückkauf
     über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob  die  Aktien
     eingezogen oder allenfalls wiederverkauft werden sollen oder  ob  sie  für
     Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der
     Rückkauf der FHAG Aktien auf Grund dieses  Rückkaufprogramms  findet  über
     die  Wiener   Börse   und/oder   unter   Wahrung   des   aktienrechtlichen
     Gleichbehandlungsgrundsatzes außerbörslich statt. Zweck des Rückkaufs  ist
     die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die FHAG Aktie an  der  Wiener
     Börse, wobei  jedoch  der  Handel  mit  eigenen  Aktien  als  Erwerbszweck
     ausgeschlossen ist.  Aus  Anlass  dieses  Rückkaufprogramms  findet  keine
     Einziehung von Aktien statt.
  8. Allfällige Auswirkung des Rückkaufprogramms  auf  die  Börsezulassung  der
     Aktien der Emittentin: keine.
  9. Ausmaß der  gegenwärtig  eingeräumten  oder  geplanten  Aktienoptionen  im
     Rahmen von Stock Option Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- und
     Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Gegenwärtig sind Aktienoptionen im
     Rahmen von Stock Option Plänen an  leitende  Angestellte  oder  Vorstands-
     oder Aufsichtsratsmitglieder nicht eingeräumt oder  konkret  geplant.  Die
     Emittentin behält sich vor, erworbene eigene  Aktien  gegebenenfalls  auch
     für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu verwenden  und  dabei
     Aktienoptionen gegebenenfalls auch an Mitglieder  des  Vorstands  und/oder
     leitende  Angestellte  jeweils  der  Gesellschaft  oder  von  mit   dieser
     verbundenen Unternehmen auszugeben; in diesem Fall wird die Emittentin das
     Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV  unverzüglich
     bekannt geben.

Rückfragehinweis:

Frauenthal Holding AG
Dr. Martin Sailer
Prinz-Eugen-Strasse 30/4a
A-1040 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at

Frauenthal Holding AG
Mag. Erika Hochrieser
Prinz-Eugen-Strasse 30/4a
A-1040 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06-35
Fax + 43(1) 505 42 06-33
E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at
www.frauenthal.at

Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406
WKN:
Index: ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel

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