EANS-Adhoc: Frauenthal Holding AG
Aktienoptionsplan zur Gewährung von
Aktienoptionen an Mitglieder des Senior Leadership Teams beschlossen
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Aktienoptionsplan
01.06.2011
Frauenthal Holding AG gibt bekannt, dass der Aufsichtsrat von Frauenthal Holding AG am 1.6.2011 gemäß § 95 Abs 5 Z 10 AktG einen Aktienoptionsplan 2012 - 2017 für Mitglieder des Vorstands von Frauenthal Holding AG und für Führungskräfte der Frauenthal Gruppe beschlossen hat. Bezugsberechtigte Planteilnehmer sind die Mitglieder des Senior Leadership Teams der Frauenthal Gruppe (siehe dazu Seite 9 des Geschäftsberichts 2010), ausgenommen Mitglieder des Aufsichtsrats von Frauenthal Holding AG; gegenwärtig sind dies neun Personen.
Der Aktienoptionsplan hat eine Laufzeit von fünf Jahren (2012 - 2017). Auf Basis einer diskretionären Entscheidung des Aufsichtsrats von Frauenthal Holding AG können im Rahmen des Aktienoptionsplans jedem Planteilnehmer für herausragende Leistungen in den Geschäftsjahren 2011 bis 2016 jährlich bis zu höchstens 10.000 Stück Optionen, die zum Bezug von je 1 Stück auf Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktie von Frauenthal Holding AG zum Bezugspreis von
EUR 2,00 je Stück Aktie berechtigen, gewährt werden. Der Ausübungspreis von EUR 2,00 entspricht dem aufgerundeten durchschnittlichen Buchwert je eigener Frauenthal Aktie gemäß Jahresabschluss der Frauenthal Holding AG zum 31.12.2010. Gewährte Optionen sind erstmals nach Ablauf von drei Jahren ab Zuteilung der Optionen an den Planteilnehmer und längstens bis zum Ablauf desselben Geschäftsjahres ausübbar. Sie sind nicht übertragbar und müssen höchstpersönlich ausgeübt werden. Für die aufgrund Ausübung der Optionen erworbenen Aktien gilt eine Behaltefrist von 36 Monaten. Jeder Teilnehmer am Aktienoptionsplan ist berechtigt, so viele der aufgrund Ausübung der Optionen erworbenen Aktien vor Ablauf der Behaltefrist zu verkaufen, wie erforderlich
ist, damit er seine persönliche Einkommensteuer in Bezug auf die Ausübung der Optionen aus dem Netto-Veräußerungserlös entrichten kann.
Ferner hat der Aufsichtsrat am 1.6.2011 gemäß § 95 Abs 5 Z 10 AktG beschlossen, gesondert vom Aktienoptionsprogramm dem Vorstandsmitglied Herrn Mag. Hans Peter Moser eine Option zum Erwerb von 10.000 Stück Frauenthal Aktien einzuräumen. Die dem Vorstandmitglied Mag. Hans Peter Moser gewährte Aktienoption ist ein nachträglich gewährtes Entgelt für besondere Leistungen und für besonderen Einsatz des Vorstandsmitglieds für die Gesellschaft und die Frauenthal Gruppe in den vergangenen Geschäftsjahren, insbesondere im Geschäftsbereich Sanitärgroßhandel (SHT Haustechnik AG und Tochtergesellschaften) sowie bei der erfolgreichen Restrukturierung des Geschäftsbereichs Automotive Components von Frauenthal Holding AG.
Soweit möglich soll die Erfüllung der Aktienoptionen aus dem Bestand der im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien erfolgen, sodass in diesem Fall eigene Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2.6.2010 auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot veräußert werden.
Über die Einzelheiten informiert auch der schriftliche Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 1.6.2011, der bei der Gesellschaft aufliegt und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.frauenthal.at) zugänglich ist.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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E-Mail: m.sailer@frauenthal.at
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