EANS-News: Frauenthal Holding AG Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG:
Veröffentlichung des Beschlusses der 23. o. Hauptversammlung über die
Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb eigener Aktien
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
Wien (euro adhoc) - Die 23. ordentliche Hauptversammlung der Frauenthal Holding
AG vom 6. Juni 2012 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und
Absatz 1b AktG zu erwerben, wobei die Gesellschaft - zusammen mit anderen
eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt -
höchstens 943.499 auf Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien der
Gesellschaft erwerben darf, die Ermächtigung von einschließlich 6.6.2012 bis
einschließlich 6.12.2014, also für 30 Monate, gilt, eigene Aktien gemäß dieser
Ermächtigung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 5,-- und höchstens EUR 15,--
je Stückaktie erworben werden dürfen und das jeweilige Rückkaufprogramm
(einschließlich von dessen Dauer) gemäß der aufgrund von § 82 Absatz 9 BörseG
ergangenen Veröffentlichungsverordnung (BGBl II 2002/112 idgF) zu
veröffentlichen ist; der Vorstand wird ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung
einzuziehen; die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasse auch den Erwerb
von Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66
AktG); die gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz 1b AktG
erworbenen eigenen Aktien sollen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf andere
Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot veräußert werden
können, nämlich (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für
Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und
leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und
leitende Angestellte oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter
einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder
ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte jeweils der
Gesellschaft und von mit ihr verbundenen Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung
beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer
oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder (iii) zur Bedienung einer
Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder(iv) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen.
Die Ermächtigung ist vom Vorstand in der Weise auszuüben, dass
unter Berücksichtigung der jeweils bereits erworbenen Zahl eigener Aktien eine
Höchstgrenze von 943.499 Stück Aktien nicht überschritten wird und daher zu
keinem Zeitpunkt ein Erwerb von eigenen Aktien zu einer Überschreitung der 10%-
Grenze führt.
Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 2.6.2010 zu TOP 8 der
Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung.
Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG
Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at
Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 505 42 06
FAX: +43 1 505 42 06 -33
Email: holding@frauenthal.at
WWW: www.frauenthal.at
Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406, AT0000492749
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch