EANS-News: Frauenthal Holding AG Abschluss des Kraftloserklärungsverfahrens
gemäß § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG
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Unternehmen
Wien (euro adhoc) - Der Vorstand der Frauenthal Holding AG hat am 29.11.2012
beschlossen, die nachstehenden Aktien, die trotz Aufforderung nicht zum Umtausch
eingereicht wurden, aufgrund der Genehmigung des Handelsgerichts Wien vom
26.7.2012 gemäß § 67 Abs 2 iVm § 262 Abs 29 AktG mit sofortiger Wirkung für
kraftlos zu erklären:
17 Stückaktien, verbrieft durch 17 Aktienurkunden, die jeweils 1 Stückaktie
vertreten, mit den Nummern 1 und 2, 42 und 43, 1.001 und 1.002, 16.051 bis
16.060 sowie 24.838.
Die bezeichneten Aktienurkunden vertreten Stückaktien (Stammaktien) der
Frauenthal Holding AG mit der Wertpapierkennnummer ISIN AT0000762406.
Mit gegenständlicher Beschlussfassung über die Kraftloserklärung haben die
vorangeführten Aktienurkunden ihre Wertpapiereigenschaft verloren.
Begründung:
Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 26.7.2012, FN83990 s, 72 Fr 3395/12
z, wurde die beabsichtigte Kraftloserklärung von nicht eingereichten effektiven
Aktienurkunden und zwar im Ausmaß von höchstens 1.215 Aktienurkunden der
Frauenthal Holding AG gemäß § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG bewilligt. Mit
dreimaliger Aufforderung zur Einreichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom
17.8.2012, 18.9.2012 und 19.10.2012 wurden alle Aktionäre der Gesellschaft,
welche auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft in effektiven
Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden samt Kupon Nr. 20 inkl.
Mantel bis spätestens 27.11.2012 einzureichen.
17 Stückaktien verbrieft durch 17 effektive Aktienurkunden wurden nicht binnen
der genannten Frist eingereicht.
Eine entsprechende Bekanntmachung hierüber wird im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
in der Ausgabe vom 1.12.2012 erscheinen.
Hinweis:
Mit der Kraftloserklärung verlieren die Aktienurkunden ihre
Wertpapiereigenschaft. Die vermögensrechtliche Stellung als Aktionär bleibt
unberührt. Betroffene Aktionäre können jederzeit bei UniCredit Bank Austria AG,
1010 Wien, Schottengasse 6-8, als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden
Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden unter Einreichung der für
kraftlos erklärten Aktienurkunden, die Buchung einer Gutschrift auf ihrem
Wertpapierdepot verlangen, dh es erfolgt eine Depotgutschrift, die der Anzahl
der jeweils eingereichten Stammaktien ISIN AT0000762406 entspricht, auf ein vom
Aktionär bekanntzugebendes Wertpapierdepot.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass zwecks Teilnahme und Ausübung des
Stimmrechts in Hauptversammlungen der Frauenthal Holding AG dies so rechtzeitig
zu erfolgen hat, dass die Depotgutschrift am Nachweisstichtag vor der jeweiligen
Hauptversammlung durchgeführt ist.
Wien, am 30.11.2012
Der Vorstand,
Mag. Hans-Peter Moser
Dr. Martin Sailer
Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG
Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at
Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 505 42 06
FAX: +43 1 505 42 06 -33
Email: holding@frauenthal.at
WWW: www.frauenthal.at
Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406, AT0000492749
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch