EANS-Adhoc: phion AG
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung /
Geplanter Wechsel im Aufsichtsrat
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Unternehmen
20.10.2009
Der Vorstand der phion AG beruft für Freitag, den 13.11.2009, 15.00 Uhr in den Geschäftsräumen der phion AG in 6020 Innsbruck, Eduard-Bodem-Gasse 1, eine außerordentliche Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung ein:
T A G E S O R D N U N G
1. Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von gegenwärtig vier von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats auf drei von der Hauptversammlung gewählte Mitgliedern des Aufsichtsrats.
2. Wahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats aufgrund Amtsniederlegung aller bisherigen von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats.
3. Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahrs der Gesellschaft dahingehend, dass dieses am 1. März eines jeden Kalenderjahrs beginnt und am letzten Tag des Februar des darauffolgenden Kalenderjahrs endet, sowie über den Einschub eines Rumpfgeschäftsjahrs von 1. April 2009 bis 28. Februar 2010.
4. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft in XXIV. Geschäftsjahr - Jahresabschluss, Dividende, und zwar in 24.1, dass diese Bestimmung künftig lautet wie folgt: "Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. März eines jeden Kalenderjahrs und endet am letzten Tag des Februar des darauffolgenden Kalenderjahrs. Für den Zeitraum 1. April 2009 bis 28. Februar 2010 wird ein Rumpfgeschäftsjahr eingeschoben."
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auf:
(i) Erklärungen der zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen gemäß § 87 Abs 2 AktG, dh Erklärungen über fachliche Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass kein Grund zur Besorgnis einer Befangenheit bestehe;
(ii) Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1., 2., 3. und 4.;
(iii) Entwurf der Satzung der Gesellschaft in der gemäß dem Antrag zu 4. der Tagesordnung in XXIV. Geschäftsjahr - Jahresabschluss, Dividende in 24.1 geänderten Fassung sowie Gegenüberstellung von XXIV. Geschäftsjahr - Jahresabschluss, Dividende in 24.1 der Satzung in der bisherigen Fassung und in der vorgeschlagenen Neufassung.
Diese Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft sowie die oben zu (i) bis (iii) (jeweils einschließlich) genannten Unterlagen können ab 21.10.2009 kostenlos bei der Gesellschaft bezogen werden und sind ferner auf der Internetseite der Gesellschaft (www.phion.com) unter Investor Relations verfügbar. Weiter sind auf der Internetseite der Gesellschaft Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 19. Tag vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 25.10.2009, zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionäre, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, dh spätestens am 4.11.2009, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.phion.com) unter Investor Relations zugänglich.
Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung (§ 106 Z 6, Z 7 und Z 8 AktG)
Aufgrund der Änderungen des AktG durch das AktRÄG 2009 finden die Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der, Hinterlegung der Aktien für die und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung keine Anwendung. Gemäß § 111 Abs 1 AktG idF AktRÄG 2009 richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind daher nur jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist 3.11.2009, 24.00 Uhr Wiener Zeit.
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei depotverwahrten Inhaberaktien gegenüber der Gesellschaft zur Ausübung der Aktionärsrechte durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 10.11.2009, unter der Anschrift 6020 Innsbruck, Eduard-Bodem-Gasse 1, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 508100 20 oder mit e-mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der e-mail Adresse g.klausner@phion.com zu Handen Mag. Günter Klausner zugeht. Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden. Jeder Aktionär kann sich des von der Gesellschaft auf ihrer Internetseite (www.phion.com) unter Investor Relations zur Verfügung gestellten Formulars, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, bedienen. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht zwingend. Die Vollmacht eines Aktionärs muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Die Vollmacht kann an die Gesellschaft unter der Anschrift 6020 Innsbruck, Eduard-Bodem-Gasse 1, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 508100 20 oder mit e-mail unter der e mail Adresse g.klausner@phion.com zu Handen Mag. Günter Klausner übermittelt werden. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 800.000,00, das in 800.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung an den Vorstand gestellt werden.
Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung wird im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.10.2009 veröffentlicht. Die Einladung samt Tagesordnung sowie die den Aktionären gemäß Aktiengesetz zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Informationen können ab 21.10.2009 kostenlos bei der Gesellschaft bezogen werden und sind ferner auf der Internetseite der Gesellschaft (www.phion.com) unter Investor Relations verfügbar.
Die Gesellschaft wurde bereits vorab von sämtlichen gegenwärtig gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats darüber informiert, dass diese beabsichtigen, ihr Amt mit Wirkung der Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 13.11.2009 zurückzulegen.
Innsbruck, im Oktober 2009 Der Vorstand von phion AG
Rückfragehinweis:
Constanze Liebenau
Eduard-Bodem-Gasse 1
Tel. +43 (0) 508 100
Email: c.liebenau@phion.com
Branche: Informationstechnik
ISIN: AT0000PHION3
WKN:
Index: mid market
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr