EANS-Adhoc: Odeon Film AG beschließt Barkapitalerhöhung um bis zu 3.919.240 EUR bei einem Ausgabebetrag von 1,42 EUR - Unternehmensbewertung nach IDW S 1 i.d.F. 2008 ergibt 1,44 EUR pro Aktie
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09.05.2011
München, 9. Mai 2011 - Der Vorstand der Odeon Film AG hat am 3. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 7.923.530,00 EUR um bis zu 3.919.240,00 EUR auf bis zu 11.842.770,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.919.240 neuen Stückaktien unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu einem Ausgabebetrag von 1,42 EUR aus Genehmigtem Kapital zu erhöhen. Die neuen Aktien sollen ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt sein.
Diese Beschlüsse waren bedingt darauf, dass die Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, die der Vorstand mit der Ermittlung des Unternehmenswerts der Odeon Film AG zum Bewertungsstichtag 15. April 2011 auf Grundlage der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008) beauftragt hat, zu einem rechnerischen Wert von mindestens 1,42 EUR und höchstens 1,49 EUR je von den Aktionären gehaltener Aktie der Odeon Film AG gelangt. Nach der heute abgeschlossenen Bewertung beträgt der Unternehmenswert der Odeon Film AG 11,30 Mio. EUR. Daraus ergibt sich nach Abzug der eigenen Aktien (85.050 Stück) von der Gesamtzahl der Aktien (7.923.530 Stück) ein rechnerischer Wert von 1,44 EUR je von den Aktionären gehaltener Aktie der Odeon Film AG (7.838.480 Stück).
Den Aktionären soll das Bezugsrecht in der Weise gewährt werden, dass die neuen Aktien ausschließlich von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis von 2 : 1 (d.h. je zwei alte Aktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie) zum Bezugspreis von 1,42 EUR je neuer Aktie zum Bezug anzubieten und die neuen Aktien in dem Umfang zu zeichnen, wie die Aktionäre von ihrem mittelbaren Bezugsrecht Gebrauch machen und entsprechende Zeichnungsbeträge bei der Baader Bank AG eingegangen sind.
Die Bezugsfrist wird am 13. Mai 2011 beginnen und am 27. Mai 2011 enden.
Ein Investor hat sich dazu verpflichtet, nach Ablauf der Bezugsfrist sämtliche neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen, die nicht aus den Bezugsrechten gezeichnet und übernommen worden sind, sofern er dadurch eine Beteiligung von mehr als 25 % an dem nach Durchführung der Kapitalerhöhung bestehenden Grundkapital der Odeon Film AG erwirbt und sofern die zuständigen Kartellbehörden in Deutschland den Erwerb genehmigen.
Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) wird voraussichtlich im dritten Quartal 2011 erfolgen.
Die Odeon Film AG beabsichtigt, den Emissionserlös im Wesentlichen zur Optimierung der Finanzierungsstruktur und zur Finanzierung organischen Wachstums der Gesellschaft zu nutzen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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