Swissgarant warnt vor goldenen Fesseln der Autoversicherer
Zofingen (ots)
Im Kampf um Policen werden Versicherungen immer kreativer. Die Fragwürdigkeit ihrer Vorgehensweise nimmt ebenfalls zu. Oft zum Nachteil der Konsumenten. Was vordergründig eine bessere Kundenbetreuung und günstigere Prämien verspricht, dient in Tat und Wahrheit zur Kosten- und Gewinnoptimierung der Versicherungsgesellschaft. Mit Billigprodukten und monetären Anreizen werden potenzielle Kunden vermehrt mit der sogenannten Schadenregulierung vertraglich gebunden und müssen im Schadenfall den vom Versicherer vordefinierten Weg einschlagen. Das heisst, der Automobilist gibt der Versicherung einen Freipass, den Schaden nach ihrem Belieben zu erledigen. Swissgarant warnt Konsumenten vor solchen Angeboten, die mittel- bis langfristig zu einer drastischen Verschlechterung der Schadenerledigung führen können.
Viele Automobilisten denken derzeit an einen Versicherungswechsel. Wird dieser nicht sorgfältig geplant, kann der Freude über ein paar Franken Prämieneinsparung rasch der Ärger folgen. Billigprodukte und monetäre Anreize können sich als goldene Fesseln entpuppen. Deshalb gilt es, nicht nur Preise und Konditionen, sondern auch die ergänzenden Vertragsbedingungen aufmerksam zu studieren. Insbesondere Klauseln, mit eingeschränkter Werkstattwahl im Schadenfall, sind zu hinterfragen. Die Schadenerledigung wird oft einseitig diktiert. Dies kann zu Nachteilen führen, deren Auswirkungen sich erst nach und nach offenbaren.
Im Kampf um Policen werden Versicherungen immer kreativer
Der Kampf um Kundschaft ist nichts Neues. Neu ist aber, dass Versicherungsnehmer durch vertragliche Bindung in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt werden. Der Anreiz für den Kunden, sich darauf einzulassen, liegt in einer Prämienreduktion. Vor zehn Jahren startete ein grosser Schweizer Versicherer mit der Idee, geschädigten Automobilisten nicht nur den erlittenen Schaden zu vergüten, sondern gleichzeitig die Reparatur zu organisieren und anfallende administrative Aufgaben abzunehmen. Heute wird der Automobilist vertraglich verpflichtet, im Schadenfall den vom Versicherer vordefinierten Weg einzuschlagen.
Ein Markt auch für Automobilhersteller?
Für den Automobilisten bedeuten die unterschiedlichen Produkte, dass eine Orientierung immer schwieriger wird. Bereits arbeiten Automobilhersteller und Importgesellschaften daran, eigene Versicherungsprodukte zu lancieren. Auch hier gilt: Die Vertragsbedingungen aufmerksam studieren. So werden zum Teil Selbstbehalte in Leistungen eingebaut, bei denen die übrigen Versicherungen keinen Selbstbehalt kennen.
Swissgarant kritisiert Versicherungen mit fragwürdigen Bindungsklauseln
Swissgarant kritisiert diese Vorgehensweise, da es dabei in erster Linie nicht darum geht, den Kunden zu helfen, sondern um Kosteneinsparungen und Gewinnoptimierung des eigenen Unternehmens. Denn der Vertragsbetrieb der Versicherung arbeitet günstiger, baut auf Wunsch der Versicherung Nachbau- statt Originalteile ein und hält sich an Reparaturvorgaben des Versicherers. Zwecks Kostenoptimierung zieht eine Gesellschaft sogar in Betracht, Reparaturen im Ausland durchführen zu lassen. Heisst: Der Automobilist gibt sein Auto z.B. im Help Point ab und das Fahrzeug wird nach Ungarn zur Reparatur gebracht. Eine heikle Angelegenheit ist auch die Entschädigung im Falle eines Totalschadens: Der Lenker möchte möglichst viel erhalten, die Versicherung möglichst wenig bezahlen. Wenn der Fachbetrieb ausgeschaltet wird (aufgrund der eingeschränkten Werkstattwahl), ist der Kunde der Versicherung ausgeliefert. Hier zeigt sich deutlich, dass die Police ohne freie Werkstattwahl zwar etwas günstiger ist als ein Produkt mit freier Werkstattwahl des gleichen Versicherers. Doch im gesamten Vergleich zur übrigen Assekuranz sind sie preislich oft unvorteilhaft.
Viele Versicherungen lassen ihren Kunden Wahlfreiheit
Dass nicht alle Versicherungen diesen Weg einschlagen, zeigt das Vorgehen der Coop Versicherungen, welche als Tochterunternehmen der National Suisse das Direkt-versicherungsgeschäft in der Schweiz ausbauen will und das Vertragsbetriebskonzept ersatzlos gestrichen hat. Auch andere Gesellschaften wie die Alba, Allianz Suisse, Helvetia, Die Mobiliar, Nationale usw. sehen von einer Steuerung ab.
Ein Schaden, drei Parteien
Heute ist eine korrekte Schadenerledigung in fachtechnischer und rechtlicher Hinsicht sichergestellt. Die drei Parteien in der Schadenerledigung, also der Automobilist, der Instandstellungsbetrieb und die Versicherungsgesellschaft, sorgen für eine Schadenerledigung auf hohem Niveau zu kostengünstigen Preisen. Der Reparaturbetrieb nimmt bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber der Versicherung entscheidende Rolle ein und sichert eine hohe Reparaturqualität. Wer aufmerksam ein neues Versicherungsangebot prüft, wird feststellen, dass sich Prämien auch mit freier Werkstattwahl einsparen lassen.
Weitere Informationen www.swissgarant.ch.
Über Swissgarant
Swissgarant ist ein Zusammenschluss von Carrosseriebetrieben unter einem einheitlichen Label und verfolgt den Anspruch, die Marktführerschaft bezüglich Qualität und Service im Bereich Schadenmanagement und Instandstellung von beschädigten Automobilen zu behalten und weiter auszubauen. Jeder Swissgarant Betrieb wird von der unabhängigen Institution Swiss TS Technical Services AG (vormals TÜV Schweiz AG) und TÜV-Süddeutschland überprüft und nach erfolgreichem Audit und dem Nachweis von technisch perfekter Qualitätsarbeit nach Herstellerrichtlinien zertifiziert. Die Audits basieren auf der Methode der ISO-Zertifizierung.
Kontakt:
swissgarant
Christoph Flückiger, Thomas Hauser
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Tel.: +41/62/797'31'31