Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband
"Weisser Stock = Vortritt!": 15. Oktober 2007 - Internationaler Tag des Weissen Stockes
Bern (ots)
Seit 1962 gilt: "Weisser Stock = Vortritt!" Obwohl das Vortrittsrecht in der Schweizerischen Verkehrsregelnverordnung verankert ist, lässt die Anhaltedisziplin oft zu wünschen übrig. Am Internationalen Tag des Weissen Stockes vom 15. Oktober 2007 machen Blindenorganisationen und ihre Mitglieder deshalb mit einem Schulungsfilm und regionalen Aktionen auf das Vortrittsrecht aufmerksam.
Mit dem deutlichen Hochhalten ihres weissen Stocks signalisieren blinde und sehbehinderte Personen, dass sie die Strasse überqueren wollen. Die Anhaltedisziplin auf Schweizer Strassen lässt jedoch zu wünschen übrig, wie der Aktionstag 2006 zeigte: In der Deutschschweiz gewährten 69 Prozent der Automobilisten das Vortrittsrecht, in der Romandie waren es nur gerade 44 Prozent.
Dabei ist in der Schweizerischen Verkehrsregelnverordnung (VRV) verankert (Art.6): "Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen." Aus diesem Grund knüpfen die Blindenorganisationen an die letztjährige Aktion mit einer Weiterbildungs- und Informationsoffensive an.
Am 15. Oktober überreichen blinde und sehbehinderte Menschen teilweise persönlich den Schulungsfilm mit dem Titel "Weisser Stock = Vortritt!" an Verkehrsinstruktoren, Polizisten, Bus-Chauffeure sowie an Mitarbeiter von Strassenverkehrsämtern. Gleichzeitig wird eine Kurzfassung des Films in den Bahnhöfen Zürich, Bern, Basel, Genf und Lausanne auf Grossleinwand ausgestrahlt. Parallel dazu finden in Bern, Zürich und Lugano erneut Tests zur Anhaltedisziplin statt.
Produziert wurde der Film vom Dokumentarfilmer Marc Tschudin. Inhaltlich werden gefährliche Verkehrssituationen aufgezeigt, wie sie blinde und sehbehinderte Menschen tagtäglich im Strassenverkehr antreffen. Mit einem Schuss Humor demonstriert der Schauspieler Peter Fischli, wie sich Verkehrsteilnehmer gegenüber blinden und sehbehinderten Personen korrekt verhalten. Gerade weil sie sich mit den Verkehrsteilnehmern nicht über Augenkontakt oder mit Handzeichen verständigen können, muss sehbehinderten und blinden Personen das Vortrittsrecht vorbehaltlos gewährt werden, um so Unfälle zu vermeiden.
Informationen
Pressebilder und weitere Informationen zu den verschiedenen Aktionen: http://www.sbv-fsa.ch/infopool/tws_2007/de/inhalt_tws-2007.htm
Die DVD "Weisser Stock = Vortritt!" kann bestellt werden unter: http://www.szb.ch/de/new_szb_det.php?id=85
Kontakt:
Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV
Annette Ryser
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Fax; +41/31/390'88'50
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