Tamir Sapir will schikanösen Einspruch nicht hinnehmen und ein zu seinen Gunsten gefälltes internationales Schiedsgerichtsurteils über 28 Millionen USD durchsetzen
New York (ots/PRNewswire)
- Russlands Oberstes Handelsgericht wird Einspruch wegen 'neu eingetretener Umstände' anhören - diese betreffen Zeichensetzung bzw. angeblich fehlerhaft gesetzten Bindestrich;
- Die Anhörung soll am 22. Januar 2008 stattfinden.
Das Unternehmen "Moscow Oil Refinery" (MOR) hindert den New Yorker Geschäftsmann und Immobilienunternehmer Tamir Sapir an der Vollstreckung einer durch ein internationales Schiedsgericht getroffenen Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2005 über 28 Millionen USD. Das Schiedsurteil war nach langwierigem Rechtsstreit auch durch Russlands Oberstes Arbitrazh (Handels-)Gericht bestätigt worden. Es war gegen MOR und zugunsten von Mr. Sapirs New Yorker Unternehmen Joy-Lud Distributors International Inc. ausgefallen.
MOR wehrt sich weiterhin gegen die Vollstreckung des vom Obersten Arbitrazh-Gericht Russlands bestätigten Schiedsgerichtsspruchs und begründet seinen neuerlichen Einspruch damit, dass der Name des Unternehmens von Mr. Sapir, Joy-Lud, manchmal mit Bindestrich (Joy-Lud) und manchmal ohne Bindestrich (Joy Lud) geschrieben wird. Russlands Oberstes Arbitrazh-Gericht wird diesen Einspruch als "neu eingetretenen Umstand" am 22. Januar 2008 anhören. Durch seine Bereitschaft zur Anhörung der Argumente MORs verschafft Russlands Oberstes Arbitrazh-Gericht solch lächerlichen Einsprüchen Beachtung, statt zu entscheiden, ob es überhaupt zu einer Anhörung kommen soll.
MOR ist ein in Moskau ansässiges, russisches Unternehmen. In den Jahren von 1992 bis 1998 kam es zwischen Joy-Lud und MOR zu insgesamt 16 Vertragsabschlüssen über die Lieferung von Erdölprodukten durch MOR an Joy- Lud. Seit dem ersten Vertragsabschluss zwischen den beiden Firmen im Jahre 1992 wurden beide Schreibweisen verwendet. MOR hatte die Doppelschreibweise zuvor nie beanstandet, was ganz besonders die Verschlagenheit dieses neuerlichen Einspruchs unterstreicht. MOR beanstandete den Bindestrich auch nicht, als das Unternehmen im Jahre 2003 die Unternehmensunterlagen von Joy- Lud übernahm und infolgedessen spätestens zu diesem Zeitpunkt über die korrekte Schreibweise von Mr. Sapirs Unternehmen informiert war. Auch das oberste Arbitrazh-Gericht war über die richtige Schreibweise des Firmennamens informiert, nachdem ihm eben diese Unterlagen anlässlich der Bestätigung des Stockholmer Schiedsspruchs vorgelegt worden waren. Die Tatsache, dass sowohl das Gericht als auch MOR Kenntnis über die richtige Schreibweise besassen, lässt daran zweifeln, ob ein fehlender Bindestrich als "neu eingetretener Umstand" gewertet werden kann.
"Natürlich bin ich enttäuscht darüber, dass Russlands oberstes Handelsgericht diesem schikanösen Einspruch von MORs Seite Gehör schenkt. Das Unternehmen versucht damit, die durch das internationale Schiedsgericht festgelegte Zahlung zu umgehen, die das Gericht gegen verschiedene vorherige Einsprüche bereits bestätigt hatte", sagte Tamir Sapir, Geschäftsführer von The Sapir Organization.
Die vom Obersten Arbitrazh-Gericht getroffene Entscheidung zur Anhörung des Einspruchs von MOR untergräbt die handelsgeschäftlichen Beziehungen zwischen Russland und den westlichen Staaten. Ein Einspruch aufgrund eines angeblich fehlenden Bindestrichs, über den sowohl das Gericht als auch MOR informiert waren, stellt die Autorität des Stockholmer Schiedsgerichts in Frage, das als allgemein anerkannte Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vormaligen UdSSR gilt. Diese Entscheidung könnte den Investitionsanreiz in Russland erheblich beeinträchtigen, da westliche Länder den Eindruck gewinnen könnten, vor russischen Gerichten über keinerlei Handhabe gegen lächerliche Anschuldigungen seitens russischer Unternehmen zu verfügen.
Am 19. Januar 1995 unterzeichnete Joy-Lud einen in russischer Sprache aufgesetzten Vertrag, in dem der Firmenname einen Bindestrich ("Joy-Lud") enthielt, entsprechend der russischen Gepflogenheit, Komposita (wie z. B. New-York, San-Francisco, Los-Angeles) mit Bindestrich zu schreiben.
Im April 1998 kam MOR seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, worauf sich beide Parteien auf ein aussergerichtliches Schiedsverfahren an einem Schiedsgericht im schwedischen Stockholm einigten. Am 14. Juni 2005 fällte das Gericht einen Schiedsspruch, nach dem MOR an Joy-Lud 28 Millionen USD zu zahlen hatte, zuzüglich Zinsen und Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens. Die zur Zeit fälligen Zinsen belaufen sich auf mehr als 8 Millionen USD. Der Schiedsspruch war in russischer Sprache abgefasst. Auf der Titelseite und im Haupttext des Schiedsurteils erschien der Name des Unternehmens mit Bindestrich ("Joy-Lud"), während andere Passagen die Schreibweise "Joy Lud" (ohne Bindestrich) enthielten.
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Olga Shmuklyer von Rubenstein Public Relations, Tel: +1-212-843-8364,
für The Sapir Organization