Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB
Presseerklärung des Besonderen Vertreters der HVB: HVB verklagt UniCredit auf Herausgabe der BA-CA-Beteiligung
Bonn (ots)
Die HVB hat heute ihre Mehrheitsaktionärin UniCredit auf Herausgabe der an UniCredit veräußerten Mehrheitsbeteiligung an der Bank Austria Creditanstalt AG (BA-CA) vor dem Landgericht München I (5. Kammer für Handelssachen) verklagt. Der Besondere Vertreter der HVB, Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel aus Bonn, erklärte zur von ihm namens der HVB erhobenen Klage: "Die Klage ist ein wichtiger Schritt, die von UniCredit durchgesetzte Schädigung der HVB rückgängig zu machen. Sie dient der pflichtgemäßen Erfüllung meines im Juni 2007 von der Hauptversammlung erteilten Auftrags zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der HVB."
Die Klage ist im Wesentlichen damit begründet, dass auf Weisung von UniCredit die HVB der UniCredit ihre BA-CA-Beteiligung im Januar 2007 weit unter Wert veräußert hat und Aufsichtsrat und Hauptversammlung vor ihren Zustimmungen zur Veräußerung "jeweils auf mannigfaltige Weise getäuscht worden sind", erklärte Heidel. Das Landgericht München I hatte durch Urteil vom 31. Januar 2008 bereits den Hauptversammlungsbeschluss der HVB vom Oktober 2006, der Grundlage der Veräußerung war, für nichtig erklärt. Täuschung und Veräußerung weit unter Wert an UniCredit als HVB-Aktionärin führen zur Nichtigkeit der Veräußerung und begründen die Ansprüche auf Rückabwicklung sowie auf Ersatz aller weiteren in diesem Zusammenhang verursachten Schäden. Neben UniCredit sind für die geltend gemachten Schäden auch der Aufsichtsratsvorsitzende der HVB und CEO der UniCredit, Alessandro Profumo, sowie die HVB-Vorstandsmitglieder Dr. Wolfgang Sprißler (Vorstandssprecher) und Rolf Friedhofen (Finanzvorstand) verantwortlich, weshalb sie als Gesamtschuldner mit UniCredit verklagt worden sind. Der Besondere Vertreter behält sich vor, nach weiterer Aufklärung des Sachverhalts namens der HVB weitere Ersatzansprüche geltend zu machen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Beherrschung der HVB durch UniCredit durch das sogenannte Business Combination Agreement. Das Landgericht München I hat durch das o.g. Urteil dieses Agreement bereits zutreffend als rechtswidrigen verdeckten Beherrschungsvertrag bezeichnet.
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