Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB
Presseerklärung des Besonderen Vertreters der HVB, Dr. Thomas Heidel: HVB erweitert Ersatzklage gegen UniCredit auf Erweb des Investmentbanking von UniCredit
Bonn (ots)
Die HVB hat am 10. Juli 2008 ihre Mehrheitsaktionärin UniCredit auf weiteren Schadensersatz von EUR 2,98 Mrd. durch Klageerweiterung vor dem Landgericht München I (5. Kammer für Handelssachen, Az. 5 HKO 2836/08) verklagt. Gegenstand der Klageerweiterung ist die Einbringung des Investmentbanking der UniCredit in die HVB im April 2007, bei der UniCredit unter Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre HVB-Aktien gewährt wurden. Der Besondere Vertreter der HVB, Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel aus Bonn, erklärte zur von ihm namens der HVB erhobenen Klage: "Die Einbringung des Investmentbanking sollte angeblich der HVB einen angemessenen Ausgleich für die Veräußerung der Beteiligung der HVB an der Bank Austria Creditanstalt ('BA-CA') gewähren, die UniCredit 2006 erzwungen hatte. In Wirklichkeit ist durch die massive Überbewertung des Investmentbanking der Schaden der HVB noch vergrößert worden. Die Klageerweiterung ist daher ein weiterer Schritt, die von UniCredit durchgesetzten Schädigungen der HVB rückgängig zu machen."
Die Klageerweiterung ist im Wesentlichen damit begründet, dass die HVB das Investmentbanking-Geschäft von UniCredit ("UBM") zu einem weit überhöhten Wert gegen Aktien habe erwerben müssen; zudem seien die von HVB als Gegenleistung der UniCredit ausgegebe-nen Aktien deutlich mehr wert, als bei der Einbringung unterstellt; es sei verschwiegen worden, dass der HVB schon bei der Einbringung aus dem eingebrachten Investmentbanking-Geschäft Schadensersatzansprüche von mehr als EUR 3 Mrd. drohten, die der Insolvenzverwalter ("Extraordinary Commissioner") von Gesellschaften der Cirio-Gruppe vor der Einbringung eingeklagt und bei denen sich UniCredit auf den Standpunkt gestellt habe, für die Abwehr der Ansprüche sei nunmehr die HVB verantwortlich. Auch bei dieser Maßnahme habe der Vorstand dem Aufsichtsrat vor dessen Zustimmungsbeschluss die maßgebenden Umstände verschwiegen. Die HVB habe daher Anspruch auf Bareinzahlung des Einbringungswerts (mindestens EUR 2,98 Mrd.) sowie Anspruch auf Ersatz aller weiterer in diesem Zusammenhang verursachten Schäden. Neben UniCredit seien für die geltend gemachten Schäden auch der Aufsichtsratsvorsitzende der HVB und CEO der UniCredit, Alessandro Profumo, sowie die HVB-Vorstandsmitglieder Dr. Wolfgang Sprißler (Vorstandssprecher) und Rolf Friedhofen (Finanzvorstand) verantwortlich und daher als Gesamtschuldner mit UniCredit verklagt worden.
Der Besondere Vertreter behält sich auch weiterhin vor, nach weiterer Aufklärung des Sachverhalts namens der HVB weitere Ersatzansprüche geltend zu machen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Beherrschung der HVB durch UniCredit durch das sogenannte Business Combination Agreement ("BCA"), in dem die Konzentration des Investmentbanking-Geschäfts bei der HVB bereits vorgesehen gewesen sei. Das Landgericht München I hatte durch Urteil vom 31. Januar 2008 bereits zutreffend festgestellt, dass das BCA ein rechtswidriger verdeckter Beherrschungsvertrag ist.
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Frau Diana Schmandt
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