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Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB

Presseerklärung des Besonderen Vertreters der HVB, Dr. Thomas Heidel: HVB erweitert Ersatzklage gegen UniCredit auf Erweb des Investmentbanking von UniCredit

Bonn (ots)

Die HVB hat am 10. Juli 2008 ihre Mehrheitsaktionärin
UniCredit auf weiteren Schadensersatz von EUR 2,98 Mrd. durch 
Klageerweiterung vor dem Landgericht München I (5. Kammer für 
Handelssachen, Az. 5 HKO 2836/08) verklagt. Gegenstand der 
Klageerweiterung ist die Einbringung des Investmentbanking der 
UniCredit in die HVB im April 2007, bei der UniCredit unter 
Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre HVB-Aktien gewährt 
wurden. Der Besondere Vertreter der HVB, Rechtsanwalt Dr. Thomas 
Heidel aus Bonn, erklärte zur von ihm namens der HVB erhobenen Klage:
"Die Einbringung des Investmentbanking sollte angeblich der HVB einen
angemessenen Ausgleich für die Veräußerung der Beteiligung der HVB an
der Bank Austria Creditanstalt ('BA-CA') gewähren, die UniCredit 2006
erzwungen hatte. In Wirklichkeit ist durch die massive Überbewertung 
des Investmentbanking der Schaden der HVB noch vergrößert worden. Die
Klageerweiterung ist daher ein weiterer Schritt, die von UniCredit 
durchgesetzten Schädigungen der HVB rückgängig zu machen."
Die Klageerweiterung ist im Wesentlichen damit begründet, dass die
HVB das Investmentbanking-Geschäft von UniCredit ("UBM") zu einem 
weit überhöhten Wert gegen Aktien habe erwerben müssen; zudem seien 
die von HVB als Gegenleistung der UniCredit ausgegebe-nen Aktien 
deutlich mehr wert, als bei der Einbringung unterstellt; es sei 
verschwiegen worden, dass der HVB schon bei der Einbringung aus dem 
eingebrachten Investmentbanking-Geschäft Schadensersatzansprüche von 
mehr als EUR 3 Mrd. drohten, die der Insolvenzverwalter 
("Extraordinary Commissioner") von Gesellschaften der Cirio-Gruppe 
vor der Einbringung eingeklagt und bei denen sich UniCredit auf den 
Standpunkt gestellt habe, für die Abwehr der Ansprüche sei nunmehr 
die HVB verantwortlich. Auch bei dieser Maßnahme habe der Vorstand 
dem Aufsichtsrat vor dessen Zustimmungsbeschluss die maßgebenden 
Umstände verschwiegen. Die HVB habe daher Anspruch auf Bareinzahlung 
des Einbringungswerts (mindestens EUR 2,98 Mrd.) sowie Anspruch auf 
Ersatz aller weiterer in diesem Zusammenhang verursachten Schäden. 
Neben UniCredit seien für die geltend gemachten Schäden auch der 
Aufsichtsratsvorsitzende der HVB und CEO der UniCredit, Alessandro 
Profumo, sowie die HVB-Vorstandsmitglieder Dr. Wolfgang Sprißler 
(Vorstandssprecher) und Rolf Friedhofen (Finanzvorstand) 
verantwortlich und daher als Gesamtschuldner mit UniCredit verklagt 
worden.
Der Besondere Vertreter behält sich auch weiterhin vor, nach 
weiterer Aufklärung des Sachverhalts namens der HVB weitere 
Ersatzansprüche geltend zu machen. Dies gilt insbesondere im Hinblick
auf die Beherrschung der HVB durch UniCredit durch das sogenannte 
Business Combination Agreement ("BCA"), in dem die Konzentration des 
Investmentbanking-Geschäfts bei der HVB bereits vorgesehen gewesen 
sei. Das Landgericht München I hatte durch Urteil vom 31. Januar 2008
bereits zutreffend festgestellt, dass das BCA ein rechtswidriger 
verdeckter Beherrschungsvertrag ist.
Pressekontakt:

Pressekontakt:

Frau Diana Schmandt
- Sekretariat -
Meilicke Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Bonn
Registergericht Essen PR 233
Telefon 0228 - 72 543 12
Telefax 0228 - 72 543 10
schmandt@meilicke-hoffmann.de

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