Landgericht Hamburg untersagt den Vertrieb von "Tecnica"-Skischuhen unter der Firma des bekannten Skiherstellers Völkl
München (ots)
Das Landgericht Hamburg hat am 06.03.2008 ein Urteil erlassen, wonach es Gesellschaften des Völkl-Konzerns bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000.- verboten wird, unter den Firmennamen "Völkl" oder "Marker Tecnica Völkl" Skischuhe zu vertreiben (315 O 263/06). Nach den Feststellungen des Landgerichtes hat der Völkl Konzern die Firmen- und Markenrechte des Schuhherstellers Völkl GmbH & Co KG aus Erding verletzt. Dieses Unternehmen stellt bereits seit ca. 80 Jahren unter seiner Firma "Völkl" Schuhe her und verfügt damit über ältere Rechte als der Völkl-Konzern.
Die bisherige Praxis der Völkl Gruppe, nach der unter einer einheitlichen Firma ein Komplettsystem aus Völkl Ski, Marker Bindung und Tecnica Skischuh angeboten wird, wurde damit als unzulässig verurteilt. Die Muttergesellschaft des Völkl-Konzerns, die Marker Voelkl International GmbH, und eine deutsche Tochtergesellschaft, die Marker Tecnica Völkl GmbH, wurden nicht nur zur Unterlassung, sondern auch zu Schadensersatz und zur teilweisen Markenlöschung verurteilt.
Das Landgericht Hamburg folgt mit seiner Entscheidung einem Urteil des Oberlandesgerichtes München aus dem vorangegangenen Eilverfahren (6 U 3315/06). Das OLG München hatte der Marker Völkl International GmbH bereits am 10.05.2007 verboten, Tecnica Skischuhe unter dem Firmenschlagwort "Völkl" oder unter der Internetadresse "voelkl.com" anzubieten. Fr. Stumpp, Geschäftsführerin der klagenden Völkl GmbH & Co. KG, begrüßt die Entscheidung: "Der Völkl Konzern kannte die Firmenrechte unseres kleinen Traditionsunternehmens von Anfang an. Offensichtlich meinte der internationale Groß-Konzern, er könne sich einfach über unsere älteren Rechte hinwegsetzen. Ich bin froh, daß die Gerichte diesem Vorgehen nun Einhalt gebieten und sich bei ihren Entscheidungen nur von der Rechtslage und nicht von der wirtschaftlichen Bedeutung der Parteien leiten lassen".
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