Gebäudehülle Schweiz / Enveloppe des édifices Suisse
Mehr Sicherheit durch Schneehalter
Sicherheit geht vor! Das gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit Schnee, der vom Dach abrutschen und so gefährlich werden kann
Uzwil (ots)
- Hinweis: Bildmaterial steht zum kostenlosen Download bereit unter: http://www.presseportal.ch/de/pm/100014742 -
Der nächste Winter kommt bestimmt! Und der kann wiederum viel Schnee auf den Dächern mit sich bringen und damit hohe Schneelasten. Abrutschender Schnee und abbrechendes Eis führt Jahr für Jahr zu beträchtlichen Schäden, welche sich mit gezielten Massnahmen verhindern lassen.
Schneesicherung einplanen und einbauen
Die Schneesicherung auf Dächern lässt sich präventiv planen und einbauen. Schadensrisiken können so vermindert und die Sicherheit merklich erhöht werden. Die SIA Normen - ein wichtiges und anerkanntes Standardwerk mit verbindlichem Charakter zur Planung und Ausführung von Bauten - schreiben in der Norm SIA 232 dazu folgendes vor: "Dachflächen, die infolge Lage und Neigung Schneerutsche auf Plätze oder Verkehrswege, wo sich Personen aufhalten können, erwarten lassen, sind mit Schneefanganlagen zu versehen". In den meisten Fällen erfolgen die Bauausschreibungen nach dieser SIA Norm. Bei der Planung solcher Anlagen sind in Ergänzung zu den SIA Normen die lokal geltenden Bauverordnungen sowie die Bedingungen der Versicherungen zu beachten. Und auf gesetzlicher Ebene gilt: Grund- und Hauseigentümer sind grundsätzlich für die Sicherheit auf ihrer Liegenschaft verantwortlich. Bei Schäden haften sie. Eigentümer müssen also verhindern, dass wegen abrutschendem Schnee und herunter fallendem Eis Personen, Tiere und Sachwerte Schaden nehmen.
Für das Rückhalten des Schnees auf steilen Dächern haben sich Schneehalter (auch "Schneestopper" genannt) sehr gut bewährt. Solche Schneehalter werden auf der ganzen Dachfläche gleichmässig angeordnet und in erforderlicher Anzahl (abhängig von Schneelast/Schub und Dachneigung) eingebaut.
Für Höhenlagen unter 2000 Meter kann die Schneelast nach SIA 160 ermittelt werden, falls keine gesicherten Erfahrungswerte verfügbar sind. In speziellen Fällen empfiehlt es sich, diesbezüglich ortskundige Fachleute beizuziehen.
Die erforderliche Anzahl der Schneehalter wird gemäss Norm SIA 261/1 bestimmt. Im Bereich von Vordächern und Dachtraufe sowie hinter Dachfenstern, Kaminen und Dunstrohren empfiehlt es sich, zusätzlich weitere Halter anzuordnen.
Schneehalter sind nur für den punktuellen Schneerückhalt auf Dächern konzipiert und können keine andere Sicherheitsfunktion - beispielsweise eine Haltesicherung für Unterhaltspersonal - übernehmen. Diesbezüglich sind die speziellen Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Die Anordnung und die Anzahl der Schneehalter werden ausserdem von der Art des Deckmaterials (zum Beispiel Ziegel, Faserzementplatten, Blech etc.) bestimmt. Für den fachgerechten Einbau der Halter sind jeweils die Verlege-Richtlinien der Hersteller, Lieferanten und Fachverbände einzuhalten.
Eine Schneesicherung ist auf jedem Dach möglich
Jedes Dach lässt sich mit einer Schneesicherung versehen. Der Einbau ist auch nachträglich sowie im Rahmen von Sanierungen oder Umbauarbeiten möglich. Neben den erwähnten Schneehaltern werden zur Schneesicherung auch andere Sicherungselemente eingesetzt. Für flach geneigte Dächer genügt in der Regel eine Sicherung mit Schneefangrohren, Schneefanggittern oder speziell profilierten Ziegeln. Bei steileren Dächern bieten sich Schneehalter in Kombination mit diesen Elementen als ideale Lösung an.
Bei sehr grossen Schneemengen kann ein Abrutschen des Schnees nie ausgeschlossen werden. In solchen Fällen sollte der Schnee vor dem Abrutschen von geschulten Fachkräften vom Dach geräumt werden.
Professionelle Beratung, bewährte Produkte
Auch der Einbau von Schneehaltern muss fachgerecht erfolgen. Fachverbände und ihre Mitglieder kennen die Einbauregeln und durch Hersteller und Lieferanten getestete und bewährte Produkte.
Fachverbände und Hersteller bieten Hauseigentümern sowie Planern und Anwendern bei Bedarf professionelle und fachspezifische Beratung an. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Anzahl Schneehalter ist bei Gebäudehülle Schweiz, dem Verband Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmungen, gegen einen kleinen Kostenbeitrag ein Rechenschieber per Email über vreni.schoeb@gh-schweiz.ch beziehbar.
Wer haftet?
Das Obligationenrecht bestimmt, dass der Eigentümer eines Gebäudes für Schäden haftbar ist, die wegen fehlerhafter Anlage oder Herstellung sowie mangelhaftem Unterhalt entstehen. Nehmen durch Dachlawinen oder Eis Personen oder fremde Sachwerte Schaden, haftet grundsätzlich der Grund- oder Gebäudeeigentümer. Im Falle einer vertraglichen Delegation der Sicherheitspflicht an Dritte (z.B. den Hauswart), kann der Eigentümer bei Schadensersatzforderung Rückgriff nehmen. Zu beachten ist, dass Gebäudeschäden, die durch Schneerutsche oder fallendes Eis entstanden sind, nicht als Elementarschäden gelten und deshalb von der obligatorischen Gebäudeversicherung nicht gedeckt sind. Bei Schäden an Dritten kommt - falls vorhanden - die Gebäudehaftpflichtversicherung zum Zug. Sonst haftet der Eigentümer. Für Schäden an Fahrzeugen können Kaskoversicherungen beansprucht werden.
Was tun bei Schäden?
- Sofortige Schadenmeldung durch den Eigentümer, bzw. durch die Geschädigten bei Ihrer Versicherung.
- Schaden bestmöglich dokumentieren: Fotos können bei der Geltendmachung von Forderungen nützlich sein; genaue Adresse, Datum und Zeit des Vorfalls angeben, Name und Adresse von Zeugen nennen.
- Beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände nur nach Absprache mit dem Schadenexperten entsorgen.
- Für Schadensbehebung (Räumung etc.) und Vermeidung künftiger Schäden professionelle Unterstützung durch Fachleute einholen.
Kontakt:
Marianne Heller
Leiterin Kommunikation & Marketing
Gebäudehülle Schweiz - Verband Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmungen
Tel.: +41/71/955'70'46
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E-Mail: marianne.heller@gh-schweiz.ch