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Gebäudehülle Schweiz / Enveloppe des édifices Suisse

Mehr Sicherheit durch Schneehalter
Sicherheit geht vor! Das gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit Schnee, der vom Dach abrutschen und so gefährlich werden kann

Mehr Sicherheit durch Schneehalter / Sicherheit geht vor! Das gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit Schnee, der vom Dach abrutschen und so gefährlich werden kann
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Uzwil (ots)

- Hinweis: Bildmaterial steht zum kostenlosen Download bereit  
     unter: http://www.presseportal.ch/de/pm/100014742 -
Der nächste Winter kommt bestimmt! Und der kann wiederum viel 
Schnee auf den Dächern mit sich bringen und damit hohe Schneelasten. 
Abrutschender Schnee und abbrechendes Eis führt Jahr für Jahr zu 
beträchtlichen Schäden, welche sich mit gezielten Massnahmen 
verhindern lassen.
Schneesicherung einplanen und einbauen
Die Schneesicherung auf Dächern lässt sich präventiv planen und 
einbauen. Schadensrisiken können so vermindert und die Sicherheit 
merklich erhöht werden. Die SIA Normen - ein wichtiges und 
anerkanntes Standardwerk mit verbindlichem Charakter zur Planung und 
Ausführung von Bauten - schreiben in der Norm SIA 232 dazu folgendes 
vor: "Dachflächen, die infolge Lage und Neigung Schneerutsche auf 
Plätze oder Verkehrswege, wo sich Personen aufhalten können, erwarten
lassen, sind mit Schneefanganlagen zu versehen". In den meisten 
Fällen erfolgen die Bauausschreibungen nach dieser SIA Norm. Bei der 
Planung solcher Anlagen sind in Ergänzung zu den SIA Normen die lokal
geltenden Bauverordnungen sowie die Bedingungen der Versicherungen zu
beachten. Und auf gesetzlicher Ebene gilt: Grund- und Hauseigentümer 
sind grundsätzlich für die Sicherheit auf ihrer Liegenschaft 
verantwortlich. Bei Schäden haften sie. Eigentümer müssen also 
verhindern, dass wegen abrutschendem Schnee und herunter fallendem 
Eis Personen, Tiere und Sachwerte Schaden nehmen.
Für das Rückhalten des Schnees auf steilen Dächern haben sich 
Schneehalter (auch "Schneestopper" genannt) sehr gut bewährt. Solche 
Schneehalter werden auf der ganzen Dachfläche gleichmässig angeordnet
und in erforderlicher Anzahl (abhängig von Schneelast/Schub und 
Dachneigung) eingebaut.
Für Höhenlagen unter 2000 Meter kann die Schneelast nach SIA 160 
ermittelt werden, falls keine gesicherten Erfahrungswerte verfügbar 
sind. In speziellen Fällen empfiehlt es sich, diesbezüglich 
ortskundige Fachleute beizuziehen.
Die erforderliche Anzahl der Schneehalter wird gemäss Norm SIA 
261/1 bestimmt. Im Bereich von Vordächern und Dachtraufe sowie hinter
Dachfenstern, Kaminen und Dunstrohren empfiehlt es sich, zusätzlich 
weitere Halter anzuordnen.
Schneehalter sind nur für den punktuellen Schneerückhalt auf 
Dächern konzipiert und können keine andere Sicherheitsfunktion - 
beispielsweise eine Haltesicherung für Unterhaltspersonal - 
übernehmen. Diesbezüglich sind die speziellen Sicherheitsvorschriften
einzuhalten.
Die Anordnung und die Anzahl der Schneehalter werden ausserdem von
der Art des Deckmaterials (zum Beispiel Ziegel, Faserzementplatten, 
Blech etc.) bestimmt. Für den fachgerechten Einbau der Halter sind 
jeweils die Verlege-Richtlinien der Hersteller, Lieferanten und 
Fachverbände einzuhalten.
Eine Schneesicherung ist auf jedem Dach möglich
Jedes Dach lässt sich mit einer Schneesicherung versehen. Der 
Einbau ist auch nachträglich sowie im Rahmen von Sanierungen oder 
Umbauarbeiten möglich. Neben den erwähnten Schneehaltern werden zur 
Schneesicherung auch andere Sicherungselemente eingesetzt. Für flach 
geneigte Dächer genügt in der Regel eine Sicherung mit 
Schneefangrohren, Schneefanggittern oder speziell profilierten 
Ziegeln. Bei steileren Dächern bieten sich Schneehalter in 
Kombination mit diesen Elementen als ideale Lösung an.
Bei sehr grossen Schneemengen kann ein Abrutschen des Schnees nie 
ausgeschlossen werden. In solchen Fällen sollte der Schnee vor dem 
Abrutschen von geschulten Fachkräften vom Dach geräumt werden.
Professionelle Beratung, bewährte Produkte
Auch der Einbau von Schneehaltern muss fachgerecht erfolgen. 
Fachverbände und ihre Mitglieder kennen die Einbauregeln und durch 
Hersteller und Lieferanten getestete und bewährte Produkte.
Fachverbände und Hersteller bieten Hauseigentümern sowie Planern 
und Anwendern bei Bedarf professionelle und fachspezifische Beratung 
an. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Anzahl Schneehalter ist 
bei Gebäudehülle Schweiz, dem Verband Schweizer 
Gebäudehüllen-Unternehmungen, gegen einen kleinen Kostenbeitrag ein 
Rechenschieber per Email über  vreni.schoeb@gh-schweiz.ch beziehbar.
Wer haftet?
Das Obligationenrecht bestimmt, dass der Eigentümer eines Gebäudes
für Schäden haftbar ist, die wegen fehlerhafter Anlage oder 
Herstellung sowie mangelhaftem Unterhalt entstehen. Nehmen durch 
Dachlawinen oder Eis Personen oder fremde Sachwerte Schaden, haftet 
grundsätzlich der Grund- oder Gebäudeeigentümer. Im Falle einer 
vertraglichen Delegation der Sicherheitspflicht an Dritte (z.B. den 
Hauswart), kann der Eigentümer bei Schadensersatzforderung Rückgriff 
nehmen. Zu beachten ist, dass Gebäudeschäden, die durch Schneerutsche
oder fallendes Eis entstanden sind, nicht als Elementarschäden gelten
und deshalb von der obligatorischen Gebäudeversicherung nicht gedeckt
sind. Bei Schäden an Dritten kommt - falls vorhanden - die 
Gebäudehaftpflichtversicherung zum Zug. Sonst haftet der Eigentümer. 
Für Schäden an Fahrzeugen können Kaskoversicherungen beansprucht 
werden.
Was tun bei Schäden?
  • Sofortige Schadenmeldung durch den Eigentümer, bzw. durch die Geschädigten bei Ihrer Versicherung.
  • Schaden bestmöglich dokumentieren: Fotos können bei der Geltendmachung von Forderungen nützlich sein; genaue Adresse, Datum und Zeit des Vorfalls angeben, Name und Adresse von Zeugen nennen.
  • Beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände nur nach Absprache mit dem Schadenexperten entsorgen.
  • Für Schadensbehebung (Räumung etc.) und Vermeidung künftiger Schäden professionelle Unterstützung durch Fachleute einholen.

Kontakt:

Marianne Heller
Leiterin Kommunikation & Marketing
Gebäudehülle Schweiz - Verband Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmungen
Tel.: +41/71/955'70'46
Mobile: +41/78/670'70'68
E-Mail: marianne.heller@gh-schweiz.ch

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