FMA: hält die Zusage der Behörde, die Veröffentlichungen betreffend die GBZ zu löschen?
Wien (ots)
News zur Geschäftstätigkeit: GBZ Server Cluster gehört zu den leistungsfähigsten Markt-Dokumentationsrechnern Europas und nimmt seinen Normalbetrieb auf.
Auch wenn die von der FMA hierfür zugrunde gelegte Voraussetzung unrichtig ist: die Behörde hat eine Zusage des Inhalts abgegeben, bei Vorliegen einer bestimmten Voraussetzung die Veröffentlichungen vom 03.02.07 betreffend die GBZ zu löschen. Die GBZ hat diese Voraussetzung erfüllt. Bleibt die Frage: hält die FMA ihre Zusage(Details hierzu auf www.gbz.at, Rubrik "Zusage der FMA")
Die GBZ veröffentlicht auf ihrer Website erstmals genauere Erläuterungen zum versuchten Prozessbetrug der FMA im Verfahren vor dem VfGH (Rubrik "FMA: die Dokumentation")
News zur Geschäftstätigkeit: GBZ Server Cluster gehört zu den leistungsfähigsten Markt-Dokumentationsrechnern Europas und nimmt seinen Normalbetrieb auf. Beispieldatenbank und kurze Leistungserläuterung auf www.gbz.at
Rückfragehinweis:
GBZ / Roland & Göschke
Mag. Manuel Thiemer
mailto:thiemer@gbz.at
http://www.gbz.at