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C-QUADRAT Investment AG

EANS-Adhoc: C-QUADRAT Investment AG
Aktienrückkauf
Aktienrückkaufprogramm

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
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Aktienrückkaufprogramm

28.03.2011

Wien / Frankfurt, 28.03.2011. In der außerordentlichen Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG vom 11.12.2008 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz (AktG) dazu ermächtigt, eigene auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien der Gesellschaft bis höchstens 10 % des Grundkapitals der C-QUADRAT Investment AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR 1,-- entspricht und zu einem höchsten Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR 40,-- entspricht, zu erwerben. Der Vorstand der C-QUADRAT Investment AG hat nunmehr beschlossen, von dieser Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien wie folgt Gebrauch zu machen:

Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs 2 der Veröffentlichungsverordnung 2002:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung war der 11.12.2008.

2. Die Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 82 Abs 8 und 9 Börsegesetz (BörseG) erfolgte am 11.12.2008.

3. Das Aktienrückkaufprogramm beginnt am 1.04.2011 und endet spätestens am 10.06.2011.

4. Das Aktienrückkaufprogramm bezieht sich auf, auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien der C-QUADRAT Investment AG (ISIN AT0000613005).

5. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.363.200,--. Es ist zerlegt in 4.363.200 Stück Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,--. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 100.000 Stück Aktien - dies entspricht bis zu 2,3 % (gerundet) des derzeitigen Grundkapitals - über die Wiener Börse und/oder die Frankfurter Wertpapierbörse zurückzukaufen.

6. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung darf der Gegenwert je rückgekaufter Aktie den Betrag von EUR 1,-- nicht unterschreiten sowie den Betrag von EUR 40,-- nicht überschreiten.

7. Der Hauptzweck des Rückkaufprogramms ist der mögliche Einsatz eigener Aktien als Akquisitionswährung. Weiters soll der Vorstand über die Flexibilität verfügen, zurück erworbene eigene Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der C-QUADRAT Investment AG bzw. von deren Tochtergesellschaften zur Bedeckung eines bestehenden oder allfälligen zukünftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auszugeben. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, die eigenen Aktien zu jedem sonstigen legalen Zweck zu erwerben und die erworbenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien zu Erwerbszwecken ist ausgeschlossen.

8. Das Rückkaufprogramm erfolgt in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.12.2003, ABl. L336/33 vom 23.12.2003 (die "Verordnung") gegebenenfalls unter Einbindung eines Kreditinstituts in Anwendung von Art. 6 Abs. 3 lit b der Verordnung. Der Vorstand weist gemäß Art. 5 Abs. 3 der Verordnung darauf hin, dass im Zuge der Durchführung des Rückkaufprogramms der Schwellenwert von 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung unter Umständen überschritten wird.

9. Das Aktienrückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der C-QUADRAT Investment AG.

10. Die C-QUADRAT Investment AG hat im Jahr 2007 ein Stock Option Programm beschlossen. Zur Teilnahme an diesem Stock Option Programm sind (i) bestimmte leitende Angestellte nach Auswahl durch den Vorstand (ii) Vorstandsmitglieder von C-QUADRAT Investment AG, der C-QUADRAT Kapitalanlage AG, der Aufsichtsratsvorsitzende der C-QUADRAT Kapitalanlage AG sowie die Vorstandsmitglieder der C-QUADRAT Deutschland AG und (iii) Aufsichtsratsmitglieder der C-QUADRAT Investment AG berechtigt. Bisher hat keiner der Berechtigten an diesem Stock Option Programm teilgenommen. Demgemäß hat die Gesellschaft bisher auch keine Aktienoptionen eingeräumt. Eine entsprechende Teilnahme vorausgesetzt, haben die Berechtigten unter dem Stock Option Programm ein Anrecht auf Einräumung von Aktienoptionen im folgenden Ausmaß:

Vorsitzender des Aufsichtsrates:      40.000
stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates:  1.500
Mitglied des Aufsichtsrates:           1.000
Mitglied des Vorstandes:               5.000
Leitende Angestellte:                  1.000

Eine Aktienoption berechtigt jeweils zum Bezug einer Aktie an der C-QUADRAT Investment AG. Der Ausübungspreis zum Erwerb der Aktien aus den Aktienoptionen beträgt EUR 75,-- je Aktie. Ebenfalls im Jahr 2007 hat die Gesellschaft eine bedingte Kapitalerhöhung im Umfang von bis 10% des Grundkapitals zur Bedienung von Aktienoptionen aus dem Stock Option Programm der Gesellschaft beschlossen.

Die C-QUADRAT Investment AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gem. §§ 6 und 7 der Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von Angaben über die Website der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at zu erfüllen.

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Kontakt:

Mag. Andreas Wimmer
Vorstand
C-QUADRAT Investment AG
Stubenring 2
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
Mail: a.wimmer@investmentfonds.at
www.c-quadrat.com

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
WKN:
Index: Standard Market Auction
Börsen: Frankfurt / Amtlicher Handel
Wien / Amtlicher Handel

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