EANS-News: Oberbank AG Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf
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Aktienrückkauf
Linz (euro adhoc) - Veröffentlichung des Beschlusses, von einer
Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des
Rückkaufprogramms der Oberbank AG
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV
2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 19. Juni 2012 beschlossen, von der in der
Hauptversammlung vom 08. Mai 2012 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für
ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2012 Gebrauch zu
machen und hat ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem
folgenden Rückkaufprogramm beschlossen; dieser Beschluss sowie das
Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und
gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 08. Mai
2012.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 08.
Mai 2012 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft
www.oberbank.at .
3. Beginn des Rückkaufprogramms: 26. Juni 2012; voraussichtliche Dauer bis
29. Juni 2012.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende
Stammaktien der Oberbank AG.
5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 84.000 Stück Stammaktien der
Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft von ca. 0,33% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,29%.
6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für
die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen
um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs
ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft
beschlossenen Mitarbeiteraktion 2012 zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor,
die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der
Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden.
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6
und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der
Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.
Linz, am 19. Juni 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 7429
stefan.haasbauer@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
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Branche: Banken
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