Stellungnahme des Schweizerischen Blindenbundes zur 6. IVG-Revision: Schluss mit der Augenwischerei
Zürich (ots)
Gestern schickte der Bundesrat seine Vorschläge zum 2. Teil der 6. IVG-Revision (6.B) in die Vernehmlassung. Mit dieser wiederum einseitigen Abbauvorlage wird ein Grossangriff auf die Existenzgrundlage tausender IV-Abhängiger und ihrer Familien gestartet. Der Schweizerische Blindenbund wehrt sich vehement gegen diesen Leistungsabbau; denn es kann nicht sein, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft für die schwerwiegenden Fehlentscheide der Vergangenheit verantwortlich gemacht werden!
Ein neues Rentensystem, das von 39 Prozent aller RentnerInnen eine bis weit über 30 prozentige Kürzung abverlangen will, ist eine gewaltige Attacke gegen das Rentensystem, das bis heute, entgegen dem Verfassungsauftrag, nicht existenzsichernd ist. Damit würden die minimalsten Grundlagen tausender Existenzen bedroht.
Wie die fehlenden Einkommen aufgrund der vorgeschlagenen Rentenkürzungen konkret ausgeglichen werden können, bleibt im Dunkeln. Dem BSV bleibt nur die Hoffnung, dass die Wiedereingliederungen stark erhöht werden könnten, und dies zum Zeitpunkt, da die eingliederungsorientierten Rentenrevisionen der 6.A noch nicht einmal beschlossen sind, geschweige denn, dass Gewissheit über deren Wirksamkeit besteht.
Gewiss ist nur, dass kein Arbeitgeber eine angestellte Person mit Behinderung sucht! Aber ohne verfügbare Arbeitsplätze bleibt die reale, nachhaltige Integration eine Illusion.
Reale Integration als Ziel muss angestrebt werden, ist aber ohne griffige, flankierende Massnahmen als Kalkulationsgrundlage völlig untauglich und muss daher als finanzpolitisch geprägtes Wunschdenken bezeichnet werden.
Der Schweizerische Blindenbund widersetzt sich solchem Vorgehen, das er als Augenwischerei betrachtet.
Der Schweizerische Blindenbund (SBb) ist eine Selbsthilfeorganisation für Blinde und Sehbehinderte mit rund 45 Mitarbeitern in unterschiedlichen Anstellungspensen. Er bezweckt die praktische Durchführung von Massnahmen, die eine weitgehende Verselbständigung blinder und sehbehinderter Menschen in gesellschaftlicher, kultureller, materieller und beruflicher Hinsicht ermöglichen sollen. Zur fachlichen Beratung Rat suchender Menschen mit einer Sehbehinderung betreibt der Schweizerische Blindenbund acht interdisziplinär geführte Beratungsstellen.
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Delegierter des Vorstandes
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