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Wahaha Group

Wahaha begrüsst die neue Gerichtsentscheidung des obersten Gerichtshofs der britischen Jungferninseln: KPMG gescheitert

Hangzhou, China (ots/PRNewswire)

Die Wahaha Group gab kürzlich bekannt, dass dem Unternehmen eine
neue Gerichtsentscheidung des obersten Gerichtshofs der britischen
Jungferninseln (British Virgin Islands, im Weiteren "BVI") zugegangen
sei, in der Danones Klage abgewiesen und die Verfügungen über das
vorübergehende Einfrieren und die Zwangsverwaltung widerrufen werden,
die es KPMG ermöglicht hätten, die Aktiva der nicht zum Joint Venture
gehörenden Unternehmen von Wahaha als Dritter zu übernehmen.
Im November 2007 beauftragte der BVI-Richter KPMG als
Zwangsverwalter, die Aktiva der der nicht zum Joint Venture
gehörenden Unternehmen von Wahaha einzufrieren und zu übernehmen.
Diese Entscheidung beruhte auf der alleinigen Aussage von Qin Peng,
Vorsitzender der Unternehmensführung von Danone Asia Pacific, wobei
die Beklagte vor Gericht nicht anwesend war. KPMG begann daraufhin
ohne die notwendige Genehmigung der chinesischen Behörden, die
Gerichtsentscheidung in China durchzusetzen. Daraufhin reichten drei
Tochterunternehmen von Wahaha in Suqian in der Provinz Jiangsu vor
Gericht Klage gegen das Wirtschaftsprüfungsunternehmen ein. Ende
November 2008 entschied das Mittlere Volksgericht von Suqian in
erster Instanz zugunsten von Wahaha und verlangte, dass KPMG sich in
aller Form entschuldigt und Schadensersatz in Höhe von 300.000 RMB
zahlt. Obwohl das Urteil vor über einem Monat gefällt wurde, bleibt
KPMG die Entschuldigung und die geforderte finanzielle Abfindung an
Wahaha schuldig.
Am 17. Dezember 2008 eröffnete der Oberste BVI-Gerichtshof eine
Sitzung zur Anhörung des Falls. Das Gericht verwarf Danones Klage und
hob die Einfrier- und Verwaltungsverfügungen auf, die es KPMG
ermöglicht hätten, die Aktiva der nicht-gemeinschaftlichen
Unternehmen von Wahaha zu übernehmen.
Die Gerichtsentscheidung, die am 19. Dezember in Kraft trat, hob
nicht nur die Einfrier- und Verwaltungsverfügungen auf, sondern
verlangte auch, dass Danone die entsprechenden Verfahrenskosten von
Wahaha übernimmt. Darüber hinaus erhielt Wahaha das Recht, über die
Fortführung des Verfahrens zu entscheiden, falls Danone nicht
innerhalb von 14 Tagen ein Berufungsverfahren beim Berufungsgericht
einleitet.
Im Laufe der Anhörung vor Gericht stellte die Richterin Rita
Joseph-Olivetti des Obersten BVI-Gerichtshofs folgende Tatsachen des
Gerichtsbeschlusses besonders heraus:
1. Das Gericht sollte aus rechtlichen Gründen eine derartige
Verfügung nicht erteilen, da Danone möglicherweise keine Klage
einreichen würde, falls die Forderungen durch das Stockholmer
Schiedsverfahren befriedigt würden.
2. Die Ernennung von KPMG zum Zwangsverwalter ist möglicherweise
unrechtmässig.
3. Der Kläger hat nicht deutlich gemacht, auf welche Weise Zong
und seine Partner ihn betrogen haben.
4. Das Beweismaterial, auf das sich die Beklagte stützt,
insbesondere die Buchprüfungsunterlagen der Gemeinschaftsunternehmen,
zeigt dem Kläger die Transparenz der nicht-gemeinschaftlichen
Unternehmen.
5. Der Kläger führt ein Gerücht als Teil der Begründung seines
Eilantrages in diesem Fall an.
6. Der Rechtsberater Moverley-Smith konnte dem Gericht weder den
Joint-Venture-Vertrag vorlegen noch versuchte er, die Grundlage zu
erläutern, auf deren Grundlage die in der schriftlichen
Klageerwiderung genannten Gewährleistungsklauseln im
Joint-Venture-Vertrag restriktiv sind.
7. Der Rechtsberater gab dem Gericht zu verstehen, Deloitte habe
in den von neuen nicht-gemeinschaftlichen Unternehmen herausgegebenen
statistischen Unterlagen für China fehlerhafte Informationen
gefunden. Moverley-Smith hat diese Fehler in seinem Bericht jedoch
nicht erwähnt.
8. Das von Qin Peng vorgelegte Beweismaterial enthielt weder den
Buchführungsprüfungsbericht des Gemeinschaftsunternehmens, der
Transaktionen zwischen Danone und den nicht-gemeinschaftlichen
Unternehmen belegt, noch die Tatsache, dass die Wirtschaftprüfer zu
dem Schluss kamen, die nicht-gemeinschaftlichen Unternehmen befänden
sich im Besitz von Mitgliedern von Wahaha.
9. In Abschnitt 24(b) des Rahmentextes legt der Rechtsberater
dar, dass es sich sowohl um einen Anspruch auf Entschädigung als auch
auf Eigentumsrechte handele. Dies ist in Anbetracht der Natur des
Falles eine unrichtige Aussage, die den Richter in die Irre führte.
10. Die Informationen zur "Unternehmensuntersuchung" der
Beklagten, die der Rechtberater vorlegte, sind unrichtig, was den
Richter zusätzlich in die Irre führte. Das Gericht sollte glauben,
dass die Unternehmen keinerlei Verbindung zu den entsprechenden
Aktiva hätten. In Wirklichkeit hielten diese Unternehmen jedoch
Anteile an den nicht-gemeinschaftlichen Unternehmen.
11. Klare Klauseln der Betriebsvereinbarung wurden vor Gericht
nicht genannt. Moverley-Smith vertrat mit Nachdruck die Auffassung,
dass bestimmte Abmachungen in der Betriebsvereinbarung unfair und
unzulässig seien; das Gericht stellte jedoch erneut fest, dass es der
Auffassung sei, die Darstellung der Betriebsvereinbarung durch die
Beklagte sei wohlbegründet.
12. Der Rechtsberater sagte vor Gericht, Zong beziehe nach dem
Betriebsabkommen zum 31. Dezember 2005 weiterhin ein Gehalt, da die
Prozessparteien das Abkommen immer noch als rechtskräftig ansähen.
Bis Mai 2007 habe er ca. 8,25 Mio. USD erhalten. Dies ist jedoch
unrichtig, da sich aus der zweiten Zeugenaussage von Qin klar ergibt,
dass Zongs Gehalt einbehalten wurde.
13. Danone suchte im Rahmen des Klagebegehrens im Stockholmer
Schlichtungsverfahren eine Mehrheitsbeteiligung an den nicht
gemeinschaftlichen Unternehmen zu erwerben, um sich künftige Gewinne
aus den nicht gemeinschaftlichen Unternehmen zu sichern und die
erlittenen Verluste auszugleichen. Aus meiner Sicht folgt daraus,
dass die Gerechtigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände nicht
verlangt, dass das Gericht für neue Aufträge sorgt.
Wahahas Rechtsberater Yang sagte: "Das jüngste Urteil des
Obersten BVI-Gerichtshofs, das mit Sicherheit die Ergebnisse des
Stockholmer Schiedsverfahrens beeinflussen wird, zeigt, dass das
internationale Rechtsumfeld nicht nur fair und gerecht, sondern auch
gut etabliert ist."
Pressehinweis:
Unter folgendem Verweis steht der Bericht eines führenden
chinesischen Nachrichtenportals zur Verfügung:
http://en.china.cn/content/d472596,d9383a,d1614_5987.html.

Pressekontakt:

Baoxiu Ye, Tel.: +86-10-8886-5353 Durchwahl 8832 oder E-Mail:
bx.ye@insightpr.com.cn

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