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Wahaha Group

Rechtskräftige Entscheidung des mittleren Gerichts von Hangzhou weist Antrag von Danone ab

Hangzhou, China (ots/PRNewswire)

- Nachdem Danone die 38. Niederlage erlitt, werden die
Eigentumsrechte am Warenzeichen "Wahaha" der Wahaha Group
zugesprochen
Mit Entscheidung vom 21. Mai 2009 wies das mittlere Volksgericht
von Hangzhou der Provinz Zhejiang den Antrag von Danone, die
Entscheidung Nr. 207 des Vermittlungsausschusses von Hangzhou (2007)
aufzuheben, rechtskräftig ab. Somit ist der Rechtsstreit zwischen
Danone und Wahaha über die Eigentumsrechte am Warenzeichen "Wahaha"
endlich mit einer weiteren geschichtlichen Niederlage für Danone
beendet.
Die Auseinandersetzung über den "Markenübertragungsvertrages" und
Danones Erstantrag wurden zurückgewiesen.
Nach den Auseinandersetzungen zwischen Danone und Wahaha standen
die Eigentumsrechte an dem Warenzeichen "Wahaha" im Mittelpunkt des
Rechtsstreits zwischen den beiden Parteien. Danone war der
Auffassung, dass der zwischen den beiden Parteien im Jahre 1996
unterzeichnete "Markenübertragungsvertrag" immer noch gültig sei und
forderte von Wahaha Vertragserfüllung und die Übertragung der Rechte
am Warenzeichen an das Gemeinschaftsunternehmen. Wahaha war jedoch
der Auffassung, dass das nationale Markenamt der Übertragung nicht
zugestimmt habe und dass die beiden Parteien den
"Übertragungsvertrag" durch die Unterzeichnung des
"Warenzeichennutzungsvertrages" aufgehoben haben. Insofern war Wahaha
nicht verpflichtet, das Warenzeichen zu übertragen. Um diesen Punkt
zu klären, reichte Wahaha kurz nach der Auseinandersetzung beim
Vermittlungsausschuss von Hangzhou einen Antrag auf Schlichtung ein,
mit der Bitte zu bestätigen, dass der "Markenübertragungsvertrag"
aufgehoben sei. Im Dezember 2007 entschied der Vermittlungsausschuss
von Hangzhou, dass der "Markenübertragungsvertrag" am 6. Dezember
1999 aufgehoben worden sei. Danone focht die Entscheidung an und
beantragte vor dem mittleren Gericht von Hangzhou deren Aufhebung. Am
30. Juli 2008 entschied das mittlere Gericht von Hangzhou, dass die
Antragsbegründung von Danone falsch und dass die ursprüngliche
Entscheidung gültig sei.
Spitzfindigkeiten zu den Begriffen "Inland" und "Ausland"; Danone
beantragt Schlichtungsverfahren
Kurz nachdem Wahaha für den oben erwähnten Fall Schlichtung
beantragt hatte, behauptete Danone Folgendes: Selbst wenn, wie von
Wahaha behauptet, das nationale Markenamt der Übertragung nicht
zugestimmt hat, was somit zur Aufhebung des
"Markenübertragungsvertrages" geführt hat, so war im
"Markenübertragungsvertrag" nicht nur vereinbart, dass Wahaha das in
China eingetragene Warenzeichen "Wahaha" an das
Gemeinschaftsunternehmen übertragen müsse, sondern auch, dass Wahaha
verpflichtet sei, das im Ausland eingetragene Warenzeichen "Wahaha"
zu übertragen, wobei die Übertragung ausserhalb Chinas nicht der
Zustimmung des nationalen Markenamtes unterlag, sodass Wahaha
verpflichtet sei, das im Ausland eingetragene Warenzeichen zu
übertragen. Hierauf brachte Danone den Fall vor den
Vermittlungsausschuss von Hangzhou und forderte, dass Wahaha das im
Ausland eingetragene Warenzeichen übertrage. Auf diese Weise kam es
zu der seltsamen Situation "eines Vertrages und zweier Fälle".
Bezüglich der von Danone beantragten Schlichtung erliess der
Vermittlungsausschuss von Hangzhou die Entscheidung, mit der Danones
Antrag abgewiesen wurde, im September 2008. Das Schiedsgericht wies
in seinem Urteil darauf hin, dass die Rechte und Verpflichtungen der
Markenübertragung im "Markenübertragungsvertrag" in ein und demselben
Vertrag vereinbart waren, und das Schiedsgericht bestätigte am 6.
Dezember 2007, dass das Abkommen vom 6. Dezember 1999 aufgehoben sei.
Damit seien alle Rechte und Verpflichtungen aus dem
"Markenübertragungsvertrages" erloschen. Somit wurde der von Danone
geforderten rechtlichen Beziehung die Grundlage entzogen.
Danone weigerte sich, die Schiedsentscheidung anzunehmen und
beantragte erneut die Aufhebung der Entscheidung
Danone war mit der Schiedsentscheidung nicht zufrieden und
beantragte vor dem mittleren Gericht von Hangzhou die Aufhebung der
Entscheidung. Das mittlere Gericht von Hangzhou lies den Fall zu und
merkte ihn am 7. April 2009 vor. Nach eingehender Prüfung kam das
mittlere Gericht von Hangzhou zu der Überzeugung, dass der Antrag von
Wahaha Food Company (d.h. dem von Danone gesteuerten
Gemeinschaftsunternehmen, im Streitfall durch Fan Yimou vertreten)
auf Aufhebung der Schiedsentscheidung auf den Bestimmungen des
Artikels 58.1.6 des "Gesetzes über Schiedsverfahren der Volksrepublik
China" beruht, die den Fall betreffen, dass "der Richter des
Schiedsgerichts Bestechungsgelder entgegen nahm oder Amtsmissbrauch
zu seinem persönlichen Vorteil beging oder im anstehenden Falle
bewusst eine falsche Auslegung des Gesetzes vornahm", doch lieferte
Danone schlicht keinerlei Tatsachen, die eine falsche Auslegung des
Gesetzes belegen. Das Vermittlungsgericht von Hangzhou bestätigte die
Rechtmässigkeit und Unparteilichkeit des Schiedsspruchs und hielt die
ursprüngliche Entscheidung aufrecht.
Der Rechtsbeistand der Wahaha Group, Rechtsanwalt Yang, sagte,
die Entscheidung sei das rechtskräftige Urteil zu den
Eigentumsrechten des Warenzeichens "Wahaha". Unabhängig davon, ob das
Warenzeichen "Wahaha" nun in China oder im Ausland eingetragen sei,
es gehöre der Hangzhou Wahaha Group. Damit sind die
Auseinandersetzungen über den "Markenübertragungsvertrag" zwischen
den beiden Parteien beigelegt.

Pressekontakt:

Baoxiu Ye, Tel.: +86-10-8886-5353 App. 8832 oder E-Mail:
bx.ye@insightpr.com.cn

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