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Atrium European Real Estate Limited

EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited
Verschiebung der Versammlung

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
04.06.2010
Atrium European Real Estate Limited gibt die Verschiebung der 
Versammlung der Inhaber seiner noch ausstehenden E600,000,000 5.375 
per cent. Guaranteed Notes due 2013 bekannt sowie die Verlängerung 
ihres Erwerbsangebots hinsichtlich der
E600,000,000 5.375 per cent. Guaranteed Notes due 2013
NICHT FÜR DIE VERBREITUNG AN PERSONEN, DIE SICH IN ITALIEN BEFINDEN 
ODER ANSÄSSIG SIND (SIEHE UNTEN "ANGEBOT UND ANGEBOTSBESCHRÄNKUNGEN")
Jersey, 4. Juni 2010: Atrium European Real Estate Limited (die 
Gesellschaft) (Euronext/ATX: ATRS), ein führendes 
Immobilienunternehmen in Zentral- und Osteuropa, das auf 
Investitionen in sowie Entwicklung und Management von Einkaufszentren
fokussiert ist, gab heute bekannt, dass die Versammlung der Inhaber 
(Noteholders) ihrer noch ausstehenden E600,000,000 5.375 per cent. 
Guaranteed Notes due 2013 (ISIN: XS0263871328) (die 
Schuldverschreibungen) um Beschlüsse zu fassen, die Bedingungen der 
Schuldverschreibungen zu ändern hinsichtlich des ersten 
außerordentlichen Beschlusses nicht beschlussfähig war, aber dass die
Beschlussfähigkeit hinsichtlich des zweiten außerordentlichen 
Beschlusses gegeben war und dieser Beschluss von der Versammlung 
gefasst wurde. Folglich wird die Versammlung hinsichtlich des ersten 
außerordentlichen Beschlusses auf Freitag, den 18 Juni 2010 um 10.00 
(London Zeit) verschoben um den ersten außerordentlichen Beschluss zu
beraten und gegebenenfalls in der vertagten Versammlung zu fassen 
(die Vertagte Versammlung).
Zum Zeitpunkt der heutigen Versammlung:
* wurden Angebote zum Erwerb hinsichtlich von E100,839,000 im 
Nominalbetrag der Schuldverschreibungen erhalten; und * wurden 
Anweisungen von Nichtberechtigten Inhabern hinsichtlich von E220,000 
Nominalbetrag der Schuldverschreibungen erhalten,
in Summe somit E101,059,000 Nominale der Schuldverschreibungen, die 
alle für den ersten außerordentlichen Beschluss sowie den zweiten 
außerordentlichen Beschluss zustimmend gestimmt haben.
Obwohl nicht ausreichend Stimmen vor der Versammlung abgegeben wurden
um die erforderliche Beschlussfähigkeit (75% des Nominalbetrages der 
Schuldverschreibungen) hinsichtlich des ersten außerordentlichen 
Beschlusses zu erreichen, wurden eine ausreichende Anzahl von Stimmen
abgegeben (eine Mehrheit des Nominalbetrages der ausstehenden 
Schuldverschreibungen) um den zweiten außerordentlichen Beschluss zu 
fassen. Das erforderliche Quorum für die Vertagte Versammlung um den 
ersten außerordentlichen Beschluss zu fassen ist 25% des 
Nominalbetrages der ausstehenden Schuldverschreibungen.
Im Zusammenhang mit der Verschiebung der Versammlung hat die 
Gesellschaft heute auch bekannt gegeben, dass das Angebot 
Schuldverschreibungen der Gesellschaft zum Kauf gegen Bargeld 
anzubieten (das Angebot) verlängert wird. Das Angebot wird nun am 
Freitag, den 18. Juni 2010 um 16.00 (London Zeit) auslaufen (das 
Angebotsende).
Das Angebot und der Vorschlag werden zu den gleichen Bedingungen und 
Bestimmungen gemacht, wie sie im Erwerbsangebotsunterlage vom 29. 
April 2010 (das Tender Offer Memorandum) einschließlich der Angebots-
und Vertriebsbeschränkungen wie sie ausführlich im Tender Offer 
Memorandum (die Angebotsbeschränkungen) ausgeführt sind. Folglich 
sollte diese Bekanntmachung gemeinsam mit dem Tender Offer Memorandum
und der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 29. April 2010 gelesen 
werden. In dieser Bekanntmachung verwendete Begriffe haben die 
Bedeutung dieser Begriffe wie sie im Tender Offer Memorandum 
erläutert sind. Nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und wie im Tender
Offer Memorandum dargelegt, kann die Gesellschaft nach eigenem 
Ermessen das Angebot und/oder den Vorschlag jederzeit verlängern, 
abändern, beenden oder auf Bedingungen verzichten.
Gemäß dem Angebot und dem Vorschlag sind sämtliche (i) 
Angebotsaufträge und (ii) Aufträge von Nichtberechtigten 
Schuldverschreibungsinhabern, die zugunsten des Vorschlags abgegeben 
werden, unwiderruflich, ausgenommen unter bestimmten Umständen, in 
denen eine Zurücknahme wie in der Erwerbsangebotsunterlage 
beschrieben erlaubt ist.
Inhaber von Schuldverschreibungen sollen beachten, dass alle 
Stimmrechtsausübungen die durch (i) Angebotsaufträge, (ii) Aufträge 
von Nichtberechtigten Schuldverschreibungsinhabern oder (iii) in 
anderer Weise hinsichtlich der Versammlung vom 4. Juni 2010 abgegeben
worden sind, weiterhin gültig bleiben, auch für die Vertagte 
Versammlung. Inhaber von Schuldverschreibungen die schon abgestimmt 
haben, müssen daher keine weiteren Handlungen hinsichtlich der 
Vertagten Versammlung setzen.
Gemäß dem Vorschlag werden Inhabern von Schuldverschreibungen, die 
ihre Schuldverschreibungen bis 10.00 (London Zeit) am 16. Juni 2010 
(die Abstimmungsfrist) zum Erwerb anbieten, so behandelt, als hätten 
sie ihre Zustimmung zum ersten außerordentlichen Beschluss erteilt.
Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Rückerwerbsangebote für 
Schuldverschreibungen, die gemäß dem Angebot zum Erwerb angeboten 
werden, anzunehmen. Die Annahme für Rückerwerbe durch die 
Gesellschaft hinsichtlich Schuldverschreibungen, die gemäß dem 
Angebot zum Erwerb angeboten werden, steht im alleinigen Ermessen der
Gesellschaft. Erwerbsangebote können von der Gesellschaft aus welchen
Gründen immer abgelehnt werden.
Der Zeitplan ist nachstehend zusammengefasst:
Ereignis                                   Erwarteter Zeitpunkt/Datum
Ende der Abstimmungsfrist:                 10.00 Uhr (London Zeit) am 16. Juni
                                           2010
Vertagte Versammlung der Inhaber
von Schuldverschreibungen und,
falls erforderlich, Unterzeichnung
einer ergänzenden Treuhandvereinbarung
(Supplemental Trust Deed)                  10.00 Uhr (London Zeit) am 18. Juni
                                           2010
Angebotsende:                              16.00 Uhr (London Zeit) am 18. Juni
                                           2010
Bekanntgabe der Ergebnisse                 Um oder gegen 14.00 Uhr (London
                                           Zeit) am 21. Juni 2010
Erwartetes Abrechnungsdatum:               23. Juni 2010
Von Zwischenhändlern (Intermediaries) oder Clearing Systemen bestimmte Stichtage
werden vor den oben genannten Stichtagen liegen.
Weitere Informationen
Das Angebot und der Vorschlag sind in der Erwerbsangebotsunterlage 
(Tender Offer Memorandum) vollständig beschrieben. Diese ist 
erhältlich beim Tender Agent. Merrill Lynch International, wurde als 
Dealer Manager für das Angebot und den Vorschlag beauftragt.
Informationsanfragen bezüglich des Angebots und des Vorschlag richten
Sie bitte an:
DEALER MANAGER
Merrill Lynch International 2 Kind Edward Street London EC1A 1HQ 
United Kingdom Telefon: +44 20 7995 3715 An: John Cavanagh E-Mail: 
{john.m.cavanagh@baml.com}[HYPERLINK: 
mailto:john.m.cavanagh@baml.com]
Informationsanfragen bezüglich des Ablaufs des Erwerbsangebots der 
Schuldverschreibungen sowie für alle Dokumente und Materialien über 
das Angebot und den Vorschlag richten Sie bitte an:
TENDER AGENT
Lucid Issuer Services Limited
Leroy House
436 Essex Road
London N1 3QP
United Kingdom
Für Information per Telefon: +44 20 7704 0880
Fax: +44 20 7067 9098
An: Lee Pellicci / Thomas Choquet
E-Mail: {atrium@lucid-is.com}[HYPERLINK: mailto:atrium@lucid-is.com]
FREIZEICHNUNGSKLAUSEL (DISCLAIMER)
Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit der 
Erwerbsangebotsunterlage zu lesen. Diese Bekanntmachung und die 
Erwerbsangebotsunterlage enthalten wichtige Informationen, die vor 
jeder Entscheidung hinsichtlich des Angebots oder des Vorschlags 
aufmerksam gelesen werden sollten. Sollten sie irgendwelche Zweifel 
bezüglich der von Ihnen vorzunehmenden Handlung haben, wird Ihnen 
empfohlen, unverzüglich persönlichen finanziellen Rat auch 
hinsichtlich der steuerlichen Folgen durch Ihren Aktienhändler, 
Bankmanager, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder einen anderen 
unabhängigen Finanzberater einzuholen. Jede Einzelperson oder jedes 
Unternehmen, deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem 
Vermittler, Händler, einer Bank, Treuhänder, Treuhandunternehmen oder
einer anderen Mittelsperson gehalten werden, müssen diese 
Mittelsperson kontaktieren, wenn sie im Rahmen des Angebots 
Schuldverschreibungen anbieten oder sonst am Vorschlag teilnehmen 
möchten. Weder die Gesellschaft noch der Dealer Manager noch der 
Tender Agent noch der Trustee geben irgendwelche Empfehlungen ab, ob 
Inhaber von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots irgendwelche
Schuldverschreibungen anbieten oder am Vorschlag teilnehmen sollten.
ANGEBOT UND ANGEBOTSBESCHRÄNKUNGEN
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der 
Erwerbsangebotsunterlage in bestimmten Rechtsordnungen kann 
gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser 
Bekanntmachung und/oder der Erwerbsangebotsunterlage gelangen, werden
von der Gesellschaft, dem Dealer Manager und dem Tender Agent 
aufgefordert, sich selbst über solche Beschränkungen zu informieren 
und diese zu beachten. Weder diese Bekanntmachung noch die 
Erwerbsangebotsunterlage stellen ein Kaufangebot oder eine 
Aufforderung ein Verkaufsanbot für die Schuldverschreibungen zu 
stellen dar. Im Rahmen des Angebots angebotene Schuldverschreibungen 
werden nicht von Inhabern von Schuldverschreibungen akzeptiert, wenn 
unter irgendwelchen Umständen solche Angebote oder Aufforderungen 
rechtswidrig wären. In jenen Rechtsordnungen, in denen 
Wertpapiergesetze, Gesetze gegen Emissionsbetrug (Blue Sky Laws) oder
andere Gesetze es notwendig machen, dass das Angebot durch einen 
lizenzierten Vermittler oder Händler gemacht wird und der Dealer 
Manager oder eines seiner verbundenen Unternehmen (Affiliates) in 
diesen Rechtsordnungen ein solcher lizenzierter Vermittler oder 
Händler ist, wird angenommen, dass das Angebot für die Gesellschaft 
vom Dealer Manager oder von seinem jeweiligen verbundenen Unternehmen
(je nach Sachlage) in diesen Rechtsordnungen gemacht wurde.
Italien. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in der Republik 
Italien (Italien) abgegeben. Das Angebot, die Bekanntmachung und die 
Erwerbsangebotsunterlage wurden nicht dem Genehmigungsverfahren der 
Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) entsprechend
der italienischen Gesetze und Vorschriften übermittelt. 
Dementsprechend wird den Inhabern der Schuldverschreibungen 
mitgeteilt, dass das Angebot ihnen gegenüber nicht gilt, soweit diese
Inhaber Einwohner Italiens oder in der Republik Italien ansässige 
Personen sind, und dass sie keine Schuldverschreibungen zum 
Rückerwerb gemäß dem Angebot anbieten dürfen und dass daher sämtliche
Angebotsaufträge von solchen Personen unwirksam und ungültig sind und
dass weder diese Bekanntmachung, die Erwerbsangebotsunterlage noch 
irgendein anderes Dokument oder Materialien, die sich auf das Angebot
oder die Schuldverschreibungen beziehen, in Italien verteilt oder 
verfügbar gemacht werden dürfen.
Vereinigtes Königreich. Hinsichtlich Section 21 des Financial 
Services and Markets Act 2000 wird keine Mitteilung in dieser 
Bekanntmachung, der Erwerbsangebotsunterlage und allen anderen 
Dokumenten oder Materialien, die sich auf das Angebot beziehen, von 
autorisierten Personen gemacht und solche Dokumente und/oder 
Materialien wurden nicht von autorisierten Personen genehmigt. 
Dementsprechend dürfen solche Dokumente und/oder Materialien nicht an
die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt oder
weitergegeben werden. Die Mitteilung solcher Dokumente und/oder 
Materialien als Finanzwerbung (Financial Promotion) wird nur an 
folgende Adressaten getätigt: (i) Personen, die sich außerhalb des 
Vereinigten Königreichs befinden, (ii) Anlageberater (Investment 
Professionals), die in den Anwendungsbereich des Artikels 19(5) des 
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 
2005, in der geltenden Fassung (der Order) fallen, (iii) Personen, 
die in den Anwendungsbereich des Artikels 43(2) der Order fallen oder
(iv) andere Personen an die sie rechtmäßig mitgeteilt werden können 
(alle diese Personen werden gemeinsam als Relevante Personen 
bezeichnet). Personen im Vereinigten Königreich, die keine Relevanten
Personen sind, sollten nicht auf Grundlage solcher Dokumente oder 
Materialien oder deren Inhalt handeln oder auf sie vertrauen. Jede 
Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Dokumente 
oder Materialien beziehen, steht nur den Relevanten Personen zur 
Verfügung und wird nur gegenüber Relevanten Personen eingegangen 
werden. Die Dokumente und Materialien und deren Inhalte dürfen nicht 
von Empfängern an irgendeine Person im Vereinigten Königreich 
verteilt, veröffentlicht oder (ganz oder teilweise) vervielfältigt 
werden.
Frankreich. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt gegenüber der
Öffentlichkeit in der Republik Frankreich (Frankreich) gemacht. Weder
diese Bekanntmachung, die Erwerbsangebotsunterlage noch irgendwelche 
anderen Dokumente oder Materialien, die sich auf das Angebot 
beziehen, wurden oder werden an die Öffentlichkeit in Frankreich 
verteilt und nur (i) Anbieter von Investmentservices für 
Portfoliomanagement für Dritte (personnes fournissant le service 
d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers) 
und/oder (ii) qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés) 
außer einzelne Personen, wie definiert in und in Übereinstimmung mit 
den Artikeln L.411-1, L.411-2 und D.411-1 bis D.411-3 des 
fanzösischen Code monétaire et financier, sind berechtigt am Angebot 
teilzunehmen. Weder diese Bekanntmachung noch die 
Erwerbsangebotsunterlage wurde oder wird bei der Autorité des Marchés
Financiers eingereicht oder von dieser genehmigt.
Jersey: Das Angebot stellt keinen Prospekt oder ein Angebot oder eine
Einladung an die Öffentlichkeit im Sinne des Companies (Jersey) Law 
1991, in der geltenden Fassung, oder der Control of Borrowing 
(Jersey) Order 1958 dar und unter diesen Gesetzen oder irgendeinem 
anderen Wertpapiergesetz der Island of Jersey ist keine Zustimmung, 
Lizenz oder andere Genehmigung erforderlich oder wurde um eine solche
angesucht.

Rückfragehinweis:

Financial Dynamics, London
Richard Sunderland / Laurence Jones
Phone: +44 (0)20 7831 3113
mailto:richard.sunderland@fd.com

Branche: Immobilien
ISIN: JE00B3DCF752
WKN:
Index: Standard Market Continous
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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