EANS-News: Mood and Motion AG
MOOD AND MOTION AG führt beschlossene
Kapitalherabsetzung durch-
Börsennotierung wird deshalb vorübergehend ausgesetzt
Frankfurt am Main (euro adhoc) -
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Kapitalmaßnahmen
17.12.2010
Die MOOD AND MOTION AG hat den ersten Schritt der auf der Hauptversammlung vom 13. August 2010 beschlossenen und geplanten Kapitalmaßnahmen durchgeführt.
Mit der erfolgten Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse über die Herabsetzung des Grundkapitals in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Zur börsentechnischen Vorbereitung der Kapitalherabsetzung hat die Deutsche Börse die Preisfeststellung der MOOD AND MOTION Aktie NF7 nun vorübergehend ausgesetzt.
Zunächst wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung von einer Inhaberstückaktie auf EUR 13.113.999 gemäß den Bestimmungen des TOP 7 der Hauptversammlung der MOOD AND MOTION AG am 13. August 2010 herabgesetzt. Dieser Schritt dient ausschließlich dem Zweck, um bei der unter TOP 8 der Hauptversammlung beschlossenen vereinfachten Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Verlustdeckung ein glattes Herabsetzungsverhältnis zu ermöglichen. Im Anschluß wurde gemäß TOP 8 der Hauptversammlung der Beschluss umgesetzt, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 13.113.999,00 um EUR 8.742.666,00 auf EUR 4.371.333,00, eingeteilt in 4.371.333 Stückaktien, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 3:1, um in der Gesamthöhe von EUR 8.742.666,00 sonstige Verluste zu decken (§ 229 Abs. 1 AktG). Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils drei auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer Stückaktie zusammengelegt werden.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist in Form von Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG zentral hinterlegt wurden. Die Miteigentumsanteile an den Globalurkunden sind den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form von girosammelverwahrten Anteilen gutgeschrieben.
Am 20. Dezember 2010 nach Börsenschluss werden die girosammelverwahrten Anteile durch die Depotbanken im Verhältnis 3:1 zusammengelegt. Für je 3 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie der ISIN DE0005341408 werden die Aktionäre eine neue "konvertierte" Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 mit der ISIN DE000A1E9A75 erhalten.
Als Tag für die Preisfeststellung und die Notierungsaufnahme der Börse für die neue Wertpapierkennnummer ISIN DE000A1E9A75 im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse ist der 21. Dezember 2010 vorhergesehen.
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich für die Aktienspitzen mit ISIN DE000A1E9A67 bemühen. Die Frist für die Aktienspitzen läuft bis zum 04. Januar 2011. Aktienspitzen, für die von Kunden keine Weisungen zur Handhabung erteilt werden und die von den depotführenden Instituten nicht ausgeglichen werden können, werden von der Gesellschaft zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen erfolgt nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG. Die Umsetzung der Kapitalherabsetzung ist für die Aktionäre der Gesellschaft bis zur Höhe von EUR 2,50 je Depot grundsätzlich kosten- und spesenfrei.
Frankfurt am Main, im Dezember 2010
Mood and Motion AG Der Vorstand
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Branche: Film/Kino
ISIN: DE0005341408
WKN: 534140
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