Regierungsstatthalteramt Interlaken: Stellungnahme zum Untersuchungsergebnis betr. EWAP Grindelwald
Interlaken (ots)
Grundsätzliches
Das Regierungsstatthalteramt hat die unabhängigen Abklärungen des Sachverhaltes zum EWAP-Vollzug in Grindelwald durch den Kanton begrüsst und diese vorbehaltlos unterstützt.
Ergebnisse
Aus dem Abklärungsbericht geht hervor, dass vor allem in den Anfangszeiten der EWAP-Vorschriften die geforderten Eintragungen im Grundbuch zu einem grossen Teil nicht erfolgt sind. Diese Tatsache ist zweifellos sehr unerfreulich. Dieser Grundbucheintrag hat jedoch - wie auch im Bericht ausgeführt wird - keine konstitutive, sondern bloss eine deklaratorische, hinweisende Funktion. Die EWAP-Vorschriften gelten demzufolge auch ohne Einschreibung im Grundbuch, sofern sie in der Baubewilligung aufgenommen wurden. Weil es sich um Gemeindevorschriften handelt, sind wir davon ausgegangen, dass die Gemeindebehörde für die Umsetzung bzw. die Anmerkung im Grundbuch zuständig ist. Als vor ca. 10 Jahren festgestellt worden ist, dass die Gemeindebehörde ihrerseits davon ausging, das Regierungsstatthalteramt sei für die Anmerkung im Grundbuch zuständig, wenn das Amt Baubewilligungsbehörde ist, wurde gemeinsam mit der Gemeindebehörde eine klare Regelung getroffen: Diejenige Behörde, die die Baubewilligung erteilt, ist auch zuständig für die Anmerkung im Grundbuch. Damit konnte eine deutliche Verbesserung erzielt werden. Wie der Bericht zeigt, ist es leider trotz dieser Regelung noch zu Fehlern gekommen, welche es nun zu analysieren gilt, damit sie in Zukunft vermieden werden können.
Die Gemeindebehörde Grindelwald hat ihrerseits 2003 im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Beschwerdeverfahrens einen Experten beauftragt, Vorschläge zum Vollzug der EWAP-Vorschriften zu machen. Gestützt auf diese Expertise wurde in der Folge der EWAP noch konsequenter vollzogen. Wie aus dem Abklärungsbericht hervorgeht, verbesserte sich ab diesem Zeitpunkt die Qualität markant. In den Jahren 2003 bis 2008 wurden in der Folge gemäss Untersuchungsbericht lediglich 11 Baugesuche fehlerhaft bearbeitet. Um welche Fehler es sich dabei handelt, ist dem Regierungsstatthalteramt bislang nicht bekannt. Die Gemeindebehörde und das Regierungsstatthalteramt sind jedoch sehr daran interessiert, über die gemachten Fehler noch detaillierte Informationen zu erhalten. Die Kontrolle im Jahre 2003 beschränkte sich auf die rechtmässige Nutzung der Wohnungen und nicht auf die Anmerkung im Grundbuch. Aus diesem Grunde wurde das Fehlen der Anmerkungen im Grundbuch auch nicht bemerkt.
Zukunft
Das Regierungsstatthalteramt begrüsst die Tatsache, dass auch die Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion nun den Blick vor allem in die Zukunft richtet. Alle Beteiligten sind bestrebt, dass inskünftig die EWAP-Vorschriften korrekt und vollständig angewendet werden. Das Regierungsstatthalteramt wird deshalb Aufsicht und Betreuung der Gemeinde Grindelwald in diesem Bereich verstärken und der JGK auch über die eigene Tätigkeit im Bereich EWAP rapportieren.
Das Regierungsstatthalteramt vertritt die Meinung, dass für die Umsetzung der EWAP-Vorschriften grundsätzlich die Gemeinden zuständig sind und hat deshalb alle Gemeinden im Amtsbezirk erneut sensibilisiert. Bezüglich Grindelwald wird das Regierungsstatthalteramt zusammen mit der Gemeindebehörde alles daran setzen, an Hand der Liste der fehlerhaften EWAP-Geschäfte die nötigen Abklärungen und Korrekturen vorzunehmen. Insbesondere wird das Amt die Gemeindebehörde beim Eintrag der fehlenden Anmerkungen im Grundbuch unterstützen. Das Regierungsstatthalteramt bedauert, dass es zu Fehlern gekommen ist. Letztlich hält das Regierungsstatthalteramt fest, dass alle involvierten Stellen stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Wie der Abklärungsbericht bestätigt, bildeten nie unredliche Absichten oder Bevorteilungen die Ursache der beschriebenen Mängel.
Kontakt:
Schloss
Postfach 276
3800 Interlaken
Tel.: +41/33/826'41'00
Fax: +41/33/826'41'01
Regierungsstatthalter des Regierungsstatthalteramtes Interlaken
Walter Dietrich
Mobile: +41/79/656'07'76
E-Mail: rsta.interlaken@jgk.be.ch
Informationsbeauftragter
Geri Staudenmann
Tel.: +41/31/312'42'62)