Expertenärzte sind für gute Hörgeräteversorgung
St. Gallen (ots)
Die Expertenärzte der Schweizerischen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenärzte (SGORL) setzen sich für die Qualität der Hörgeräteanpassung ein, die auch in Zukunft bei einer allfälligen Systemänderung das oberste Kriterium sein muss. Eine solche Änderung sieht das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) aufgrund von Kostendruck vor. Hörbeeinträchtigte müssen weiterhin darauf vertrauen können, Zugang zu den für sie passenden Hörsystemen zu haben, unabhängig von ihren eigenen finanziellen Möglichkeiten.
Gemäss Daten der Schweizerischen Gesundheitsbefragung des Bundesamts für Statistik von 2002 trugen 2,6% oder 160'000 Personen Hörgeräte. Heute belaufen sich Schätzung auf etwa 250'000 Personen. Vermutlich könnten aber wesentlich mehr von Hörgeräten profitieren. Fest steht zudem in den kommenden Jahren eine Bedarfssteigerung an Hörgeräten durch das zunehmende Lebensalter der Bevölkerung.
Sind also Befürchtungen eines massiven Kostenanstiegs für die Sozialversicherung berechtigt und müssen Gegenmassnahmen ergriffen werden? Solche Massnahmen wurden vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) bereits eingeleitet. Das BSV lancierte im September 2008 eine internationale Ausschreibung der Hörgeräte mit der Absicht, die günstigsten Anbieter unter Vertrag zu nehmen. Wie ist es dazu gekommen und was bedeutet das für betroffene Hörgeschädigte?
Jährlich werden in der Schweiz etwa 50'000 neue Hörgeräte zu Lasten der durch das BSV vertretenen Sozialversicherungen (IV und AHV) finanziert. 2004 kostete das 106 Mio Franken, fast ein Drittel der Gesamtausgaben der IV für Hilfsmittel und 28% mehr als drei Jahre zuvor. Die bekannte, angespannte finanzielle Lage der IV führte 2005 im Nationalrat zu zwei Motionen und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) wurde mit der Evaluation der Ausgaben für Hilfsmittel beauftragt. Die EFK wählte die Hörgeräte für die Evaluation aus, da sie sind im Vergleich zu anderen Hilfsmitteln besser mit anderen Ländern Europas zu vergleichen sind und in der IV und AHV einen bedeutenden Posten der Hilfsmittel ausmachen. Im Vergleich zum Gesamtbudget oder zum Defizit entsprechen sie aber immer noch einem sehr bescheidenen Betrag.
Die wichtigsten Resultate der EFK-Studie vom Sommer 2007 zeigten:
- Die Ausgaben für Hörgeräte wuchsen zwischen 1995 und 2005 von 64 Mio auf 126 Mio Franken: eine Verdoppelung in 10 Jahren.
- Aber es fand auch eine Verdoppelung der Hörgeräteträger in den betrachteten 10 Jahren statt.
- Tatsächlich sank in diesem Zeitraum der finanzielle Aufwand der IV für die Versorgung pro Person leicht.
- Im europäischen Vergleich bestehen in der Schweiz eine sehr hohe Akzeptanz und eine regelmässige Nutzung der Hörgeräte - es kann durch diese Befunde auf eine gute Versorgung und auf eine hohe Effizienz der Hörgeräteversorgung geschlossen werden.
Niemand trägt ohne Bedarf ein Hörgerät. Die Resultate der EFK Studie belegen, dass kompetente Diagnostik und sachkundige Beratung zum vermehrten Gebrauch von gut angepassten Hörgeräten führten. Das ermöglicht oft die Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit und vermeidet vorzeitige Berentungen. Das System der Hörgeräteanpassung in der Schweiz entwickelte sich seit 48 Jahren erfolgreich und es wurde laufend den neusten Erkenntnissen der medizinischen Hörforschung und den technischen Fortschritten angepasst. Als wesentlicher Teil des Systems ist eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Ohrenärzte mit Fachpersonen für Hörgeräte - Akustikerinnen und Akustiker - zu werten.
Das System könnte mit den vom BSV beabsichtigten Massnahmen einschneidende Veränderungen erfahren. Der zentrale Einkauf der Hörgeräte bei den günstigsten Anbietern kann Geld sparen. Er darf aber nicht mit einer Reduktion der technischen Möglichkeiten und einem Ausschluss des Fortschritts verbunden sein. Dies könnte die Qualität der Hörgeräteanpassung gefährden, was nicht im Interesse der Hörbeeinträchtigten und deren Integration sein kann.
Die Expertenärzte und -ärztinnen der SGORL setzen sich entschlossen für die Erhaltung der heutigen Versorgungsqualität ein, die zu einem wesentlichen Teil auf dem Tandem kompetenter medizinisch-audiologischer Abklärung durch die Ohrenärztinnen und Ohrenärzte und sachkundiger technischer Betreuung durch die Akustikerinnen und Akustiker beruht. Kurzfristiges Spardenken darf nicht zur Beeinträchtigungen der sozialen Integration oder im Berufsleben mit seinen immer höheren Anforderungen an die Kommunikation führen. In unserem wohlhabenden Land, das sich mit Recht eines leistungsfähigen Sozialsystems rühmt, muss die Hilfe für alle hörbehinderten Mitmenschen auch bei Sparmassnahmen sicher gestellt sein. Eine Zweiklassenversorgung, in der gut situierte Selbstzahler bevorzugt werden, darf in der Rehabilitation von Hörbehinderten auch bei Sparmassnahmen keinen Platz haben.
Kontakt:
Prof Dr. med. Pavel Dulguerov
Präsident
Dr. med. Mattheus Vischer
Präsident der Kommission für
Audiologie und Expertenwesen
Schweizerische Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie
Hals- und Gesichtschirurgie
Tel.: +41/71/230'06'46
Internet: www.orl-hno.ch