Ja Komitee "Zukunft mit Komplementärmedizin" / Oui Pour les médecines complémentaires
Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" eingereicht
Bern (ots)
Die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" wurde zwölf Monate nach der Lancierung mit rund 140'000 beglaubigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Ziel der InitiantInnen ist eine bewusste und gezielte Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen sollen in Fragen der Gesundheitsversorgung so angepasst werden, dass die Komplementärmedizin neben der Schulmedizin ihren gebührenden Platz erhält. Die InitiantInnen fordern, dass mehr der bestehenden Mittel in die komplementärmedizinische Ausbildung und Forschung investiert werden. Die InitiantInnen haben an der Einreichung die Resultate einer Umfrage vorgestellt, an der sich 74 ParlamentarierInnen aller Parteien beteiligt haben: 70 Prozent der Volksvertreter teilen die Forderung des Initiativkomitees, dass die fünf Methoden der ärztlichen Komplementärmedizin künftig wieder von der Grundversicherung übernommen werden sollen, nur 13 Prozent sind dagegen.
Die Schulmedizin ist in der Verfassung und in den Gesetzen nach wie vor die Norm, obwohl die Komplementärmedizin in breiten Bevölkerungskreisen zu einem wichtigen Teil der Gesundheitsversorgung geworden ist. Ziel der InitiantInnen ist eine bewusste und gezielte Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin. Beiden Disziplinen haben eine hohe Berechtigung und beide Richtungen haben ihre Vor- und Nachteile. Die Initiative verlangt weder auf Bundes-, noch auf Kantonsebene neue Gesetze. Vielmehr sollen bestehende Gesetze und Verordnungen so angepasst werden, dass die Komplementärmedizin neben der Schulmedizin ihren gebührenden Platz erhält und eine Integrative Medizin gefördert wird.
Die Komplementärmedizin leistet einen wichtigen und kostensenkenden Beitrag im Gesundheitswesen. Sie unterstützt die Gesundheit und die Selbstheilung. Ein beträchtlicher Teil der schweizerischen Bevölkerung hat dies bereits an sich selbst erfahren. Entsprechend wünschen viele BürgerInnen die umfassende Verankerung der Komplementärmedizin im Gesundheitswesen. Dies zeigt der Sammelerfolg von 165'000 eingegangenen und 140'000 beglaubigten Unterschriften, die nach nur einem Jahr bei der Bundeskanzlei eingereicht werden konnten.
Auch die nicht-ärztliche Komplementärmedizin ist gefährdet. So sind in einigen Kantonen Bestrebungen im Gange, die Qualitätssicherungen und Berufsanerkennungen abzuschaffen und so eine legale nicht-ärztliche Komplementärmedizin zu erschweren. Im nicht-ärztlichen Bereich wird eine klare und gesamtschweizerische Regelung der Ausbildungsanerkennung, der Berufszulassung und der Berufsausübung gefordert. Nicht-ärztliche Komplementärmedizin soll weiterhin über die privatrechtlichen Zusatzversicherungen bezahlt werden.
Das Angebot an Komplementärmedizin ist auch viel zu knapp in Lehre und Forschung. Hier ist die Komplementärmedizin mit den vorhandenen Mitteln gezielt zu fördern.
Aktuelle Debatten der Komplementärmedizin
Um die Komplementärmedizin wurden in den vergangenen Monaten heftige Debatten geführt. Bundesrat Pascal Couchepin hat im Juni 2005 entschieden, die ärztliche Komplementärmedizin in die Zusatzversicherung zu verbannen. Bereits droht neues Ungemach: Swissmedic plant gemäss neuen Vernehmlassungs-Entwürfen, die Bedingungen und die Preise für die Zulassung von komplementärmedizinischen Heilmitteln massiv zu erhöhen. Viele Hersteller müssten die Preise entweder um bis zu 20 Prozent erhöhen, oder Medikamente vom Markt nehmen, die sich seit Jahren bewährt und zu keinen Beanstandungen geführt haben. Es besteht die Gefahr, dass einheimische Klein- und Mittelbetriebe (KMU) vom Markt gedrängt werden und Schwarzmarktimporte in die Schweiz gelangen, die sich der Kontrolle von Swissmedic entziehen.
Parlamentarier fordern ärztliche Komplementärmedizin in der Grundversicherung 70 Prozent der ParlamentarierInnen sind gemäss einer Umfrage der InitiantInnen der Meinung, dass die fünf Methoden der ärztlichen Komplementärmedizin künftig wieder von der Grundversicherung übernommen werden sollen, falls sie von Schulmedizinern mit FMH-anerkannter Zusatzausbildung in Komplementärmedizin praktiziert werden. 13 Prozent sprechen sich dagegen aus.
Gemäss der heutigen Rechtsgrundlage kann der Vorsteher des Departements des Innern selber über den Ausschluss von Leistungen aus der Grundversicherung entscheiden. Staatspolitisch ist es heikel, wenn ein einziger Bundesrat Entscheide von grosser Tragweite eigenmächtig fällen kann. 58 Prozent der ParlamentarierInnen sind der Meinung, dass der Gesamtbundesrat künftig entscheiden sollte, welche Leistungen von der Grundversicherung übernommen werden, 23 Prozent sprechen sich für die heutige Lösung aus.
Die politischen Forderungen des Initiativkomitees im Überblick
- Therapiewahlfreiheit für PatientInnen: PatientInnen sollen sich selber für bestimmte Behandlungsmethoden und Heilmittel entscheiden können. Zu diesem Zweck muss der Zugang zu einer Vielfalt von qualifizierten Heilmethoden und Heilmitteln gewährleistet sein.
- Therapiefreiheit für Ärzte: Die Ausübung begründeter diagnostischer oder therapeutischer Praktiken der Komplementärmedizin ist im Sinne der Therapiefreiheit den schulmedizinischen Verfahren gleichzustellen.
Die Erstattung der fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin (Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie) ist definitiv sowohl in der Grundversicherung als auch in anderen Sozialversicherungen zu verankern.
- Nicht-ärztliche Komplementärmedizin: Im nicht-ärztlichen Bereich wird eine adäquate und gesamtschweizerische Regelung der Ausbildungsanerkennung, der Berufszulassung und der Berufsausübung gefordert. Die Erstattung der nicht-ärztlichen Komplementärmedizin erfolgt wie bisher über die privatrechtlichen Zusatzversicherungen.
- Lehre und Forschung: Im Bereich der Lehre und Forschung ist die Komplementärmedizin zu integrieren - mit dem längerfristigen Ziel einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Schul- und Komplementärmedizin im Sinne der Integrativen Medizin.
- Stationäre und ambulante Versorgung: Im stationären und im ambulanten Bereich der Gesundheitsversorgung sind vermehrt komplementärmedizinische Angebote vorzusehen.
- Komplementärmedizinische Heilmittel: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln der Komplementärmedizin sind so zu gestalten, dass die Sortimentsvielfalt und die Qualität gewährleistet sind. Die im Heilmittelgesetz vorgesehene vereinfachte Zulassung für Arzneimittel der Komplementärmedizin ist von der Heilmittelbehörde entsprechend umzusetzen.
- Spezialitätenliste: Die bewährten Heilmittel der Komplementärmedizin müssen in der Spezialitätenliste und somit als Pflichtleistung der sozialen Krankenversicherung umfassend bestehen bleiben.
- Vertrieb komplementärmedizinischer Heilmittel: Betreffend Anwendung und Abgabe von komplementärmedizinischen Heilmitteln ist eine adäquate gesamtschweizerische Lösung vorzusehen. Im Bereich der Selbstmedikation komplementärmedizinischer Heilmittel darf die Abgabeberechtigung der Apotheken und Drogerien nicht beschnitten werden.
Kontakt:
Dr. Lukas Rist
Präsident Lenkungsausschuss der Volksinitiative
Mobile: +41/79/203'95'61
Tel.: +41/44/787'29'17
E-Mail: lukas.rist@paracelsus-spital.ch
Walter Stüdeli
Medienstelle Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin"
Mobile: +41/79/330'23'46
Tel.: +41/31/560'00'24
Fax: +41/31/560'00'25
E-Mail: walter.stuedeli@koest.ch
Internet: www.ja-zur-komplementaermedizin.ch