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Ja Komitee "Zukunft mit Komplementärmedizin" / Oui Pour les médecines complémentaires

Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" eingereicht

Bern (ots)

Die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin"
wurde zwölf Monate nach der Lancierung mit rund 140'000 beglaubigten
Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Ziel der
InitiantInnen ist eine bewusste und gezielte Zusammenarbeit von
Schul- und Komplementärmedizin. Die bestehenden Gesetze und
Verordnungen sollen in Fragen der Gesundheitsversorgung so angepasst
werden, dass die Komplementärmedizin neben der Schulmedizin ihren
gebührenden Platz erhält. Die InitiantInnen fordern, dass mehr der
bestehenden Mittel in die komplementärmedizinische Ausbildung und
Forschung investiert werden. Die InitiantInnen haben an der
Einreichung die Resultate einer Umfrage vorgestellt, an der sich 74
ParlamentarierInnen aller Parteien beteiligt haben: 70 Prozent der
Volksvertreter teilen die Forderung des Initiativkomitees, dass die
fünf Methoden der ärztlichen Komplementärmedizin künftig wieder von
der Grundversicherung übernommen werden sollen, nur 13 Prozent sind
dagegen.
Die Schulmedizin ist in der Verfassung und in den Gesetzen nach
wie vor die Norm, obwohl die Komplementärmedizin in breiten
Bevölkerungskreisen zu einem wichtigen Teil der Gesundheitsversorgung
geworden ist. Ziel der InitiantInnen ist eine bewusste und gezielte
Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin. Beiden Disziplinen
haben eine hohe Berechtigung und beide Richtungen haben ihre Vor- und
Nachteile. Die Initiative verlangt weder auf Bundes-, noch auf
Kantonsebene neue Gesetze. Vielmehr sollen bestehende Gesetze und
Verordnungen so angepasst werden, dass die Komplementärmedizin neben
der Schulmedizin ihren gebührenden Platz erhält und eine Integrative
Medizin gefördert wird.
Die Komplementärmedizin leistet einen wichtigen und
kostensenkenden Beitrag im Gesundheitswesen. Sie unterstützt die
Gesundheit und die Selbstheilung. Ein beträchtlicher Teil der
schweizerischen Bevölkerung hat dies bereits an sich selbst erfahren.
Entsprechend wünschen viele BürgerInnen die umfassende Verankerung
der Komplementärmedizin im Gesundheitswesen. Dies zeigt der
Sammelerfolg von 165'000 eingegangenen und 140'000 beglaubigten
Unterschriften, die nach nur einem Jahr bei der Bundeskanzlei
eingereicht werden konnten.
Auch die nicht-ärztliche Komplementärmedizin ist gefährdet. So
sind in einigen Kantonen Bestrebungen im Gange, die
Qualitätssicherungen und Berufsanerkennungen abzuschaffen und so eine
legale nicht-ärztliche Komplementärmedizin zu erschweren. Im
nicht-ärztlichen Bereich wird eine klare und gesamtschweizerische
Regelung der Ausbildungsanerkennung, der Berufszulassung und der
Berufsausübung gefordert. Nicht-ärztliche Komplementärmedizin soll
weiterhin über die privatrechtlichen Zusatzversicherungen bezahlt
werden.
Das Angebot an Komplementärmedizin ist auch viel zu knapp in Lehre
und Forschung. Hier ist die Komplementärmedizin mit den vorhandenen
Mitteln gezielt zu fördern.
Aktuelle Debatten der Komplementärmedizin
Um die Komplementärmedizin wurden in den vergangenen Monaten
heftige Debatten geführt. Bundesrat Pascal Couchepin hat im Juni 2005
entschieden, die ärztliche Komplementärmedizin in die
Zusatzversicherung zu verbannen. Bereits droht neues Ungemach:
Swissmedic plant gemäss neuen Vernehmlassungs-Entwürfen, die
Bedingungen und die Preise für die Zulassung von
komplementärmedizinischen Heilmitteln massiv zu erhöhen. Viele
Hersteller müssten die Preise entweder um bis zu 20 Prozent erhöhen,
oder Medikamente vom Markt nehmen, die sich seit Jahren bewährt und
zu keinen Beanstandungen geführt haben. Es besteht die Gefahr, dass
einheimische Klein- und Mittelbetriebe (KMU) vom Markt gedrängt
werden und Schwarzmarktimporte in die Schweiz gelangen, die sich der
Kontrolle von Swissmedic entziehen.
Parlamentarier fordern ärztliche Komplementärmedizin in der
Grundversicherung 70 Prozent der ParlamentarierInnen sind gemäss
einer Umfrage der InitiantInnen der Meinung, dass die fünf Methoden
der ärztlichen Komplementärmedizin künftig wieder von der
Grundversicherung übernommen werden sollen, falls sie von
Schulmedizinern mit FMH-anerkannter Zusatzausbildung in
Komplementärmedizin praktiziert werden. 13 Prozent sprechen sich
dagegen aus.
Gemäss der heutigen Rechtsgrundlage kann der Vorsteher des
Departements des Innern selber über den Ausschluss von Leistungen aus
der Grundversicherung entscheiden. Staatspolitisch ist es heikel,
wenn ein einziger Bundesrat Entscheide von grosser Tragweite
eigenmächtig fällen kann. 58 Prozent der ParlamentarierInnen sind der
Meinung, dass der Gesamtbundesrat künftig entscheiden sollte, welche
Leistungen von der Grundversicherung übernommen werden, 23 Prozent
sprechen sich für die heutige Lösung aus.
Die politischen Forderungen des Initiativkomitees im Überblick
  • Therapiewahlfreiheit für PatientInnen: PatientInnen sollen sich selber für bestimmte Behandlungsmethoden und Heilmittel entscheiden können. Zu diesem Zweck muss der Zugang zu einer Vielfalt von qualifizierten Heilmethoden und Heilmitteln gewährleistet sein.
  • Therapiefreiheit für Ärzte: Die Ausübung begründeter diagnostischer oder therapeutischer Praktiken der Komplementärmedizin ist im Sinne der Therapiefreiheit den schulmedizinischen Verfahren gleichzustellen.
Die Erstattung der fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin
(Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische
Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie) ist definitiv sowohl in
der Grundversicherung als auch in anderen Sozialversicherungen zu
verankern.
  • Nicht-ärztliche Komplementärmedizin: Im nicht-ärztlichen Bereich wird eine adäquate und gesamtschweizerische Regelung der Ausbildungsanerkennung, der Berufszulassung und der Berufsausübung gefordert. Die Erstattung der nicht-ärztlichen Komplementärmedizin erfolgt wie bisher über die privatrechtlichen Zusatzversicherungen.
  • Lehre und Forschung: Im Bereich der Lehre und Forschung ist die Komplementärmedizin zu integrieren - mit dem längerfristigen Ziel einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Schul- und Komplementärmedizin im Sinne der Integrativen Medizin.
  • Stationäre und ambulante Versorgung: Im stationären und im ambulanten Bereich der Gesundheitsversorgung sind vermehrt komplementärmedizinische Angebote vorzusehen.
  • Komplementärmedizinische Heilmittel: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln der Komplementärmedizin sind so zu gestalten, dass die Sortimentsvielfalt und die Qualität gewährleistet sind. Die im Heilmittelgesetz vorgesehene vereinfachte Zulassung für Arzneimittel der Komplementärmedizin ist von der Heilmittelbehörde entsprechend umzusetzen.
  • Spezialitätenliste: Die bewährten Heilmittel der Komplementärmedizin müssen in der Spezialitätenliste und somit als Pflichtleistung der sozialen Krankenversicherung umfassend bestehen bleiben.
  • Vertrieb komplementärmedizinischer Heilmittel: Betreffend Anwendung und Abgabe von komplementärmedizinischen Heilmitteln ist eine adäquate gesamtschweizerische Lösung vorzusehen. Im Bereich der Selbstmedikation komplementärmedizinischer Heilmittel darf die Abgabeberechtigung der Apotheken und Drogerien nicht beschnitten werden.

Kontakt:

Dr. Lukas Rist
Präsident Lenkungsausschuss der Volksinitiative
Mobile: +41/79/203'95'61
Tel.: +41/44/787'29'17
E-Mail: lukas.rist@paracelsus-spital.ch

Walter Stüdeli
Medienstelle Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin"
Mobile: +41/79/330'23'46
Tel.: +41/31/560'00'24
Fax: +41/31/560'00'25
E-Mail: walter.stuedeli@koest.ch

Internet: www.ja-zur-komplementaermedizin.ch

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  • 02.05.2005 – 15:26

    Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" zustande gekommen

    Bern (ots) - Über 126'000 Schweizerinnen und Schweizer haben die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" in nur sieben Monaten unterschrieben. Die Sammelzeit der letzten 50 Initiativen dauerte durchschnittlich 15 Monate. Bereits liegen 60'000 beglaubigte Unterschriften vor. Aufgrund der tiefen Zahl ungültiger Unterschriften steht fest, dass die ...

  • 18.03.2005 – 12:30

    Initiative "Ja zur Komplementärmedizin" auf der Zielgeraden

    Bern (ots) - Die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" wird immer breiter abgestützt: der Schweizerische Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK-ASI) hat beschlossen, die Initiative aktiv zu unterstützten. Über 80'000 Schweizerinnen und Schweizer haben die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" bereits unterschrieben. Dank der ...