Ja Komitee "Zukunft mit Komplementärmedizin" / Oui Pour les médecines complémentaires
"Ja zur Komplementärmedizin": Dichtung und Wahrheit im Nationalrat
Bern (ots)
Der Nationalrat hat am 19. September 2007 die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" mit 93 zu 78 Stimmen abgelehnt. Der unpopuläre Entscheid zeigt, dass eine grosse Kluft zwischen einer Parlamentsmehrheit und der Bevölkerung in Sachen Komplementärmedizin besteht. Gemäss einer aktuellen Umfrage des Krankenkassenverbandes santésuisse verlangen 82 Prozent der Bevölkerung eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Eine aktuelle Demoscope-Umfrage des Initiativkomitees zeigt, dass 69 Prozent aller stimmberechtigten Personen den Verfassungsartikel annehmen würden. Bedenklich ist, wie viele falsche und unsachliche Argumente im Rat vorgebracht wurden. Die Stimmberechtigten können entscheiden, ob sie dem Parlament mit einem Verfassungsartikel den Auftrag für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin erteilen oder ob sie bereit sind, die schleichende Ausrottung bewährter Heilmethoden und Heilmittel zu akzeptieren.
Das Parlament hat die Komplementärmedizin in den letzten Jahren nicht adäquat in die Gesetze aufgenommen, obwohl dies theoretisch möglich wäre. Im Gegenteil wurden verschiedene Gesetze und Verordnungen so verschärft, dass die Existenzgrundlage der Komplementärmedizin bedroht ist. Ausserdem wurden bestehende gesetzliche Grundlagen bewusst gegen die Komplementärmedizin interpretiert, z.B. beim Ausschluss der ärztlichen Komplementärmedizin aus der Grundversicherung, der Unterbindung nationaler Diplome von Therapeuten durch den Gesundheitsminister oder der neuen verschärften Heilmittel-Verordnungen von Swissmedic. Mit der Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" kann dem Wunsch des Volkes nach einer besseren gesetzlichen Verankerung der Komplementärmedizin entsprochen werden.
Fünf Richtungen in die Grundversicherung - alle andern Richtungen in die Zusatzversicherung
Der Gesundheitsminister Pascal Couchepin und Parlamentarier wie Pierre Triponez (FDP BE), Felix Gutzwiller (FDP ZH), Toni Bortoluzzi (SVP ZH), Simon Schenk (SVP BE) und Ruth Humbel Näf (CVP AG) sprachen von einer massiven Ausweitung des Leistungskatalogs und Kostensteigerungen in der Grundversicherung. Diese Aussagen sind objektiv falsch. Die Volksinitiative fordert einzig die Aufnahme von fünf ärztlichen Richtungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung. Alle weiteren Leistungen gehören wie bisher in die Zusatzversicherung. Die Aufnahme weiterer Richtungen wurde nie gewünscht und ist ohne Gesetzesänderungen nicht möglich. Der Bundesrat und alle Parlamentarier wissen, dass die Volksinitiative in Grundversicherungsfragen explizit keine Änderung der gesetzlichen Grundlagen verlangt und einzig die Aufnahme von fünf ärztlichen Leistungen fordert. Gemäss den heutigen Grundlagen entscheidet einzig und alleine der Gesundheitsminister, welche Methoden aufgenommen werden. Er kann also im Rahmen des Gesetzes eigenmächtig bestimmen, welche Methoden aufgenommen werden. Zahlreiche Parlamentarier haben im Nationalrat verlangt, dass der Gesundheitsminister das Gesetz endlich korrekt umsetzt und die fünf Methoden der ärztlichen Komplementärmedizin wieder in die Grundversicherung aufnimmt.
Komplementärmedizin spart Kosten
Der Einsatz der schonenden und kostengünstigen Methoden spart erwiesenermassen viel Geld im Gesundheitswesen. Die Aussagen verschiedener bürgerlichen ParlamentarierInnen, dass die Kosten steigen, sind objektiv falsch. Das Programm Evaluation Komplementärmedizin hat gezeigt, dass Komplementärmedizin günstiger ist als Schulmedizin. Bundesrat Pascal Couchepin hat im 2004 entschieden, günstige ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin durch teurere schulmedizinische Leistungen zu ersetzen. Ökonomischen Prinzipien folgend steigen die Kosten, wenn günstige Methoden durch teurere Methoden ersetzt werden.
Kontakt:
Walter Stüdeli
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