Weatherford International Ltd.
Weatherford bekommt von der SIX Swiss Exchange eine Verlängerung der Frist zur Veröffentlichung ihres Halbjahresberichts genehmigt
Genf (ots/PRNewswire)
Weatherford International Ltd. gibt mit Freude bekannt, dass die SIX Swiss Exchange Ltd. ihrem Ansuchen um einen Aufschub der Frist zur Veröffentlichung ihres Halbjahresberichts für die erste Hälfte 2012 (des "Zwischenberichts") vom 30. September 2012 auf 30. November 2012 stattgegeben hat. Weatherford kündigte am 24. Juli 2012 an, dass aufgrund der bereits früher avisierten signifikanten und ungelösten Schwächen bei den internen Kontrollen der Finanzberichterstattung im Zusammenhang mit den Ertragssteuern die Ergebnisse des zweiten Quartals auf Vor-Steuer-Basis gemeldet wurden.
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Weatherford suchte formell um eine Verlängerung der für 30. September angesetzten Frist für die Einreichung des Zwischenberichts an, um Zeit für die Durchführung der angekündigten zusätzlichen Steuerbuchführungsverfahren, die Vollendung der Anpassung der Ergebnisse der Vorperioden und die Veröffentlichung ihrer Finanzergebnisse des ersten Halbjahres 2012 zu gewinnen.
Im Folgenden ein Auszug aus dem Genehmigungsschreiben von SIX betreffend die beantragte Fristverlängerung:
"I. Die Verlängerung der Frist für die Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2012 von Weatherford International Ltd. und die Einreichung dieses Berichts bei der SIX Exchange Regulation bis spätestens 30. November 2012 wird unter folgenden Auflagen und Bedingungen genehmigt:
a. SIX Swiss Exchange Ltd. behält sich das Recht vor, den Handel mit den Effekten von Weatherford International Ltd. einzustellen, sollte der Halbjahresbericht 2012 nicht bis 30. November 2012 veröffentlicht sein.
b. Weatherford International Ltd. muss bis 25. September 2012 eine Mitteilung gemäß den Bestimmungen über die Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement in Verbindung mit der Richtlinie über Ad hoc-Publizität) betreffend die gegenwärtige Entscheidung veröffentlichen. Die Mitteilung muss den vollständigen Wortlaut von Abschnitt I der gegenwärtigen Entscheidung und die Gründe für den Aufschub des Zeitpunkts der Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2012 enthalten.
c. Weatherford International Ltd. muss eine Mitteilung gemäß den Bestimmungen über die Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement in Verbindung mit der Richtlinie über Ad hoc-Publizität) betreffend die Finanzergebnisse des dritten Quartals 2012 veröffentlichen. Die Pressemitteilung muss die gleichen Finanzdaten wie die am 24. Juli 2012 veröffentlichte Pressemitteilung über das zweite Quartal 2012 enthalten. Darüber hinaus muss diese obligatorische Mitteilung folgende Finanzdaten in Bezug auf das erste Halbjahr 2012 umfassen: die Erfolgsrechnung, einschließlich aller Posten gemäß dem Format der US GAAP bis zum "Ergebnis vor Steuern" (darunter Kosten und Ausgaben sowie sonstige Ausgaben); Vor-Steuer-Informationen über "sonstigen Gesamterfolg" (z. B. Währungsumrechnungsdifferenzen): Informationen über den Goodwill; Informationen über "Finanzinstrumente und Derivate"; Angaben zu den "Segmentinformationen" und zu "Streitigkeiten, Gerichtsverfahren und Eventualverbindlichkeiten". Alternativ kann Weatherford die zusätzlichen Finanzdaten in Bezug auf den am 30. September 2012 zu Ende gehenden 9-Monate-Zeitraum vorlegen. Weatherford International Ltd. muss diese Mitteilung veröffentlichen, sobald entsprechende Informationen verfügbar sind."
Der Aufschub folgt auf bereits früher angekündigte vereinbarte Verlängerungen der Frist, innerhalb der Weatherford die endgültigen Ergebnisse des zweiten Quartals ihren Anlegern und Anleihegläubigern vorlegen sollte.
Wie bereits vom Unternehmen offengelegt, ist Weatherford bestrebt, binnen der verlängerten, bis November laufenden Frist die Ergebnisse der früheren Perioden anzupassen und die vollständigen Ergebnisse des zweiten Quartals einzureichen, darunter die Einreichung des Quartalsberichts auf dem Formblatt 10-Q für den am 30. Juni 2012 zu Ende gehenden Zeitraum, sowie über das dritte Quartal Bericht zu erstatten. Ob das Unternehmen sein Vorhaben in die Tat umsetzen kann oder nicht, wird von den Ergebnissen zusätzlicher Steuerbuchführungsverfahren und Verfahrensverbesserungen abhängen, und Weatherford kann nicht garantieren, dass sie die Frist einhalten wird können.
Weatherford International Ltd. macht ihren Jahresbericht auf dem Formblatt 10-K, ihre Quartalsberichte auf dem Formblatt 10-Q, die laufenden Berichte auf dem Formblatt 8-K sowie die gemäß Paragraf 16 des U.S. Securities Exchange Act von 1934 eingereichten Berichte und Ergänzungen dieser Berichte, die der SEC vorgelegt bzw. zur Verfügung gestellt wurden, kostenlos auf ihrer Website zugänglich. Die Dokumente werden so schnell wie praktisch möglich bereitgestellt, nachdem sie von Weatherford International Ltd. bei der SEC auf elektronischem Weg eingereicht bzw. der Behörde vorgelegt wurden. Diese Dokumente sind auf der Website von Weatherford International Ltd. unter www.weatherford.com in der Rubrik "Investor Relations" abrufbar. Die SEC betreibt zudem eine Website, die Berichte, Vollmachtsanweisungen und weitere Informationen zu Emittenten enthält, die ihre Unterlagen elektronisch bei der SEC einreichen. Diese Angaben können in elektronischer Form auf der Homepage der SEC unter http://www.sec.gov [http://www.sec.gov/] abgerufen werden.
Kostenlose Kopien der obigen Unterlagen können auch telefonisch oder schriftlich unter folgender Adresse bestellt werden:
Weatherford International Ltd. Investor Relations 4-6 Rue Jean-Francois Bartholoni 1204 Genf, Schweiz Ansprechpartner: John H. Briscoe +1.713.836.4610 Senior Vice President und Chief Financial Officer Karen David-Green +1.713.836.7430 Vice President - Anlegerpflege
Web site: http://www.weatherford.com/