Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presserechtliches Informationsschreiben Manfred Schmidt
Berlin (ots)
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Wege zeigen wir Ihnen an, dass wir Herrn Manfred Schmidt in Ansehung der aktuellen Berichterstattungen in seinen presse- und persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Wir können Sie davon in Kenntnis setzen, dass in einigen Berichten bereits zahlreiche Unwahrheiten festzustellen waren und wir diesbezüglich presserechtliche Schritte prüfen. Es ist weiterhin festzustellen, dass hier zahlreiche Medien offenbar aufgrund der sich entwickelnden Eigendynamik der Angelegenheit ungeprüft Behauptungen von dritter Seite übernehmen und diese veröffentlichen ohne die entsprechende Quellenlage.
Wir bitten von derartigen Formen der Berichterstattung, auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes unseres Mandanten, Abstand zu nehmen.
Prof. Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
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Prof. Dr. Christian Schertz
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