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Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Presseinformation Thomas Gottschalk

Berlin (ots)

Aus Anlass der aktuellen SPIEGEL-Berichterstattung weise ich als Anwalt von Herrn Gottschalk auf Folgendes hin:

In dem SPIEGEL-Artikel geht es um die Firma seines Bruders, der die Markenrechte des ZDF an "Wetten, dass...?" verwertete. Thomas Gottschalk war weder Vertragspartner der im aktuellen SPIEGEL erwähnten Verträge, noch war er an den Verhandlungen oder Abschlüssen beteiligt. Ihm persönlich ist daher in diesem Zusammenhang auch keinerlei Fehlverhalten vorzuwerfen, so dass es auch keinen Grund gibt, sich konkret hierzu zu äußern. Allerdings hat Herr Gottschalk weder, wie im Artikel behauptet, jemals einen Mercedes zur Verfügung gestellt bekommen, noch hat er jemals privat eines der Audi Modelle genutzt, mit denen er im Artikel abgebildet wird.

Was ihn allerdings schwer trifft, ist der in einem zweiten Artikel im aktuellen SPIEGEL vermittelte Eindruck, er habe aufgrund von Verträgen oder Gewinnstreben den verunglückten Wettkandidaten Samuel Koch in seiner Fahrzeugwahl bei der verhängnisvollen Wette beeinflusst. Herr Gottschalk erklärt hierzu:

"Das Gegenteil ist der Fall: Ich habe bei der Probe am Tag vor der Sendung Samuel eindringlich abgeraten, über eine Limousine zu springen, und ihn mehrfach beschworen, sich mit den kleinen Smarts zufrieden zu geben. Michelle Hunziker hat versucht mich dabei zu unterstützen. Ich wünschte nichts sehnlicher, als dass Samuel damals auf uns gehört hätte."

Prof. Dr. Christian Schertz

Rechtsanwalt

Kontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53

10707 Berlin

Tel. 030 880015-0
Fax 030 880015-15

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