Schweizerische Diabetesgesellschaft SDG - ASD
Diagnose Diabetes: ungenügender Schutz vor Diskriminierung im Schweizer Recht
Baden (ots)
Die Schweizerische Diabetes-Gesellschaft (SDG) vertritt als Patientenorganisation die Interessen der Diabetesbetroffenen. Aufgrund zahlreicher Hinweise ihrer Mitglieder hat die SDG ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um Klarheit darüber zu erhalten, wo im Schweizer Recht Lücken im Diskriminierungsschutz von Diabetesbetroffenen bestehen. Das ausführliche Rechtsgutachten von Prof. Kurt Pärli (Leiter Forschung und Entwicklung Institut für Wirtschaftsrecht ZHAW), zeigt beim Schutz vor Diskriminierung Mängel im Schweizer Recht auf. Insbesondere fehlt ein allgemeines Diskriminierungsverbot auf Gesetzesstufe. Die ernüchternden Ergebnisse des Rechtsgutachtens machen deutlich, dass Diabetesbetroffene aufgrund der rechtlichen Mängel in der Schweiz erhebliche Nachteile erfahren.
Diskriminierungsschutz wird im Schweizer Recht und in den von der Schweiz ratifizierten Menschenrechtsverträgen grundsätzlich garantiert. Allerdings gilt Diabetes nicht explizit als Diskriminierungsmerkmal - Diabetes kann höchstens unter den "Diskriminierungsschutz wegen einer Behinderung" (Art. 8 Abs. 2 BV) fallen. Diabetes an sich ist jedoch keine Behinderung!
Glücklicherweise zeigt das bahnbrechende Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte "Glor gegen die Schweiz", dass sich chronisch Kranke doch wehren können. Glor wurde aufgrund seines Diabetes der Militärdienst verwehrt. Von der Leistung eines zivilen Ersatzdiensts wurde Glor ebenfalls ausgeschlossen. Als sich der Dienstwillige aber gegen die Wehrpflichtersatzabgabe wehren wollte, entschied das Bundesgericht gegen Glor. Zu "krank" um Dienst zu leisten, aber zu wenig "behindert" um vom Wehrpflichtersatz befreit zu werden? Eine solche Gerichtspraxis verstösst gegen Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK und wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als diskriminierend eingestuft. Der Weg über Strassburg ist allerdings teuer und beschwerlich. Menschen, die unter einer Beeinträchtigung leiden, müssen in der Schweiz besser vor Benachteiligung geschützt werden.
Eine abschliessende Definition des Begriffs "Diskriminierung" fehlt im Schweizer Recht. Auch kennt die Schweiz im Gegensatz zu EU- Richtlinien und dem American Disability Act keinen ausdrücklichen Diskriminierungsschutz auf Gesetzesstufe - insbesondere nicht für chronisch erkrankte Menschen. Von Nachteilen, die chronisch erkrankten Menschen aus Lücken im Schweizer Recht erwachsen, sind Menschen mit Diabetes direkt betroffen. Sie werden in der Rechtsanwendung und durch Private benachteiligt. So können Diabetesbetroffene von Taggeldversicherungen, Lebensversicherungen und relevanten Zusatzversicherungen ohne spezifische Abklärung ausgeschlossen werden. Im Gutachten aufgeführte Beispiele verdeutlichen die Problematik: Werden ein diabetischer Physiotherapeut oder eine Informatikerin mit Diabetes, die sich selbständig machen wollen, das Fehlen einer Taggeldversicherung in Kauf nehmen? Können sich Eltern eines diabetischen Kindes die langfristig unbedingt notwendige Fusspflege leisten, wenn das Kind von der Zusatzversicherung ausgeschlossen wurde? Darf es sein, dass Diabetiker den Traum eines Eigenheims aufgeben müssen, weil ihnen der Abschluss einer Lebensversicherung verwehrt bleibt?
Die SDG wird sich für den Diskriminierungs- und Stigmatisierungsschutz aller Diabetesbetroffenen einsetzen. Mit dem Gutachten von Prof. Kurt Pärli ist die Lage rechtlich klar erfasst; nun gilt es Diskriminierung im Alltagsleben der Diabetesbetroffenen ganzheitlich aufzudecken. Dazu ist ein Projekt mit Prof. Daniel Gredig (Leiter Institut Integration und Partizipation FHNW) in Planung, welches im Sinne einer sozialwissenschaftlicher Forschungsstudie mittels Interviews mit Diabetesbetroffenen eruieren wird, inwiefern diese in ihrem Leben stigmatisiert oder diskriminiert wurden.
Das Rechtsgutachten kann unter http://www.diabetesgesellschaft.ch/de/news heruntergeladen werden.
Kontakt:
Dr. Regine Sauter, Präsidentin Schweiz. Diabetes-Gesellschaft
Mobile.: +41/79/667'75'03
Doris Fischer-Taeschler
Geschäftsführerin Schweiz. Diabetes-Gesellschaft
Tel.: +41/56/200'17'90