Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses
Städte fordern bessere Abgeltung der Sonderlasten der urbanen Zentren
Bern (ots)
Der Schweizerische Städteverband fordert den Bundesrat auf, bei der Neuzuteilung der Bundesgelder für den Ausgleich der Sonderlasten die Interessen der urbanen Zentren besser zu berücksichtigen. Die vorgeschlagene Abgeltung der Sonderlasten der Städte ist unzureichend und widerspiegelt die Realitäten in keiner Art und Weise.
Die Neugestaltung des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Nun hat der Bundesrat einen ersten Wirkungsbericht erstellt und darauf basierend Vorschläge für die künftige Ausgestaltung der NFA erarbeitet. Wirkungsanalyse und Finanzierungsvorschlag, die der Bundesrat heute verabschiedet und in die Vernehmlassung gegeben hat, berücksichtigen die Sonderlasten der Städte unzureichend. Die vorgeschlagene Weiterführung der gleich grossen Abgeltung von geographisch-topographischen und sozio-demographischen Sonderlasten lässt sich wissenschaftlich nicht begründen.
Insgesamt betragen die Sonderlasten pro Jahr etwa 5,5 Milliarden Franken. 28% davon entfallen auf die ländlichen Regionen, 72% auf städtische Agglomerationen. Die je hälftige Aufteilung des Fonds zur Abgeltung von Sonderlasten (total 700 Millionen Franken) bedeutet, dass von den geographisch-topographischen Sonderlasten etwa 23% der effektiven Lasten abgedeckt werden, während der sozio-demographische Lastenausgleich lediglich gut 8% der Lasten abdeckt. Ländliche und Berggebiete werden also gegenüber urbanen Räumen deutlich mehr entlastet.
Der Städteverband fordert den Bundesrat auf, den Lastenausgleich besser an den tatsächlich bestehenden Lasten zu orientieren. Konkret richten die Städte folgende Forderungen an den Bundesrat:
Angemessene Entschädigung für Städte
Bei der Ausgestaltung der NFA ist auf eine angemessene Entschädigung der Sonderlasten der Städte zu achten. Die urbanen Zentren sind die Wirtschaftsmotoren der Schweiz und tragen wesentlich zum Wohlergehen des ganzen Landes bei. Die Sonderlasten der Städte, insbesondere der Kernstädte, müssen in den Berechnungen, die dem Lastenausgleich zugrunde liegen, massgeblich berücksichtigt und entsprechend entschädigt werden.
Gesamtschau über Lasten der Städte
Die Städte fordern eine Gesamtschau der Lasten, welche urbane Zentren zu tragen haben. Insbesondere sollten auch Kostenverlagerungen vom Bund auf Städte und Gemeinden (z.B. bei den Sozialversicherungen), die bereits stattfinden oder die absehbar sind, berücksichtigt werden.
Kontakt:
Martin Tschirren
Stv. Direktor Schweizerischer Städteverband
Tel.: +41/31/356'32'32