Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses
Städteverband: Stimmfreigabe zur Unternehmenssteuerreform III
Bern (ots)
Der Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes beurteilt die Unternehmenssteuerreform III kritisch. Er bedauert, dass die Anliegen der Städte und Gemeinden vom Bundesparlament nur unzureichend berücksichtigt wurden. Weil die Verbandsmitglieder jedoch sehr unterschiedlich von der Vorlage betroffen sind, beschloss der Vorstand im Hinblick auf die voraussichtliche Volksabstimmung Stimmfreigabe. Er fordert die Kantone auf, den Städten und Gemeinden bei der kantonalen Umsetzung der USR III Rechnung zu tragen.
Der Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes SSV nimmt eine kritische Beurteilung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) vor. Er kritisiert, dass die Anliegen der Städte und Gemeinden nur ungenügend in die Vorlage Eingang gefunden haben. Besonders bedauerlich ist, dass die ursprünglich vom Nationalrat gutgeheissene Bestimmung, wonach die Kantone die Auswirkungen der USR III auf die Gemeinden berücksichtigen müssen, in der Vorlage nicht mehr figuriert. Hingegen ist positiv zu vermerken, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer - entsprechend einer Forderung des Städteverbandes - auf 21,2 % erhöht wurde. Damit stehen den Kantonen mehr Mittel für die Abgeltung der Städte und Gemeinden zur Verfügung.
Insgesamt sind die Auswirkungen der USR III auf die Finanzen der Städte und städtischen Gemeinden nur schwer abschätzbar. Aus Sicht des SSV-Vorstandes wurde dem Aspekt zu wenig Rechnung getragen, dass Unternehmenssteuern für viele Städte und Gemeinden für die Erfüllung ihrer Aufgaben - auch im Interesse der Wirtschaft - von grosser Bedeutung sind. Obwohl die Notwendigkeit einer Reform für den Vorstand unbestritten ist, erachtet er die USR III in ihrer vorliegenden Form als unausgewogen. Umso wichtiger ist der Einbezug der Städte und Gemeinden in die Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen.
SSV-Mitglieder unterschiedlich von USR III betroffen Der SSV-Vorstand ist sich bewusst, dass die Mitglieder des Städteverbandes unterschiedlich betroffen sind. Zum einen hängt dies mit ihrer Wirtschaftsstruktur, resp. der Anzahl und der Art der ansässigen Unternehmen zusammen. Zum anderen ist entscheidend, wie die Kantone die USR III umsetzen werden. Der Vorstand des Städteverbandes fordert von den Kantonen, dass sie bei der Umsetzung auch den kommunalen Steuereinnahmen Rechnung tragen und diese gegebenenfalls kompensieren.
Im Hinblick auf die voraussichtliche Volksabstimmung über die Bundesvorlage beschloss der SSV-Vorstand Stimmfreigabe. Dies weil sich die konkrete Betroffenheit seiner Mitglieder stark unterscheidet.
Kontakt:
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Stadtpräsident Solothurn, 079 415 58 88.
Renate Amstutz, Direktorin Schweiz. Städteverband, 079 373 52 18.