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McLean Watson and i4i

Verhandlung der Sache i4i beim Berufungsgericht

Washington (ots/PRNewswire)

Heute befasste sich am
US-amerikanischen Berufungsgericht des Bundesbezirks in Washington
D.C. eine aus 3 Richtern bestehende Jury mit der Berufung von i4i
gegen Microsoft. Die Berufung vom 11. August 2009 fiel im Endurteil
schliesslich zugunsten von i4i aus, nachdem das Gericht zu dem
Schluss kam, dass Microsoft wissentlich das US-Patent Nr. 5.787.449
von 14i, herausgegeben im Jahre 1998, verletzt hat.
In der Verhandlung wurde Microsoft im Endurteil zur Zahlung von
mehr als 290 Million US-Dollar an i4i verpflichtet. Der Herr
Vorsitzende Leonard Davis am Bundesgericht für den östlichen
Gerichtsbezirk in Tyler, Texas, erliess zudem eine Permanent
Injunction (dauerhafte einstweilige Verfügung) gegen den Beklagten
Microsoft im Hinblick auf den Verkauf dessen Flaggschiff-Produkts
Word in den USA, sofern die kundenspezifische XML-Technologie nicht
entfernt werde, welche das Patent von i4i verletzt. Am 3. September
2009 gewährte das Berufungsgericht eine Aussetzung der anhängigen
einstweiligen Verfügung.
Loudon Owen, Vorsitzender von i4i: "Wie erwartet, hat Microsoft
dieselbe Beweisführung wiederholt, die sich bereits in der
Verhandlung als nicht erfolgreich erwies. Wir sind zuversichtlich,
dass sich i4i durchsetzen wird." Owen ergänzt: "Dieser Prozess ist
nicht nur für i4i von grosser Bedeutung, sondern für alle Unternehmer
und Erfinder, die ihre patentbasierten Eigentumsrechte geltend machen
möchten. Geistiges Eigentum ist der Lebensnerv jeder Erfindung."
Michel Vulpe, Gründer und Chief Technology Officer bei i4i: "Wir
sind der Meinung, dass der Richter und die Geschworenen in dieser
Verhandlung richtig entschieden haben. Die Entschädigungssumme und
die einstweilige Verfügung waren fair und notwendig für i4i." Vulpe
fügt hinzu: "Unser Dank gilt unseren Partnern, unserem Rechtsbeistand
McKool Smith und Parker Bunt & Ainsworth sowie unserem Rechtsbeistand
von Finnegan im Berufungserfahren, und hierbei insbesondere dem
einzigartigen Don Dunner."
i4i ist ein globales Technologie-Unternehmen mit Hauptsitz in
Toronto, Kanada.
Für weitere Informationen zu i4i v. Microsoft finden Sie
ausgewählte Gerichtsdokumente unter http://www.i4ilp.com.
Für weitre Informationen wenden Sie sich bitte an: Loudon Owen - 
lowen@mcleanwatson.com, Tel.: +1-416-307-3271 oder an Melony Jamieson
-  melony@getitdone.ca, Tel. +1-416-518-6355.

Pressekontakt:

Für weitre Informationen wenden Sie sich bitte an: Loudon Owen -
lowen@mcleanwatson.com, Tel.: +1-416-307-3271 oder an Melony Jamieson
- melony@getitdone.ca, Tel. +1-416-518-6355.

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  • 15.09.2009 – 18:53

    Microsoft verstiess vorsätzlich gegen das Patent von i4i - dauerhafte Verfügung gegen Word

    Toronto (ots/PRNewswire) - - (i4i ./. Microsoft - Zusammenfassung der Rechtssache) Am 11. August 2009 erliess der Herr Vorsitzende Leonard Davis am US-Bundesgericht für den Bezirk Texas, Tyler Division, ein rechtskräftiges Urteil in Sachen i4i versus Microsoft Corporation. Darin wurde ein Schaden von über 290 Millionen US-Dollar zugunsten von i4i ...