Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 71/2009
Parteien: X. c. «La Liberté»
Beschwerde abgewiesen.
Ein Dokument
Interlaken (ots)
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Thema: Respektierung der Privatsphäre, Opferschutz
Zusammenfassung
Wiedergabe von Einzelheiten über sexuellen Missbrauch
«La Liberté» berichtete über den sexuellen Missbrauch eines Onkels an zwei Neffen. Der Täter sei ein in Freiburg wohnhafter achtzigjähriger Patriarch aus guter Gesellschaft. Ermöglichen es diese Angaben, Täter und Opfer zu identifizieren? Dies behaupten zwei Privatpersonen in einer Beschwerde an den Presserat und sehen darin eine Verletzung der Privatsphäre. Zudem stören sie sich daran, dass der Bericht Einzelheiten des sexuellen Missbrauchs nennt.
Der Presserat weist die Beschwerde ab. Nach seiner Auffassung sind die Angaben über den sexuellen Missbrauch notwendig, um der Leserschaft zu vermitteln, was der Täter seinen Opfern angetan hat. Der Hinweis auf den sozialen Status des Täters weise zudem darauf hin, dass sexueller Missbrauch in sämtlichen Gesellschaftsschichten vorkomme. Die im Zeitungsartikel enthaltenen Informationen hätten es Dritten ausserhalb des näheren Umfelds der Betroffenen kaum ermöglicht, Täter und/oder Opfer zu erkennen. Bei Fällen von sexuellem Missbrauch komme dem Opferschutz zwar ein hoher Stellenwert zu. Wichtig sei aber auch, dessen Tragweite aufzuzeigen. Deshalb hätten auch unanständige, verletzende, Beschreibungen ihren Platz in solchen Berichten.
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