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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Stellungnahme 64/2010 (www.presserat.ch/28690.htm) Parteien: X. c. «Oltner Tagblatt» Beschwerde gutgeheissen

Ein Dokument

Interlaken (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100018292 heruntergeladen 
     werden -
Thema: Veröffentlichung anonymer Leserzuschriften
Zusammenfassung
Veröffentlichung anonymer SMS
Beschwerde gegen «Oltner Tagblatt» gutgeheissen
Redaktionen dürfen Rückmeldungen aus der Leserschaft ohne Angabe 
von Namen und Ort veröffentlichen, falls sie nach sorgfältiger 
Prüfung zum Schluss kommen, dass die Anonymität nicht missbraucht 
wird, um Gerüchte, Unwahrheiten oder verletzende Anwürfe zu 
verbreiten.
Im August 2010 veröffentlichte das «Olter Tagblatt» in seiner 
Rubrik «Feedback-SMS» zwei anonyme SMS, die den Autor eines am Vortag
veröffentlichten Feedbacks beschimpften. Letzterer wandte sich mit 
einer Beschwerde an den Presserat. Angeregt durch die Beschwerde 
beschloss das «Oltner Tagblatt», Feedbacks, die jemanden namentlich 
attackieren, künftig zwingend mit dem Namen zu zeichnen.
Der Presserat nimmt die Beschwerde zum Anlass, seine Praxis zum 
Abdruck anonymer Leserzuschriften zu überprüfen, da mit der 
Enwicklung des Internets und der mobilen Kommunikation in den letzten
Jahren neue Partizipationsformen für die Leserschaft entstanden 
seien. Für die Beurteilung, ob Leserkommentare anonym veröffentlicht 
werden dürfen, spiele es allerdings keine Rolle, ob dies Online oder 
gedruckt erfolgt. Zu berücksichtigen sei hingegen das Prinzip der 
Verhältnismässigkeit. Der Verzicht auf die Nennung des Namens des 
Absenders erscheine dann verhältnismässig, wenn sich ein Text weder 
auf eine Person bezieht noch anderweitig verletzend wirken könnte. 
Insoweit gehe auch die Praxisänderung des «Oltner Tagblatt» in die 
richtige Richtig, wenn auch im konkreten Fall die Voraussetzungen für
den anonymen Abdruck nicht gegeben waren.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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