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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat: Presserat rügt «Basler Zeitung»; Stellungnahme 24/2015 (presserat.ch/_24_2015.htm)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt c. «Basler Zeitung»

Thema: Wahrheitspflicht / Quellenbearbeitung / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Berichtigung / Privatsphäre

Beschwerde grösstenteils gutgeheissen

Zusammenfassung

Wie fundiert muss die Kritik einer Zeitung an einem kantonalen Departement sein? Jedenfalls besser belegt, als es der Vorwurf der «Basler Zeitung» («BaZ») war, das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt verschwende öffentliche Gelder für private Zwecke.

Der Schweizer Presserat rügt die «BaZ» wegen einer Serie von Artikeln, mit der sie den Journalistenkodex verletzte. Zwar war es normal und legitim, dass die Redaktion Vorgänge im Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) recherchierte. Hingegen ist es nicht akzeptabel, dass die «BaZ» ihre These, das Departement verschleudere Staatsgelder, mit wenig klaren und inkorrekten Quellen untermauern wollte. Die Redaktion überprüfte ihre Quellen nicht, unterliess die Berichtigung falscher Angaben und verletzte die Privatsphäre von BVD-Mitarbeitern.

Mitte Februar 2014 schlug die «Basler Zeitung» (sowie die «BaZonline») Alarm: In einem ersten Artikel meldet sie, das Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt halte sein jährliches Strategieseminar der erweiterten Geschäftsleitung in Schweden ab. Dazu seien auch alle Partnerinnen und Partner eingeladen, dies alles auf Staatskosten. Zum Beweis zitiert die «BaZ» eine nicht näher bezeichnete Quelle und veröffentlicht eine Teilnehmerliste, auf welcher die Geschäftsleitungsmitglieder und deren Partnerinnen und Partner figurieren. Die von der Mediensprecherin des Departements eingeholte Stellungnahme, in welcher von einer Reise die Rede ist, deren festes Budget im Vorjahr festgelegt worden war und das nur die Kosten für die Geschäftsleitungsmitglieder deckte, bezeichnet die Zeitung als simple Lüge.

In einem zweiten Beitrag berichtet die «BaZ» über die empörten Reaktionen einiger Grossräte, jedoch ohne die vom BVD verlangte Richtigstellung zu veröffentlichen. In der Richtigstellung erklärte das BVD, bei der publizierten Liste handle es sich um die alte Einladungsliste zum Weihnachtsessen und nicht um die Teilnehmerliste des Strategieseminars. Die veröffentlichte Liste enthielt u.a. die Namen von Personen, die in der Zwischenzeit in Pension gegangen waren oder das Departement verlassen hatten.

Am folgenden Tag erscheint ein dritter Artikel: Die kritisierte Reise sei nicht die erste nach Stockholm. Die Vorliebe für Schweden könnte damit zusammenhängen, dass ein mit Vorname und Name genanntes Mitglied der Geschäftsleitung mit seiner Ehefrau dort ein Haus besitze.

Der «BaZ»-Geschichte vom Staatsgeld für private Zwecke hingegen geht die Luft aus. Es ist nun nicht mehr die Rede von einem bezahlten Arbeitsseminar samt Partnern, sondern davon, dass die Reise ursprünglich so geplant, dann jedoch redimensioniert worden sei. Die «BaZ» beginnt sich selbst zu widersprechen, um schliesslich nach vier Tagen die Gegendarstellung des Departements abzudrucken.

Für den Presserat war es zwar nicht möglich, bei allen Details festzustellen, wo genau die Wahrheit liegt. Klar ergab sich aber, dass die Redaktion äusserst lückenhaft arbeitete: Eine Überprüfung der Quellen ist nicht erfolgt, die «Skandalstory» wurde nach und nach verändert und relativiert, die Berichtigungen des Departements lange ignoriert.

Die «BaZ» hat somit gegen die Wahrheitspflicht verstossen, ebenso gegen die Regeln der Quellenbearbeitung und die Berichtigungspflicht. Und sie hat die Privatsphäre einiger BVD-Mitarbeiter nicht respektiert. Nicht verletzt hingegen hat die Redaktion die Pflicht zur Anhörung bei schweren Vorwürfen.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Fürsprecherin
Effingerstrasse 4a
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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