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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat: «finews» durfte Elmer als Datendieb und Verräter bezeichnen; Stellungnahme 40/2015 (presserat.ch/_40_2015.htm)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Rudolf Elmer c. «finews.ch»

Thema: Wahrheitspflicht / Anhören bei schweren Vorwürfen / Unschuldsvermutung / Anonyme Anschuldigungen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

«finews.ch» durfte Elmer als Datendieb und Verräter bezeichnen

Der Schweizer Presserat hat eine weitere Beschwerde von Rudolf Elmer abgewiesen. Elmer hatte moniert, dass er in einem Bericht des Internetportals «finews.ch» zu unrecht als «Verräter» und «Datendieb» bezeichnet worden sei. Dazu machte er eine Verletzung von Ziffer 1 (Wahrheit) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» geltend. Beide Begriffe stellten weitere schwere Vorwürfe dar, die zwingend die Einholung einer Stellungnahme erfordert hätten. Weil der Artikel nicht gezeichnet sei, sah Elmer auch die Ziffer 7 der «Erklärung» verletzt. Dieser verlangt, dass anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen zu unterlassen sind. Schon in der Stellungnahme 45/2008 hatte der Presserat im Zusammenhang mit dem Fall Elmer festgestellt, dass das Wort «Datenklau» in Ordnung war, denn es sei nicht Sache des Presserates, die gegenüber dem Beschwerdeführer im Zusammenhang mit fraglichen Daten von Kunden der Cayman-Niederlassung der Bank Bär erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe juristisch zu bewerten. Elmer hatte Kundendaten der Bank an die Internetplattform Wikileaks geliefert. In Stellungnahme 29/2012 hatte der Presserat weiter die Begriffe «Dieb» und «Erpresser» geschützt. Vorliegend wurde «Datendieb» aus Sicht des Presserates ebenfalls umgangssprachlich verwendet. Zudem präzisiert «finews.ch», dass Elmer sich selbst als Whistleblower sieht. Darum sei die Verwendung des Begriffs nicht zu beanstanden. Dasselbe gilt für den Vorwurf «Verräter», wobei es sich dabei um keinen neuen Vorwurf handelt. «finews.ch» durfte ihn verwenden, ohne den Beschwerdeführer anzuhören.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Fürsprecherin
Effingerstrasse 4a
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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