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Media Service: Schweizer Presserat: Presserat weist Druckversuch zurück
Bern (ots)
Presserat weist Druckversuch zurück
Der Presserat als unabhängiges Selbstkontrollorgan der Schweizer Medien weist den Versuch der Einflussnahme von Politikern auf seine Entscheidfindung entschieden zurück. Unter dem Titel «Schweizer Presserat soll endlich entscheiden» fordern 18 Parlamentarier den Presserat in einer Medienmitteilung vom 1. Februar auf, über ihre Beschwerde zu befinden. Die Parlamentarier führen gegen die «Schweiz am Sonntag» wegen deren Berichterstattung im Fall Geri Müller Beschwerde.
Die Fakten: 18 National- und Ständeräte haben im Februar 2015 eine Beschwerde gegen die «Schweiz am Sonntag» eingereicht, kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Beschwerdefrist. Die 3. Kammer des Presserats hat das Beschwerdeverfahren angesichts vorgesehener Parallelverfahren vor Gericht suspendiert, bis diese Verfahren abgeschlossen sind. Ins Gewicht fiel dabei insbesondere eine zwischen Geri Müller und der «Schweiz am Sonntag» abgeschlossene Verjährungsverzichtserklärung. Eine solche Erklärung ist ein starkes Indiz, dass Geri Müller Klage einreicht. Der Presserat tritt in der Regel auf solche Beschwerden nicht ein, weil er sich nicht für Verfahren vor dem Richter instrumentalisieren lässt.
Das Präsidium wie die Kammern des Presserats können allerdings trotz Parallelverfahren in jedem Stadium des Verfahrens von sich aus den Gesamtpresserat einbeziehen, wenn sich ihrer Meinung nach grundsätzliche berufsethische Fragen stellen. Das Präsidium hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und dem Plenum die Frage unterbreitet, ob die 3. Kammer inhaltlich über die Beschwerde entscheiden solle. Diesbezüglich ist kein Mehrheitsbeschluss zustande gekommen. Damit bleibt der Beschluss der 3. Kammer auf Suspendierung gültig.
Mit Schreiben vom 24. Dezember 2015 und 21. Januar 2016 hat Nationalrat Louis Schelbert im Namen der Beschwerdeführenden den Presserat nun aufgefordert, die Sistierung aufzuheben und die Beschwerde zu behandeln. Das Präsidium des Presserats hat diese beiden Eingaben wiederum der 3. Kammer zugewiesen; diese wird darüber entscheiden.
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