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Media Service: Schweizer Presserat: «NZZ» unterschied nicht klar zwischen Fakten und Kommentar; Stellungnahme 22/2016 (presserat.ch/_22_2016.htm)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Nay c. «NZZ»

Themen: Wahrheitspflicht / Trennung von Fakten und Kommentar / Unterschlagen wichtiger Informationen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

«NZZ» unterschied nicht klar zwischen Fakten und Kommentar

Unter dem Titel «Der Volkswille spielt keine Rolle» hatte die «NZZ» einen Bundesgerichtsentscheid kritisiert. Alt-Bundesgerichtspräsident Giusep Nay reichte gegen den Artikel beim Schweizer Presserat Beschwerde ein. In einem Punkt gibt ihm der Presserat recht.

Das Bundesgericht hat in einem Entscheid festgehalten, dass das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU in der Rechtsprechung Vorrang hat gegenüber der vom Volk angenommenen Masseneinwanderungsinitiative. Im beanstandeten Artikel vom 30. Januar 2016 berichtete die «NZZ» über diesen Entscheid. Das Blatt hat dabei weder wichtige Informationen unterschlagen noch die Wahrheitspflicht verletzt. Beides hatte ihr Alt-Bundesrichter Nay vorgeworfen. Hingegen hat die «NZZ» nach Ansicht des Presserats nicht deutlich genug zwischen Fakten und Kommentar unterschieden. Dies gilt insbesondere für den Titel "Der Volkswille spielt keine Rolle" und für die Aussage, das Bundesgericht weigere sich, dem Volksentscheid über die Zuwanderung auch nur ansatzweise Rechnung zu tragen. Nay weist zu Recht daraufhin, dass das Bundesgericht mit Volksentscheiden zur Zuwanderung und zur Personenfreizügigkeit argumentiert hat. Für das Publikum ist es schwierig, hier zwischen den Informationen und der Wertung zu unterscheiden. Die «NZZ» gab auch keinen Hinweis, dass es sich um einen Kommentar oder eine Analyse handelte. Zwar ist es eine wichtige Aufgabe von Medien, Gerichtsentscheide zu analysieren, zu bewerten und auch zu kritisieren. Das Publikum muss aber die Möglichkeit haben, sich ein eigenes Bild über die Faktenlage zu machen. Die «NZZ» hat das nicht genügend beachtet und damit den Journalistenkodex verletzt.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Effingerstrasse 4a
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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