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Media Service: Schweizer Presserat: Im Rollstuhl oder nicht? (Stellungnahme 37/2016)
Ein Dokument
Bern (ots)
Parteien: Concordia c. «Tages-Anzeiger»/«Der Bund»
Thema: Wahrheitspflicht / Unterschlagen wichtiger Elemente von Informationen / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Berichtigung
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Darf ein Journalist berichten, eine Patientin sitze im Rollstuhl, obwohl er die Frau nie gesehen oder befragt hat?
«Tages-Anzeiger» und «Der Bund», beide aus dem Verlag Tamedia, griffen im Februar 2015 den Fall einer Patientin auf, die wegen der seltenen Krankheit Morbus Pompe auf eines der teuersten Medikamente der Schweiz angewiesen ist. Da die Frau stark übergewichtig ist und das Mittel nach Körpergewicht dosiert wird, hatte ihre Krankenkasse sie aufgefordert, nach einer bereits absolvierten Schlankheitskur erneut sechs Kilo abzuspecken.
Die Versicherung stritt dies nicht ab, wies jedoch in ihrer Beschwerde gegenüber dem Presserat darauf hin, dass die Betroffene keineswegs - wie in den Berichten behauptet - an den Rollstuhl gefesselt sei.
Weil weder Tamedia noch die Versicherung im Beschwerdeverfahren belegen konnten, ob die Frau dauerhaft auf ihren Rollstuhl angewiesen ist oder nicht, beschränkte sich der Presserat auf einen wichtigen Nebenaspekt. Das Selbstkontrollorgan der Schweizer Medien musste eine Rüge gegen den «Tages-Anzeiger» aussprechen, weil die Zeitung in einem begleitenden Online-Bericht die Behauptung einer Patientenschützerin verbreitet hatte, dieses Vorgehen habe bei der Krankenkasse «System».
«Tages-Anzeiger online» wäre verpflichtet gewesen, den Versicherer vor der Publikation mit dem Vorwurf der Patientenschützerin zu konfrontieren. Zwar ergänzte «Tages-Anzeiger online» seinen Bericht am nächsten Tag mit einer Erklärung der Krankenkasse. Aber das genügte nicht, um einer Rüge des Presserats wegen unterlassener Anhörung bei schweren Vorwürfen zu entgehen.
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