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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Presserat rügt Redaktion der CH Media: Unia-Chefin Alleva nicht angehört (Stellungnahme 39/2020)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Unia c. CH Media, "Bote der Urschweiz", "Der Rheintaler" und "watson.ch"

Themen: Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Elemente von Informationen / Anhören bei schweren Vorwürfen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Schweizer Presserat rügt die Zentralredaktion des Verlags CH Media, weil sie es unterliess, mit schweren Vorwürfen belastete Personen zu konfrontieren. Es ging um ein Interview mit einem ehemaligen Sektionsleiter der Gewerkschaft Unia. Zusätzlich zu den verlagseigenen Zeitungen erschien das Interview am 1. Mai 2019 auch im "Bote der Urschweiz", in "Der Rheintaler" und auf dem Onlineportal "Watson".

Im Interview zeichnete der im Unfrieden aus seinem Amt geschiedene ehemalige Unia-Sektionsleiter das Bild einer undemokratisch geführten Gewerkschaft, die Mitglieder-beiträge versickern lasse und Kritiker der eigenen Basis "kaltstelle" und "wegmobbe". Die CH-Media-Zentralredaktion unterliess es, die Unia und deren Präsidentin Vania Alleva mit diesen schweren Vorwürfen zu konfrontieren.

Die dafür von CH Media vorgebrachte Begründung, Alleva habe bereits zwei Wochen zuvor in einem Interview ausführlich Stellung nehmen können, zielt aus zwei Gründen ins Leere. Erstens erschien dieses Interview bloss in der "Zentralschweiz am Sonntag" und der "Ostschweiz am Sonntag" und erreichte somit nicht dasselbe Publikum wie das Interview mit dem Sektionsleiter; zweitens entbindet die frühere Thematisierung der Positionen einer Streitpartei die Redaktion nicht von der Pflicht, den Blickwinkel von attackierten natürlichen und juristischen Personen in einem neuen Interview mit der anderen Streitpartei wenigstens kursorisch wiederzugeben. Dies kann etwa in den Fragen oder in einem Begleittext passieren.

Nicht verletzt hat die CH-Media-Zentralredaktion mit dem Interview hingegen die Wahrheitspflicht gemäss Ziffer 1 der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten".

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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