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Media Service: Nicht sachgerechte "Arena" - Frauenaspekte fehlten

Bern (ots)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Sendung "Arena" des Schweizer Fernsehens gutgeheissen. In der Diskussion über die Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen" kamen zentrale Aspekte nicht zur Sprache, weshalb sich das Publikum keine eigene Meinung dazu bilden konnte.

Am 27. April 2012 bildete die - rund zwei Wochen davor lancierte - Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen" Thema der Diskussionssendung "Arena" im Schweizer Fernsehen. In der dagegen bei der UBI erhobenen Beschwerde wurde geltend gemacht, das Publikum sei manipuliert worden. Durch die fast gänzlich fehlende Vertretung von Frauen sei die Sicht der Frauen nicht zum Ausdruck gekommen. Es sei damit auch der Anschein erweckt worden, es handle sich um einen politischen Vorstoss, der primär Männer betreffe. Da dies kein Einzelfall darstelle, sei eine Instanz zu schaffen, welche sich mit der Gleichstellung von Frau und Mann im Fernsehen und Radio befasse.

In der beanstandeten Debatte waren Stimmen von Frauen tatsächlich klar in der Minderheit. Der "Arena"-Ring mit den vier zentralen Diskussionsteilnehmern bestand ausschliesslich aus Männern. Mangels Quotenregelungen kann aus diesem Umstand allein jedoch nicht auf eine Verletzung des Rundfunkrechts geschlossen werden. Die UBI musste vielmehr beurteilen, ob sich das Publikum aufgrund der Diskussion eine eigene Meinung zur Volksinitiative über ein Grundeinkommen bilden konnte.

Bei ihrer rundfunkrechtlichen Prüfung stellte die UBI fest, dass die Diskussion zur Initiative eine zu enge Optik verfolgte. Erörtert wurden primär die möglichen finanziellen Folgen, die Vereinbarkeit mit einem liberalen Staatsverständnis und einem entsprechenden Menschenbild sowie die Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit generell. Aspekte der Initiative, welche vor allem die weibliche Bevölkerung betreffen, kamen dagegen nicht oder nur am Rande zur Sprache. Zu verweisen gilt es vorab auf den ganzen Bereich von unbezahlter Arbeit, welcher namentlich die Haus- und Familienarbeit, aber auch freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten sowie die Unterstützung von betreuungsbedürftigen Personen umfasst. Die Diskussion erweckte weitgehend den Anschein, dass die Initiative die in diesem Bereich Tätigen gar nicht betreffe. Die fehlende Transparenz diesbezüglich wirkte sich vor allem auch angesichts des fehlenden Vorwissens des Publikum zur Initiative negativ auf die Meinungsbildung aus. Die Redaktion der "Arena" hätte genügend Zeit für umfangreichere Recherchen und eine vertiefte Aufbereitung des Themas gehabt. Die Sendung hat aus diesen Gründen das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

Die UBI hiess die Beschwerde einstimmig gut. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden. Nicht eingetreten ist die UBI auf den Antrag in der Beschwerde, eine Gleichstellungsinstanz bei Radio und Fernsehen zu schaffen, weil sie nicht über entsprechende Kompetenzen verfügt.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Kontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Dr. Pierre Rieder, Leiter Sekretariat
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031 322 55 38/33
Fax 031 322 55 58
http://www.ubi.admin.ch

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