Hörgerätebranche zur Hilfsmittelversorgung in der IV: Ständerat genehmigt Ausschreibungen als "ultima ratio"
Bern (ots)
Der Ständerat hat heute der Rechtsgrundlage einer staatlichen Beschaffung von Hilfsmitteln in der IV als zusätzliche Massnahme zugestimmt. Die Hörgerätebranche befürchtet zusammen mit Betroffenenorganisationen einen Leistungsabbau zu Lasten von Menschen mit Hörbehinderungen und weiter steigende Kosten für die Invalidenversicherung. Sollte sich der Bund dereinst für eine staatliche Beschaffung entscheiden, dann würde die IV die Betroffenen nur noch unterstützen, wenn sie Hörgeräte von der staatlichen Liste kaufen.
Die Hörgerätebranche anerkennt den Entscheid des Ständerates, eine Rechtsgrundlage für die staatliche Beschaffung von Hilfsmitteln zu schaffen. Die angeregte Diskussion zeigte den Willen von Bundesrat und Parlament, Vergabeverfahren nur durchzuführen, falls andere Instrumente den Wettbewerb nicht stärken. Dazu bietet die Hörgerätebranche Hand. Anträge zur Beibehaltung der Austauschbefugnis und für Voraussetzungen eines Vergabeverfahrens wurden abgelehnt.
Befürchtungen bleiben: Die Versorgung mittels staatlichem Vergabeverfahren hat in Grossbritannien und Norwegen zu einer massiven Einschränkung des Angebotes geführt. Die Mehrzahl der dort noch angebotenen Geräte ist technologisch veraltet. Wartezeiten bis zu mehreren Monaten sind üblich. Wer es sich leisten kann, verzichtet auf das staatliche Gerät und kauft auf dem Privatmarkt mit besserem Service ein. Ein Vergabeverfahren führt zu veralteten Geräten.
Gleichzeitig ist die Neuversorgungsrate in beiden Ländern höher als in der Schweiz, die Zunahme der Nachfrage wird also mit einer staatlichen Beschaffung nicht angegangen - obwohl genau diese Menge an Versorgungen gemäss Bericht der eidgenössischen Finanzkontrolle vom Juni 2007 für die steigenden Kosten verantwortlich sind. Der Spareffekt wird durch die demographisch bedingte Mengenausweitung wett gemacht.
Austauschbefugnis soll eingeschränkt werden
Der Ständerat hat nicht nur einer Rechtsgrundlage für ein Vergabeverfahren zugestimmt, sondern auch die Einschränkung der Austauschbefugnis beschlossen. Dadurch kann der Bundesrat die Versicherten verpflichten, aus dem vom Staat ausgewählten Sortiment einzukaufen - auch wenn sie ein Hilfsmittel überwiegend selber bezahlen. Die freie Wahl des Hilfsmittels gibt es nur noch für jene, die auf den Beitrag der IV vollständig verzichten. Der Ständerat hat sich somit für das extremere Modell Grossbritannien oder Norwegen und gegen die Wahlfreiheit der Versicherten entschieden, wie sie zum Beispiel in Dänemark trotz staatlicher Beschaffung besteht.
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