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Pro Juventute

Alles, was Recht ist: Kinderrechte in den Pro Juventute Elternbriefen alltagstauglich erklärt

Zürich (ots)

Anlässlich der Unterzeichnung der UNO-Kinderrechtskonvention durch die Schweiz vor 20 Jahren erhalten die Kinderrechte in den Pro Juventute Elternbriefen mehr Gewicht: Die von der Stiftung Kinderschutz Schweiz erarbeiteten Beiträge zu den Kinderrechten schaffen anhand von Beispielen und Erklärungen Bezüge zum Alltag der Kinder und ihrer Familien.

Am 24. Februar 1997 hat die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention (UNO-KRK) unterzeichnet. Sie ist ein rechtlich bindendes Menschenrechtsinstrument und definiert Kinder als eigenständige Rechtsträger. Darin enthalten sind allgemeine Menschenrechte, wie etwa das Recht auf Bildung und Gesundheit, aber auch spezifische Rechte zum besonderen Schutz, Förderung und Fürsorge von Kindern. Für Eltern stellen sich viele Fragen: Welche Bedeutung haben die Kinderrechte im Alltag ihrer Kinder? Wie können Eltern dazu beitragen, dass Kinder ihre Rechte wahrnehmen können? Welches sind die Rechte und Pflichten der Eltern und anderer Bezugspersonen? Die Pro Juventute Elternbriefe, die Eltern durch die ersten sechs Lebensjahre ihres Kindes begleiten, räumen dem Thema Kinderrechte und deren Bedeutung im Erziehungsalltag noch mehr Gewicht ein.

Kinder haben Rechte - was heisst das im Familienalltag?

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Unterzeichnung der UNO-KRK durch die Schweiz hat die Stiftung Kinderschutz Schweiz sechs Beiträge zu den Kinderrechten für die Pro Juventute Elternbriefe erarbeitet. Anhand von Beispielen und Erklärungen zeigen sie in verständlicher Sprache die Bezüge der Kinderrechte zum Familienalltag auf. Beispiel Recht auf Mitwirkung: "Weil sie unbedingt etwas Süsses möchte, quengelt die dreijährige Louise an der Kasse. Als die Mutter ihr sagt, dass sie keine Süssigkeiten kauft, wirft sich Louise auf den Boden, schreit und strampelt nach allen Seiten. Hat die Mutter Louises Recht auf Mitwirkung missachtet? Das Recht auf Mitwirkung bedeutet nicht, dass Eltern jeden Wunsch ihres Kindes erfüllen sollen. Vielmehr heisst es, die Meinung eines Kindes angemessen, entsprechend seines Alters und seiner Reife zu berücksichtigen."

Folgende weitere Themen und Fragen werden in den Pro Juventute Elternbriefen behandelt:

   -Das Kindeswohl (Ausgabe 3) - Was bedeutet dieser schwer zu 
fassende Begriff, der im Alltag als wichtige Leitlinie dienen kann?
   -Das Kind in der Familie (Ausgabe 7) -  Welche Bedeutung kommt der
Familie zu und welches sind die Rechte und Pflichten der Eltern?
   -Das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Ausgabe 12) - 
Wie ist dieses Recht einzuordnen und wie können Eltern und 
Bezugspersonen die Entwicklung der Kinder unterstützen?
   -Schutz vor Gewalt (Ausgabe 17) -  Welche verschiedenen Formen von
Gewalt gegen Kinder existieren, was sind die Folgen von Gewalt und 
welche Schutzfaktoren wirken?
   -Mitreden, mitmachen, mitbestimmen (Ausgabe 20) - Was bedeutet 
Mitwirkung von Kindern? Und wie sieht das im Alltag mit Säuglingen 
und Kleinkindern aus?
   -Rechte für alle (Ausgabe 28) - Welche verschiedenen Formen der 
Diskriminierung können Kinder betreffen und was gilt es für Eltern zu
beachten?

Die Pro Juventute Elternbriefe sind seit 45 Jahren eine wichtige Stütze für jährlich über 60'000 Ersteltern in der Schweiz. Sie enthalten praxisorientierte Informationen zu Pflege, Ernährung, Erziehung, Gesundheit, Bildung und Kinderrechten und begleiten Mütter und Väter im Zusammenleben mit ihrem Kind. Es gibt sie auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Für Eltern mit Migrationshintergrund oder Grosseltern sowie für spezielle Themen wie Trotzalter, Geld und Konsum oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es Extra-Ausgaben. Mehr als 1'300 Gemeinden schenken frischgebackenen Eltern ein Elternbrief-Abonnement. Wer die Elternbriefe nicht von seiner Gemeinde erhält, kann sie bei Pro Juventute preiswert abonnieren oder einzeln bestellen.

Weitere Informationen über Kinderrechte in der Schweiz:
https://www.projuventute.ch/Kinderrechte.10.0.html 
www.kinderschutz.ch/kinderrechte
Die UNO-Kinderrechtskonvention

Die UNO-Kinderrechtskonvention wurde als internationales 
Menschenrechtsinstrument entwickelt und 1989 in Kraft gesetzt. Die 
darin enthaltenen Kinderrechte umschreiben die Rechte für Kinder von 
0 bis 18 Jahren und sind universell gültig.

Die Kinderrechtskonvention enthält allgemeine Menschenrechte wie z. 
B. die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit oder das Recht auf
Bildung und Gesundheit. Da Kinder besonders verletzlich sind und ihre
Rechte aufgrund ihrer Stellung in der Gesellschaft nicht alleine 
durchsetzen können, beinhaltet die Kinderrechtskonvention darüber 
hinaus spezifische Rechte: Kinder brauchen besonderen Schutz, 
besondere Fürsorge und Erwachsene, die dafür sorgen, dass sie bei 
Angelegenheiten und Entscheiden, die sie betreffen, teilhaben können.

Zum ersten Mal in der Geschichte werden Kinder durch die 
Kinderrechtskonvention als Akteure und eigenständige Persönlichkeiten
angesehen. Eine Sichtweise, die auch in Gesetze einfliesst, z. B. ins
Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz der Schweiz. Ebenso bedeutsam ist
diese Haltung, damit Eltern ihre Erziehungspflicht wahrnehmen und 
Kinder in der Ausübung ihrer Rechte unterstützen können.

Kontakt:

Pro Juventute:
Bernhard Bürki, Verantwortlicher Kommunikation, Telefon 044 256 77 22
bernhard.buerki@projuventute.ch

Kinderschutz Schweiz:
Catherine Moser Jenni, Leiterin Prävention, Telefon 031 384 29 06,
catherine.moser@kinderschutz.ch

Corinne Schmid, wissenschaftliche Mitarbeiterin Prävention, Telefon
031 384 29 12, corinne.schmid@kinderschutz.ch